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Nie geliefertes Paket – O2 verlangt trotzdem 107€“


helmuth11
Besucher:in

Hallo zusammen,

ich benötige dringend Hilfe.

Ich habe bei O2 einen Router bestellt, der laut DHL als „am Ablageort zugestellt“ markiert wurde. Ich habe die Sendung jedoch NIE erhalten. Ich war den ganzen Tag zu Hause, es hat weder geklingelt noch wurde etwas abgelegt.

Es gibt auch keinen Zustellnachweis (kein Foto, kein genauer Ablageort, keine Dokumentation).

Ich habe bereits die geforderte Erklärung abgegeben, dass ich die Sendung nicht erhalten habe. Trotzdem wurde mein Fall abgelehnt und mir wurden 107,76 € für ein Gerät berechnet, das ich nie erhalten habe.

Ich bin seit über 10 Jahren Kunde bei O2 und finde diese Situation sehr enttäuschend und unfair. Ich habe kein Interesse, ein Gerät unrechtmäßig zu behalten — ich habe es schlicht nie erhalten.

Die Abbuchung habe ich inzwischen zurückgegeben.

Kann mir bitte jemand helfen, diesen Fall richtig zu klären?

Vielen Dank
Helmuth Urcuyo

29 Antworten

Forum|alt.badge.img+14
  • Legende
  • April 14, 2026

Ablageort bist du ganz alleine Verantwortlich. Weder DHL nich o2 interessiert es . Seht auch bei den Zustellern in den AGB und du akzeptiert hast ​@helmuth11 

Du kannst doch nicht O2 verantwortlich machen und die Zahlung einstellen bzw zurückfordern . 

Die 107 kannst vollkommen abschreiben. Aber mach eine Anzeige auf Unbekannt, ist das einzige Lösung für dich


helmuth11
Besucher:in
  • Autor
  • Besucher:in
  • April 14, 2026

Danke für deine Antwort.

Mir ist bewusst, dass bei einer Ablagegenehmigung ein gewisses Risiko besteht. In meinem Fall wurde die Sendung jedoch nachweislich nicht zugestellt.

Ich war den ganzen Tag zu Hause, es hat nicht geklingelt und es wurde kein Paket hinterlegt. Zudem gibt es keinerlei Zustellnachweis (kein Foto, kein genauer Ablageort).

Ich habe den Nichterhalt bereits offiziell erklärt und der Fall wurde trotzdem abgelehnt.

Daher sehe ich die Zustellung als nicht erfolgt an und halte die Forderung weiterhin für unberechtigt.

Eine Anzeige werde ich zusätzlich prüfen.

Trotzdem erwarte ich eine faire Klärung des Falls.


Bollermann
Legende
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@helmuth11 

Wenn du eine Ablagegenehmigung erteilt hast und DHL die Sendung als "zugestellt" markiert hat, ist o2 raus. 

Das musst du mit DHL klären. 


Forum|alt.badge.img+21
  • Legende
  • April 14, 2026

Warum sollte man eine Ablagegenehmigung für ein verhältnismäßig teures Paket erteilen, wenn man dazu auch noch zu Hause ist?  Bei Ablagegenehmigung klingelt der Paketbote höchstwahrscheinlich nicht, weil ja niemand zu Hause sein dürfte (sonst wäre ja keine Ablagegenehmigung nötig) und es somit Zeitverschwendung wäre. 

DHL AGB:

 Für den Verlust oder die Beschädigung von Sendungen nach der auftragsgemäß 
erfolgten Ablage am Ablageort oder nach der Übergabe an den Nachbarn im 
Rahmen der Empfangsoption gemäß Ziffer 4 Abs. 7 bzw. Ziffer 4 Abs. 8 ist eine 
Haftung der DHL und ihrer Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen. 

 


Forum|alt.badge.img+14
  • Legende
  • April 14, 2026

Nachweislich ​@helmuth11 bei einer Ablage Genehmigung  Geht nicht 

 

Klingelt kein Zustelller ( Bei einer Genehmigung ) 

Nachweise gibt’s nicht bei Ablage Genehmigung 

Es wird da abgelegt wo zuvor ausgewiesen wurde. Türe/ Terrasse/ Garage usw . Es gibt auch kein Foto das macht nur Amazon Zusteller, aber kein DHL/ Hermes und Co.

 

Du hast es halt auch mit O2 völlig verscherzt , mit der Zurück Forderung.

Ich kann mir jetzt nicht mehr vorstellen das O2  noch einen Finger rührt und eine Nachforschung beauftragt .

 

 


o2_Antje
  • Moderatorin
  • April 14, 2026

Hallo ​@helmuth11,

vielen Dank für deine Nachricht.
Ich bedaure, dass du den Router nicht erhalten hast und kann natürlich den Unmut versehen.
Wenn ich das richtig verstanden habe, ist deine Reklamation auch bereits seitens unseres Fachbereichs geprüft worden und du hast dazu eine Ablehnung erhalten?
Welche Rückmeldung hast du dazu im Detail erhalten?
Du kannst auch gerne das Schreiben anhängen, bitte achte jedoch darauf vorab alle persönlichen Daten sowie Namen von Mirarbeitenden zu entfernen.

