Ich bin gerade am überlegen, meinen Anbieter zu wechseln.
Da ist mir die Frage aufgekommen, ob ich meinen Router von o2 zurückgeben muss. (Ich habe damals Monatlich für den Router bezahlt)
Ist der Router jetzt so gesagt gekauft oder nicht?
LG
Ich bin gerade am überlegen, meinen Anbieter zu wechseln.
Da ist mir die Frage aufgekommen, ob ich meinen Router von o2 zurückgeben muss. (Ich habe damals Monatlich für den Router bezahlt)
Ist der Router jetzt so gesagt gekauft oder nicht?
LG
Lösung von blablup
Die AVM Fritzbox 7490 wurde von o2 nie verkauft, sondern nur dem Kunden zur Nutzung überlassen. Das Gerät verbleibt im Eigentum von o2. Vertraglich ist Rückgabe bei Vertragsende oder bei Erhalt eines neuen Geräts vereinbart. Wird das Leih/-Mietgerät nicht zurück gegeben, so wird ein Schadensersatz von o2 berechnet. Es kommt dadurch aber kein Kaufvertrag zustande, so dass keine Gewährleistungs- oder Garantieansprüche bestehen.
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