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O2 Homebox 3 bei Kleinanzeigen gekauft was nun?

  • January 4, 2026
  • 21 Antworten
  • 174 Aufrufe

Hallo liebe Community.

Wir hatten uns Ende des Jahres über Kleinanzeigen eine O2 Homebox 3 gekauft. Alles so weit ok. Nachdem der Router bei uns angekommen war, hab ich ihn natürlich gleich eingerichtet die Daten hat er sich aus dem Internet gezogen (vermutlich von O2). Hat dann auch so weit funktioniert. Nur mit der Telefonie wollte es einfach nicht klappen. Merkwürdigerweise stand im Router auch eine mir völlig fremder Telefonnummer. Wie kann das sein dachte ich mir. Das brachte mich dazu im Internet zu Googeln. Erst da hab ich heraus gefunden das diese Geräte ausschließlich Miet bzw Leihgeräte sind, und eigentlich mit dem Anschluss des Vertragspartners gekoppelt sind. 

Was kann oder kann ich jetzt tun um den Router an unseren Anschluss vollumfänglich nutzen zu können?

04.01.2026 Edit: o2_Paul: Verschoben in richtigen Bereich

21 Antworten

schluej
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  • January 4, 2026

Moin,

Nix.

Bei Homeboxen die nicht von O2 gemietet wurden ist das die maximal Funktionalität.

Du hättet Dir besser eine gebrauchte FRITZ!Box 7520 gekauft, die hätte funktioniert.

Die HomeBox kannst Du aber noch prima als Türstoper verwenden.


o2_Giulia
  • Moderatorin
  • January 4, 2026

Hallo ​@Morfeus31,

vielen Dank für deine Anfrage. 

Unsere Homeboxen sind in der Tat alle Mietgeräte, daher hätte ein Verkauf eigentlich nicht durchgeführt werden dürfen. Das ist aber eher ein Problem für den Verkäufer. 

Einen direkten Support können wir in diesem Fall leider nicht anbieten. Für die Homeboxen gibt es andere Zugangsdaten als für z.B. Fritzboxen, ohne diese lässt sich die Telefonie meines Wissens nach nicht einrichten. 

Vielleicht hast du ja noch die Möglichkeit, den Kauf zu widerrufen?

Viele Grüße

Giulia

 


poales
Legende
  • Legende
  • January 4, 2026

da fremdes Eigentum  verkauft wurde,

kannst du in jedem  Fall  den Kauf anfechten. 

Der Verkäufer wird von O2 irgendwann dann eine Rechnung über Schadensersatz 

für einen nicht zurück gesendeten Router bekommen. 


The_Voice_70
Legende
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Die Seriennummer der erworbenen Box an o2 weitergeben. Darüber kann sie dem Anschluss zugeordnet werden an dem sie lief. Der Verkäufer darf dann den Schadensersatz zahlen. Und den Kauf anfechten und wie schon erwähnt eine 7530, 7530 AX oder sosntige passende Fritz Box holen. Da bist du Herr deiner eigenen Hardware. 


  • Autor
  • Besucher:in
  • January 4, 2026

Hat sich erledigt. Thread kann gelöscht werden


schluej
Legende
  • January 4, 2026

Hier wird nix gelöscht…


The_Voice_70
Legende
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Und wie wurde das Problem nun gelöst?


  • Autor
  • Besucher:in
  • January 4, 2026

Hab ein neuen Router gekauft 


o2_Manga
  • January 14, 2026

@Morfeus31 

sehr schön. Hauptsache, nun funktioniert alles für dich. 🙂

Wenn du noch weitere Fragen oder Themen hast, komme gern hier wieder in die Community zurück. 

Grüße und vielen Dank an alle Unterstützer. 

Manga


Unsere Homeboxen sind in der Tat alle Mietgeräte, daher hätte ein Verkauf eigentlich nicht durchgeführt werden dürfen. Das ist aber eher ein Problem für den Verkäufer. 

Hatten wir schon mehrfach durchgekaut, es gibt voll legale Wege in den Besitz einer Homebox 3 zu kommen*, und die darf man dann auch verkaufen. 

Aber niemand kann O2 zwingen so eine Box dann fuer den neien Kaeufer ueberhaupt zu provisionieren, geschweige denn fuer SIP-Telephonie. IMHO tut sich O2 damit keinen Gefallen, aber das ist deren gutes Recht.

D.h. der Kauf so einer Box ist sowohl legal als auch “keine gute Idee”.