Gruß
Antje


Bollermann
Legende
Forum|alt.badge.img+48

Da o2 aufgrund der Abstellgenehmigung aus der Haftung ist, gibt's keine Nachforschung. 


Forum|alt.badge.img+14
  • Legende
  • April 14, 2026

Doch doch Nachforschen geht auch bei einer Genehmigung zumindest beim Magenta Riesen wurde es schon öfters gemacht .Allerdings Erfolge gingen alle gegen Null 🥳


helmuth11
Besucher:in
  • Autor
  • Besucher:in
  • April 14, 2026

Danke für deine Antwort.

Mir ist bewusst, dass bei einer Ablagegenehmigung ein gewisses Risiko besteht. Allerdings bedeutet ein „zugestellt“-Status allein nicht automatisch, dass die Zustellung tatsächlich erfolgt ist.

In meinem Fall:
- Ich war den ganzen Tag zu Hause
- Es hat nicht geklingelt
- Es wurde kein Paket hinterlegt
- Es gibt keinen Zustellnachweis (kein Foto, kein konkreter Ablageort)

Daher bestreite ich, dass die Zustellung tatsächlich erfolgt ist.

Da ich die Ware nie erhalten habe, halte ich die Forderung weiterhin für unberechtigt und erwarte eine Klärung durch O2.

Viele Grüße


helmuth11
Besucher:in
  • Autor
  • Besucher:in
  • April 14, 2026

 

Eine Ablagegenehmigung bedeutet nicht, dass Pakete einfach ohne Zustellversuch abgelegt werden dürfen.

Ich war am Zustelltag den ganzen Tag zu Hause. Es hat weder geklingelt noch wurde versucht, Zugang zum Gebäude zu erhalten. Somit gab es keinen Zustellversuch.

Ein Ablageort kommt nur zum Einsatz, wenn der Empfänger nicht erreichbar ist. Das war hier nicht der Fall.

Zudem gibt es keinen Zustellnachweis (kein Foto, kein konkreter Ablageort).

Daher bestreite ich weiterhin, dass eine ordnungsgemäße Zustellung erfolgt ist.


The_Voice_70
Legende
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Der Zusteller klingelt nicht, wenn er meine Sendung am Ablageort hinterlegt. Warum ist das so?

Sobald Sie uns einen Ablageort mitgeteilt haben, werden wir bei Zustellung Ihre Sendungen direkt an diesem hinterlegen ohne zu klingeln. Sie werden in App und per Email darüber informiert.

Möchten Sie Ihre Sendungen jedoch nur am Ablageort empfangen wenn Sie einmal nicht zuhause sind, dann können Sie uns dies mitteilen, indem Sie im DHL Kundenkonto Ihr Häkchen bei "Der Zusteller soll vor der Zustellung klingeln." setzen.

https://www.dhl.de/de/privatkunden/hilfe-kundenservice/empfangen/zustellung/ablageort.html


Bollermann
Legende
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@helmuth11 

Nochmal: 

o2 hat geliefert, DU hast DHL eine Ablagegenehmigung erteilt, DHL hat "zugestellt ", somit ist o2 aus der Haftung.. 


helmuth11
Besucher:in
  • Autor
  • Besucher:in
  • April 14, 2026

Danke für den Hinweis.

In meinem Fall ist im DHL-Konto ausdrücklich hinterlegt, dass der Zusteller vor der Zustellung klingeln soll.

Dies ist jedoch nicht erfolgt. Es hat keinerlei Zustellversuch gegeben, und somit wurde auch nicht geprüft, ob ich zu Hause bin.

Damit wurde die Zustellung nicht gemäß den hinterlegten Zustellbedingungen durchgeführt.

Zusätzlich habe ich die Sendung nicht erhalten und es gibt keinen Zustellnachweis (kein Foto, kein konkreter Ablageort).

Daher bestreite ich weiterhin, dass eine ordnungsgemäße Zustellung erfolgt ist.


The_Voice_70
Legende
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Dann wende dich an DHL wenn der Haken im Kundenkonto hinterlegt war. o2 ist wie schon mehrfach erwähnt raus.


Bollermann
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Forum|alt.badge.img+48

@helmuth11 

Nochmal: das ist eine Sache zwischen dir und DHL! 

o2 hat mit deinem DHL Konto und der Vereinbarung überhaupt gar nichts zu tun 

 


5G_Tester
Legende
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  • Legende
  • April 14, 2026

In meinem Fall ist im DHL-Konto ausdrücklich hinterlegt, dass der Zusteller vor der Zustellung klingeln soll.

