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Keine Rückerstattung für Routerrücksendung

  • March 29, 2021
  • 13 Antworten
  • 1917 Aufrufe

Hallo, ich habe meinen Router deutlich zu spät retourniert und jetzt weigert sich O2, die damals eingezogene Strafe zurückzuerstatten - auch nicht anteilig.

 

Mich würde interessieren, wo hier die Rechtsgrundlage ist. Ich würde ja akzeptieren, dass es keine Rückerstattung mehr gibt. Dann möchte ich aber auch den Router wieder zurück und diesen einfach behalten, denn wenn ich damals den “Zeitwert” als Schadenersatz abgezogen bekommen habe, würde ich mal davon ausgehen, dass es dann auch “mein” Router ist. Sowohl den Schadenersatz nicht einmal mehr anteilig rausrücken wollen, den Router aber auch einbehalten ist in meinen Augen nicht gerade fair…

 

Edit by o2_Katja: Verschoben aus dem Wohnzimmer

13 Antworten

Vilureef
Legende
  • March 29, 2021

Hallo,

der Router gehört o2, du hast nur gemietet. Da wird nichts verkauft.

LG


  • Autor
  • Besucher:in
  • March 29, 2021

Hallo,

der Router gehört o2, du hast nur gemietet. Da wird nichts verkauft.

LG


Mir wurden damals ca. 100 Euro berechnet, weil ich den gemieteten Router nicht zurückgesandt habe. Jetzt habe ich den zurückgesandt - und die behalten die 100 Euro UND den Router??!

Klingt für mich schon ein bisschen nach Verarsche. Hätte ich das vorher gewusst, hätte ich den Router ja auch niemals zurückgeschickt, sondern bei ebay verkauft.


Vilureef
Legende
  • March 29, 2021

Hallo, dass wäre auch nicht gestattet. Ich kann deinen Ärger verstehen, warte mal hier auf die Moderation, was die dazu sagt.

LG


  • Autor
  • Besucher:in
  • March 29, 2021

Hallo, dass wäre auch nicht gestattet. Ich kann deinen Ärger verstehen, warte mal hier auf die Moderation, was die dazu sagt.

LG

 

Mag ja sein. Aber den Restwert hätte ich halt schon gern zurück, wenn ich denen den Router zurückschicke und damals selbst den “Restwert” für das Gerät abgezogen bekommen hatte. Dann sollen die von mir aus den Restwert aktuell neu bestimmen und einen geringeren Betrag zurücküberweisen. Aber einfach den alten Restwert einbehalten und den Router ebenso - das ist doch *offensichtlich* ne Frechheit.

 

Leider kann ich auch keinerlei Rechnungen mehr einsehen, da O2 anscheinend nach der Kündigung meinen Login gelöscht hat und nur dort die Rechnungen einsehbar sind. Per Mail wurde immer nur auf das Portal verwiesen.

 

Bin echt gerade gefrustet in dieser Sache. Wenn es dabei bleibt, gehe ich nie wieder zu O2.

 

PS: Falls hier ein Moderator vorbeischaut - es geht um die XXXXXXXXXX. Und ich hätte gern ENTWEDER einen Restwert ODER eben das Gerät wieder zurück. Zahle von mir aus auch das Porto.

Edit o2_Lars: Bitte in einem öffentliche Forum niemals personenbezogene Daten posten.


o2_Lars
  • Moderator
  • April 7, 2021

Hallo @stefan_0509 und willkommen hier in unserer o2 Community :-)

Wenn ein Festnetzanschluss bei uns abgeschlossen wird, besteht die Möglichkeit, einen Router dazu zu mieten. Dieser kann so lange genutzt werden, wie der Vertrag besteht.

Falls im Rahmen des Vertragsverhältnisses der Router einmal gegen einen anderen ersetzt wird, so gerät automatisch der bisher genutzte Router in Rückforderung. Erfolgt keine Rücksendung innerhalb einer gewissen Zeitspanne, wird ein Schadenersatz in Rechnung gestellt. Wird das Vertragsverhältnis beendet und es erfolgt keine Rücksendung des Routers, so wird ebenfalls ein Schadenersatz berechnet.

Es handelt sich bei diesem Schadenersatz ja nicht um ein Pfand, was zurück gezahlt wird, wenn zu einem späteren Zeitpunkt eine Rücksendung erfolgt, eine Rückzahlung ist somit nicht vorgesehen. Wenn sich Rücksendung und Berechnung unglücklich überschnitten haben sollten, dann lässt sich dafür natürlich im Regelfall eine Lösung finden.

Auch, wenn ein Schadenersatz berechnet wird, geht damit nicht das Eigentumsverhältnis auf den Besitzer über, der Mietrouter bleibt auch weiterhin unser Eigentum, eine Rücksendung kann kostenfrei über unser DSL Logistikportal beauftragt werden.