 

*) Ganz kurz ein Weg: ein Kunde einer Miet-Homebox3 kuendigt die Miete aber sendet die Box nicht zurueck, zahlt aber die Entschaedigung die dem Vermieter in so einen Fall zusteht. Da gibt es Gerichtsurteile die klar machen, dass der Vermieter mit der Entschaedigung das Eigentum an der Sache verliert, er ist ja entchaedigt worden.


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  • Legende
  • January 14, 2026

@pufferueberlauf0 Und woher soll ein “Käufer” wissen, dass der “Verkäufer” durch Zahlung einer Entschädigung möglicherweise Eigentum an dem Mietgerät erworben hat? Es ist wohl eher anzunehmen, dass solche Geräte “verkauft” werden, bei den eben kein Schadensersatz gezahlt worden ist (sonst würde sich der Verkauf ja nicht lohnen). 


Und woher soll ein “Käufer” wissen, dass der “Verkäufer” durch Zahlung einer Entschädigung möglicherweise Eigentum an dem Mietgerät erworben hat?

Das ist beim Kauf gebrauchter Geraete oft schwer nachzuweisen, und ich zumindest habe berim kauf gebrsauchter Elektrogeraete bisher nie nach irgendweilchen Eignentumsnachweisen vom Verkaeufer gefragt. Du machst das?

Es ist wohl eher anzunehmen, dass solche Geräte “verkauft” werden, bei den eben kein Schadensersatz gezahlt worden ist (sonst würde sich der Verkauf ja nicht lohnen). 

Das ist genau die Art von Annahmen die zu Aussagen hier im Thread wie “da fremdes Eigentum  verkauft wurde,” fuehren. Und das ist IMHO schlicht Gruetze.

Ja es waere fuer O2 (und Vodafone) elegant wenn die Mietgeraete auf ewig in deren Eigentum blieben, aber das passt nicht mit dem Schadenersatz zusammen den diese ISPs in solchen Faellen fordern. Dazu gibt es, wenn ich mich recht erinnere, einschlaegige Gerichtsurteile zu. 

Aber nur zu wenn Du hier weiter Schauergeschichten erzaehlen willst, kann ich Dich schwer von abhalten.


schluej
Legende
  • January 14, 2026

Unfair ist es gegenüber dem Käufer. O2 wird dadurch nicht geschädigt, die holen sich das Geld vom Ex-Kunden. Und man kann auch Eigentum an geklauten er werden… Auch wenn es dem Kunden im Falle der HomeBox nichts bringt.


Unfair ist es gegenüber dem Käufer. 

Wobei der Verkaeufer das gar nicht gewusst haben muss… dass O2 solche Geraete “gimpt”.
Egal, der bessere Grund davon abzuraten HomeBoxen zweiter Hand zu erstehen ist eben dieses Funktionsproblem ueber das wir uns alle einig zu sein scheinen und nicht irgendwelche Annahmen zur Legalitaet des Kaufes.


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  • Legende
  • January 14, 2026

Das ist beim Kauf gebrauchter Geraete oft schwer nachzuweisen

Wenn mir jemand einen Mietwagen verkaufen wollte, auf dem groß “Sixt” steht, sollte man wohl nachfragen. Bei o2 Kunden kann man das Wissen, dass es sich um Mietgeräte handelt, die stehts im Eigentum von o2 verbleiben, voraussetzen, da dies bei allen Verträgen Vertragsbestandteil ist und der Kunde bei Vertragsschluss bestätigt, die AGB zur Kenntnis genommen zu haben. 

Und ja, bei Dingen wo ich mir nicht sicher bin, dass es sich um das Eigentum des Verkäufers handelt, frage ich tatsächlich nach Eigentumsnachweisen.


Wenn mir jemand einen Mietwagen verkaufen wollte, auf dem groß “Sixt” steht, sollte man wohl nachfragen. 

Das duefte dann eine andere Preisklasse sein als ein Zweite-Hand-Modemrouter… 

Bei o2 Kunden kann man das Wissen, dass es sich um Mietgeräte handelt, die stehts im Eigentum von o2 verbleiben, voraussetzen, da dies bei allen Verträgen Vertragsbestandteil ist und der Kunde bei Vertragsschluss bestätigt, die AGB zur Kenntnis genommen zu haben. 

Nur bei denen die da die Aeusserungen der Wuensche von O2 unkritisch wiederkaeuen und als Fakt fehlinterpretieren… wie mehrfach aufgezeigt gibt es legale Wege wie eine HomeBox Eigentum eines O2-Kunden werden kann. Ach ja, wo steht das denn eigentlich in der aktuellen AGB? Das ist Bestandteil der Leistungsbeschreibung und ja solche Details sind wichtig, wenn man ernst genommen werden will in so einen Punkt.