Dann musst du das mit DHL klären. 


bs0
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  • Legende
  • April 14, 2026

Zusätzlich habe ich die Sendung nicht erhalten und es gibt keinen Zustellnachweis (kein Foto, kein konkreter Ablageort).

 

DHL muss ggf. nachweisen, dass die Zustellung erfolgt ist, z.B. anhand eines Fotos. Diesen Beweis solltest du explizit anfordern.

Dass vorab geklingelt werden soll ist lediglich ein Hinweis an den Zusteller, also eine Bitte, hat aber vertraglich keine Relevanz, falls das nicht passiert. Maßgeblich ist die Abstellgenehmigung und die Angabe des Ortes.

Wie hier bereits mehrfach geschrieben, ist dies eine Sache zwischen dir und DHL. o2 hat damit gar nichts zu tun, die Forderung ist also gerechtfertigt, mit der Rückbuchung hast du dass Problem ganz bestimmt nicht gelöst und die 4 Euro Rücklastschriftgebühr darfst du jetzt auch noch zahlen. 


helmuth11
Besucher:in
  • Autor
  • Besucher:in
  • April 14, 2026

 

According to DHL, only the sender can initiate an investigation. In this case, you, as DHL's contractual partner, are responsible.

I never received the goods and there is no proof of delivery.

 


helmuth11
Besucher:in
  • Autor
  • Besucher:in
  • April 14, 2026

 

ich bin seit über 10 Jahren Kunde bei O2 und habe sowohl Mobilfunk- als auch Internetverträge bei Ihnen.

Umso enttäuschender ist es für mich, wie dieser Fall behandelt wird.

Ich habe den Router nie erhalten und dennoch wurde mir dieser in Rechnung gestellt. Zusätzlich wurde mir ein Zeitraum berechnet, in dem ich aufgrund dieses Problems kein Internet zu Hause nutzen konnte.

Ich benötige keine zwei Router und habe kein Interesse daran, ein Gerät unrechtmäßig zu behalten – ich habe es schlicht nie erhalten.

Ich erwarte daher eine faire und kundenorientierte Lösung. Sollte dies nicht erfolgen, sehe ich mich gezwungen, meine Verträge bei O2 zu kündigen und den Anbieter zu wechseln.

 


Forum|alt.badge.img+14
  • Legende
  • April 14, 2026

Dein Fall hast dir ganz alleine eingebrockt und definitiv nicht O2 

Und wenn du 100 jahre bei O2 bist völlig egal 


The_Voice_70
Legende
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Hart gesagt: 

Man erteilt in der heutigen Zeit niemanden eine Ablagegenehmigung. Es wird alles gestohlen was nicht niet- und nagelfest ist und sitzt am besten noch mit dem Klappstuhl vor dem Eingang und wartet auf die Lieferung. Es gibt nämlich genug bei egal welchem Lieferunternehmen die legen das Zeug einfach ins Treppenhaus und sind weg. Sind einfach weg weil sie keine Zeit und noch weniger Personal haben. 


schluej
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  • April 14, 2026

bs0
Legende
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  • Legende
  • April 14, 2026

According to DHL, only the sender can initiate an investigation. In this case, you, as DHL's contractual partner, are responsible.

 

Wenn mit “you” o2 gemeint ist, musst du differenzieren zwischen einem Nachforschungsauftrag, der tatsächlich nur der Absender einleiten kann, und Ansprüchen, die du als Vertragspartner von DHL hast (wegen des Ablagevertrags). Im vorliegenden Fall sagt DHL, dass das Paket an den vereinbarten Ablageort zugestellt wurde, und damit ist o2 komplett raus. o2 macht dir gegenüber Ansprüche geltend, und du musst wiederum Ansprüche gegenüber DHL geltend machen, wenn du die erfolgte Zustellung in Frage stellst.


Bollermann
Legende
Forum|alt.badge.img+48

@helmuth11 

 

Schau mal, hier hat jemand ein Handy bestellt und 2.035€ "verloren", wegen der Abstellgenehmigung. 

 

Da muss der Kunde sich mit über DHL über den Schadensersatz streiten. Hier hat DHL zwar den Fehler eingeräumt, will aber lediglich 500€ bezahlen... das musst also DU mit denen klären. Die 107€ musst du in deinem Fall leider erstmal selbst bezahlen. 


o2_Solveig
  • Moderatorin
  • April 16, 2026

Hallo ​@helmuth11 ,
es tut mir leid. 
Die Zustellung erfolgte laut DHL ordnungsgemäß.
Du hattest mit DHL eine individuelle Vereinbarung getroffen.
Diese besagt, dass Pakete an einem von dir benannten Ablageort hinterlegt werden können.
Du erkennst in der Vereinbarung an, dass die Pakete dir gegenüber als zugestellt gelten.
Daher wurde die Eidesstattliche Erklärung von DHL nicht akzeptiert.
Gruß, Solveig