Ich habe mal geschaut, du solltest mittlerweile ja auch schon eine Antwort vom Fachbereich auf dein Anliegen erhalten haben, oder? :-)

Gruß,

Lars

 


  • Autor
  • Besucher:in
  • April 7, 2021

Hallo @o2_Lars : nein, ich habe keine Antwort vom Fachbereich erhalten und auch keine Erstattung. Zudem will ich gar nicht ausschließen, dass alles formal so geregelt ist, dass ich jetzt halt einfach der Dumme bin. Ungeachtet dessen wird wohl jeder hier verstehen, dass es aus einer lebensweltlichen Perspektive der reinste Abzug ist, erst so eine horrende Gebühr einzuziehen und dann einfach NICHTS davon erstatten zu wollen, wenn man blöd genug war, den Router danach noch zurückzuschicken.

 

Wenn es dabei bleibt, werde ich jedenfalls nie wieder irgendwelche Verträge mit Euch abschließen. Wer weiß, was für Zumutungen da beim nächsten Mal noch aus den AGB destilliert werden.


o2_Giulia
  • Moderatorin
  • April 19, 2021

Hallo @stefan_0509,

 

ich habe dir eine private Nachricht geschickt, da uns noch Daten von dir fehlen. Bitte sende sie uns per Antwort auf die private Nachricht. Wir melden uns dann so schnell wie möglich bei dir zurück.

 

Viele Grüße

Giulia


  • Autor
  • Besucher:in
  • April 21, 2021

Abschließend hier für alle: o2 stellt Gebühren für zu spät zurückgesandte Router in Rechnung, die dann ab einer gewissen Zeit nicht mehr erstattet werden.

 

Wer den Router dann noch zurückschickt, ist definitiv der doofe. Das Gerät, das man genauso hätte behalten können, ist dann weg, Geld gibt's dafür dann nicht.

 

Mag sein, dass das auch genau so in den AGB steht, Lebensweltlich ist das sicherlich für viele so überraschend und auch frech wie für mich.

 

Ich kann daher nur jedem hier raten, bloß keine Geräte verspätet einzusenden, ohne nicht knallhart und beweisbar vorher zu klären, was man dafür zurückbekommt.

 

Für mich war das eine echt miese Erfahrung und ich bin auf deren Grundlage auch sicher kein o2 Kunde mehr in absehbarer Zukunft.


Sächsin
Legende
  • April 21, 2021

 

Ich kann daher nur jedem hier raten, bloß keine Geräte verspätet einzusenden, ohne nicht knallhart und beweisbar vorher zu klären, was man dafür zurückbekommt.

 

Ich rate eher jedem, sich eigene Hardware anzuschaffen ... keine Bereitstellungskosten, keine Versandkosten, keine monatliche Miete und keinerlei Probleme nach Vertragsende wie die hier im Thread beschriebenen.


schluej
Legende
  • April 21, 2021

Naja wenn man hier im Forum sucht kann man die Information durchaus finden.

Und mehr als ein Türstopper ist ein gebrauchte HomeBox auch nicht.

Und wie kommt man darauf das man eine Mietsache behalten darf.

Dann könnte man  ja auch den Mietwagen behalten mit der Begründung.. “So genau habe ich die AGB jetzt nicht gelesen...”.


  • Autor
  • Besucher:in
  • April 21, 2021

wenn man den router einfach nicht zurückschickt, hat man ihn ja faktisch behalten. ohne dass das eine konsequenz hätte außer diesem behalten - im unterschied zu deinem mietwagen-beispiel.

bei ebay bekommst du für so ein teil zwischen 50 und 100 euro. also mehr als für nen türstopper.

 

etwa diesen betrag hatte o2 auch nach nicht-rücksendung einbehalten.

 

das vorgehen ist daher halt schon eine frechheit. dann sollen die halt am ende den betrag abziehen, den es kostet, das gerät zu behalten, und es auch so kommunizieren. und nicht ominöse strafen verhängen und dann der meinung sein, das gerät doch noch zu besitzen.

 

FAZIT: Dein Beitrag hier ist ziemlich unsinnig.


schluej
Legende
  • April 21, 2021

Der Router kann für andere Provider nicht verwendet werde.

Nach der Eingabe der VoIP PIN ist der Router für andere O2 Anschlüsse unbrauchbar.

Ergo ist der Router unbrauchbar… Also Türstopper.

Na mein Beitrag hat soviel Sinn wie deiner. In dem Du uns mitteilst das Du die AGB zwar akzeptiert hast aber nicht gelesen…

Fazit: Mal die AGB lesen wenn man einen Vertrag abschließt.


o2_Larissa
  • Team
  • April 26, 2021

Hi zusammen,

ich habe mal nachgesehen, was bei dir los ist, denn einen gewissen Zeitraum ist die Rücksendung inkl. Rückerstattung möglich. Lt. den mir vorliegenden Informationen hast du die 7490 zurückgesendet, aber nicht die berechnete 7590. Dies haben wir dir auch Ende März schrifltich zukommen lassen. Deine Mailadresse ist doch noch aktuell?

Wann hast du uns die 7590 zurückgesendet und hast du noch den Einsendebeleg dazu? Dann können wir gerne versuchen rauszufinden, wo der Router geblieben ist und wenn er kurz nach der Inrechnungstellung des Schadensersatzes bei uns ankam, ist natürlich auch eine Rückerstattung möglich.

 

Edit: Geht es dir um die Rückerstattung von der Berechnung 2019 oder die aktuelle von 2021?

 

Liebe Grüße

Larissa