Und ja, bei Dingen wo ich mir nicht sicher bin, dass es sich um das Eigentum des Verkäufers handelt, frage ich tatsächlich nach Eigentumsnachweisen.

Bei einem Zweite-Handrouter fuer einen niedrig 2-stelligen Eurobetrag? Du machst Witze, oder?


Freunde, diese Diskussion ist IMHO absurd und gereicht dem Forum nicht zur Ehre, dass jedes mal dieselbe halbgare Geschichte erzaehlt wird, das ueberdeckt IMHO die wichtigere Botschaft, dass 2.-Hand Homeboxen bei O2 nur unvollstaendig funktionieren und man daher davon Abstand nehmen sollte wenn man denn Telephonie nutzen moechte oder auch nur nurtliche diagnostische Informationen zu DSL-Links erhalten moechte. 


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  • Legende
  • January 15, 2026

Die Leistungsbeschreibung ist Teil der AGB. Zudem steht es in der Preisliste, auf der Webseite und auch auf allen anderen Materialen und Dokumenten, wo es um Router geht. 

Ich finde es auch absurd, dass wir hier darüber diskutieren müssen, dass es sowohl eine schlechte Idee Mietrouter zu behalten als auch zu versuchen, Mietrouter zu kaufen. Im übrigen ist die Tatsache, dass es sich um unverkäufliche Mietgeräte handelt der Grund dafür, dass o2 die Nutzung an fremden Anschlüssen nicht unterstützen wird. Und genau das gehört hier ins Forum.

Im übrigen: Wer sich nicht darum schert, ob ein von privat gekaufter Gegenstand Eigentum des Verkäufers ist, nimmt billigend in Kauf, dass dies nicht so ist. Irgendwer muss ja auch die Tausenden von gestohlenen Fahrrädern kaufen - du bist anscheinend so ein Kandidat.

 


Irgendwer muss ja auch die Tausenden von gestohlenen Fahrrädern kaufen - du bist anscheinend so ein Kandidat.

Hey, jetzt mach mal halblang, es ist eine Sache, wenn Du die rechtliche Situation anders interpretierst als ich, aber eine andere mir Rechtsbruch vorzuwerfen, und das ohne jegliche belastbare Indizien.


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  • Legende
  • January 15, 2026

Na du behauptest auch, hier wäre ein Verkäufer im Eigentum des Geräts gewesen - und das ohne jegliche belastbare Indizien. Um es mit deinen Worten zu sagen: Und das ist IMHO schlicht Gruetze.

Ich habe dir auch keinen konkreten Rechtsbruch vorgeworfen (für den ich belastbare Indizien vorbringen soll), sondern die Folgen deiner Einstellung, sich nicht darum sich scheren, ob der Verkäufer Eigentümer ist, auf eine andere Produktgruppe übertragen. Und deine Einstellung würde dazu führen, dass du möglicherweise (unwissentlich) etwas erwirbst, dass sich nur im Besitz aber nicht im Eigentum des Verkäufers befindet. Und diese Einstellung scheint leider weit verbreitet zu sein.


Na du behauptest auch, hier wäre ein Verkäufer im Eigentum des Geräts gewesen - und das ohne jegliche belastbare Indizien. 

Andersrum wird ein Schuh draus, ich habe gar nicht angefangen dazu Hypothesen zu aeussern, das war ​@poales im 4. Post… ich habe lediglich erlaeutert warum das IMHO eine problematische Hypothese war. IMHO obliegt es denjenigen die mit einer Hypothese kommen, diese zu untermauern. Aber hey, wir sind durch, statt die “Schaufel aus der Hand zu legen und aufzuhoeren das Loch in das Du Dich argumentiert ghast nicht noch zu vertiefen” und Dich statt dessen fuer Deine Unterstellung (kann im Eifer der Diskussion schon mal passieren)  zu entschuldigen, legst Du noch mal nach.

Wir sind dann durch, produktiver wird das nicht mehr.

 


poales
Legende
  • Legende
  • January 15, 2026

 

ich gebe hier keine  Rechtsberatung,

ich habe nur darauf hingewiesen, das O2 nur Leihrouter anbietet.

Im Retoure Portal  kann  geprüft werden, ob O2 die Homebox 3 zurück  erwartet.

welche Funktionen vom Verkäufer zugesagt wurden weiß ich nicht,

als Türstopper funktioniert,

die Homebox 3 unabhängig vom O2 Vertrag.

https://router-retoure.o2online.de/start/app/dashboard