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Keine Rückmeldung bei Entschädigungsantrag nach Störung

  • November 28, 2025
  • 3 Antworten
  • 26 Aufrufe

Sehr geehrtes O2 Team,

vom 20.09.2025 bis zum 15.10.2025 bestand durch eine Beschädigung am DSL Kabel in unserer Straße eine entsprechende DSL Störung mit Totalausfall von Telefonie und Internet (Ticket XXXXXX)

Die Beschädigung entstand durch eine Tiefbaufirma im Rahmen der Verlegung von Glasfaserkabeln.

Nach Behebung der Störung wurde durch mich ein Antrag auf Entschädigung nach dem Telekommunikationsgesetz gestellt. Jedoch habe ich bis heute keine Rückmeldung dazu erhalten und auch keine Entschädigung. 

Bei telefonischer Nachfrage konnte mir weder weitergeholfen werden, noch ein passender Ansprechpartner genannt werden.

Auch ein durch mich zweiter gestellter Antrag verlief bisher ins leere. 

Nun ist es ja doch so, dass mir die Entschädigung gem. dem TKG zusteht. 

Ich hoffe mir kann man hier weiterhelfen.

 

o2_Giulia, 28.11.2025, 13:35: persönliche Daten verborgen

3 Antworten

o2_Giulia
  • Moderatorin
  • November 28, 2025

Hallo ​@Lukas.oh2,

herzlich willkommen in unserer o2 Community 😀

Bei einem längeren Ausfall des Festnetzanschlusses steht dir gesetzlich eine Entschädigung zu. 

Ich habe gerne einmal geschaut, wie der aktuelle Bearbeitungsstand ist. Du hast alles richtig gemacht, dein Entschädigungsantrag liegt uns vor und ist aktuell noch in Prüfung. 

Wir informieren dich hierzu in Kürze auf dem Schriftweg, bis dahin muss ich leider noch um Geduld bitten. 

Viele Grüße

Giulia


  • Autor
  • Besucher:in
  • December 2, 2025

Hallo nochmal,

zunächst vielen herzlichen Dank für die schnelle Rückmeldung! 
Heute habe ich die Nachricht erhalten, dass mir eine Entschädigung dem Kundenkonto gutgeschrieben wird. 
Eine detaillierte Berechnung liegt mir hier nicht vor, aber anhand einer Rückrechnung des Betrages unter Einbeziehung der geltenden Tagessätze des TKG handelt es sich hierbei ausschließlich um die Entschädigung nach dem TKG, wobei mir jedoch weiterhin für den Zeitraum des Ausfalls der reguläre Monatsbeitrag abgebucht wurde. Laut meiner Recherche steht mir diesbezüglich ebenfalls eine Minderung des Monatsbeitrag anteilig für den betreffenden Zeitraum zu.

Weiterhin wurde mir das Geld als Guthaben gutgeschrieben, was jedoch ohne meine Zustimmung nicht richtig ist, da es sich hierbei um eine gesetzliche Entschädigung und nicht eine Kulanzleistung handelt. Daher bitte ich, jegliche Entschädigungen auf mein Bankkonto zahlen zu lassen. 


poales
Legende
  • Legende
  • December 2, 2025

@Lukas.oh2 

die Gutschrift erfolgt immer zunächst auf das O2 Kundenkonto,

eine Auszahlung kannst du beauftragen,

Eine Minderung der Gundgebühr solltest du schriftlich anfragen,

ich bin nicht sicher, ob ein O2 Moderator das hier auf den Weg bringen kann.

z.B. über das Kontaktformular

https://www.o2online.de/service/kontaktformular/