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Kabelanschluss seit 22.07. als "aktiv" gemeldet – eigenes Handelsgerät (FRITZ!Box 6660 Cable) wird nicht provisioniert


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65 Antworten

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- Die Artikelnummer 2000 2913 stand seit meinem ersten Beitrag
  am 27.07. öffentlich in diesem Thread.

Ist zwar korrekt, jedoch ist die Community einen Kunde-hilft-Kunde Forum und kein Supportkanal (es können hier auch keine Störungen aufgenommen werden)

Ebenso kann die Community daher keine Verantwortung übernehmen, noch weniger wenn es um ein Rechtliches Thema geht wie eine außerordentliche Kündigung.

In dem Fall liegt meiner Ansicht nach die Beweislast bei dir, dass der Anschluss nicht ab Tag 1 zur Verfügung stünde, hättest du entsprechend geeignete Geräte verwendet.

Jedoch bin ich kein Jurist, dementsprechend ist das hier auch nur meine eigene Sicht der Lage.

Ebenso ist im Verlauf klar, dass die Entstörung zurzeit darauf basiert, den entstandenen Chaos geradezu bieten bzw. Den Prozess “Infrastrukturbetreiber muss Leitung entstören” sauber beenden, bevor o2 dir einen geeigneten Endgerät kostenpflichtig zur Verfügung stellt. Die Entstörung ist ja im Gange, weil ständig Techniker zu dir kamen um die nicht gestörte Leitung zu entstören. Diese Technikertermine sind auch indirekt durch dich angestoßen, weil ja der Anschluss nicht genutzt werden kann und bis vor kurzem ja nicht geklärt war weshalb.

Das hat ja Matze schon Recht gut zusammengefasst, zuerst muss dies beendet sein, dann erst kommt das Thema Endgerät liefern.

Also bleibe ich dabei, ich kann deine Forderungen, aus diesen Gründen, nicht nachvollziehen.

Bei aller berechtigter Kritik an o2 (da gibt es mehr als genug), in diesem Fall sehe ich hier keine Grundlage einer außerordentlichen Kündigung zu gestatten. Wenn dann, aus Kulanz oder weil der entsprechende entscheidende Bereich diese essenzielle Information fehlt.


o2_Matze
  • Moderator
  • August 31, 2026

Hallo ​@PaoloN 

Die Fachabteilung hatte sich dazu gemeldet:

“die Provisionierung wird erneut angestoßen und ist soweit auch in allen Systemen durch.

Nur der Anschluss ist laut Diagnose Tool weiter nicht online.

Wir habe die Störung jetzt noch mal bei Vodafone reklamiert.”

Eine Bitte: Solltest du angerufen werden, damit ein neuer Technikertermin vereinbart werden kann, stimme diesem Termin bitte zu, auch wenn du denkst, dass dieser nicht nötig oder überflüssig sei.

Ich hoffe nicht, das es dazu kommt, aber sofern du dann wirklich die außerordentliche Kündigung anstreben willst ist es nicht sachdienlich, wenn vermerkt sein sollte dass du Technikertermine abgelehnt hast, das würde deine Position nicht unbedingt verbessern. 

Persönlich hoffe ich, das jetzt endlich Bewegung in die Sache kommt.

Beste Grüße

Matze


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wenn vermerkt sein sollte dass du Technikertermine abgelehnt hast, das würde deine Position nicht unbedingt verbessern.

Insbesondere wenn die entsprechende Stelle nichts davon weisst, dass das verwendete Endgerät ungeeignet war. Das ist “die Chance” hier relativ entspannt davon zu kommen, ungeachtet davon ob man jetzt eigentlich selbst daran schuld ist oder nicht.


o2_Matze
  • Moderator
  • September 2, 2026

@PaoloN Die Fehlermeldung zu deinem Anschluss liegt nach wie vor beim lokalen Provider zur Eskalation, parallel dazu solltest du aber auch ein Schreiben auf deine BnetzA Beschwerde bekommen haben hinsichtlich der Beendigung deines Vertrages. 

Falls du dazu noch Fragen hast sind wir hier gerne für dich da.

VG Matze 


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  • Autor
  • Einsteiger:in
  • September 2, 2026

Hallo ​@o2_Matze  hallo ​@almightyloaf 

@o2_Matze  : Danke für die Rückmeldung – und die Zusage nehme ich
an: Sollte ein Technikertermin angeboten werden, stimme ich zu.
Mein damaliger Widerspruch bezog sich ausschließlich darauf, dass
48 Stunden nach dem Termin vom 24.08. dieselbe Leitung erneut
geprüft werden sollte, obwohl der Befund bereits vorlag. Nach
einem erneut angestoßenen Provisionierungsvorgang ist die Lage
eine andere.

Die Rückmeldung der Fachabteilung halte ich fest, weil sie den
Sachstand klärt:

"die Provisionierung wird erneut angestoßen und ist soweit auch
in allen Systemen durch. Nur der Anschluss ist laut Diagnose Tool
weiter nicht online. Wir haben die Störung jetzt noch mal bei
Vodafone reklamiert."

Damit steht fest: Die Provisionierung ist inzwischen in allen
Systemen durch, der Anschluss ist dennoch nicht online, und o2
hat die Störung beim Netzbetreiber reklamiert. Der Vorgang wird
also weiterhin als Störung in der Netz- und Provisionierungskette
behandelt.

@almightyloaf   Zur Klarstellung vorweg, weil du dich selbst nicht
als Jurist bezeichnest: Ich bin kein Anwalt, habe aber einen
rechtswissenschaftlichen Doktortitel – auch wenn ich beruflich
längst in einem ganz anderen Feld arbeite.

Zur Beweislast sehe ich das daher anders, und zwar nicht aus
eigener Einschätzung, sondern nach § 67 Abs. 5 Satz 1 TKG:

"Dem Anbieter öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste
obliegt der Nachweis, dass er den Telekommunikationsdienst oder
den Zugang zum Telekommunikationsnetz bis zu dem Übergabepunkt,
an dem dem Endnutzer der Netzzugang bereitgestellt wird, technisch
fehlerfrei erbracht hat."

Der Nachweis liegt also beim Anbieter – nicht beim Kunden der
Nachweis des Gegenteils. Ergänzend gilt § 326 Abs. 1 BGB: Für
eine nicht erbrachte Hauptleistung besteht kein Entgeltanspruch,
unabhängig vom Verschulden; die Ausnahme des § 326 Abs. 2 BGB
müsste o2 darlegen und beweisen.

Der Punkt ist im Kern einfach: Niemand kann Entgelt für eine
Leistung verlangen, die der Kunde zu keinem Zeitpunkt nutzen
konnte.

Der Techniker, der bei mir vor Ort war, hat es so zusammengefasst:
die Leitung sei praktisch perfekt, das Modem sei "sauber", das
Problem liege bei o2 – er verstehe mich, könne mir aber nicht
helfen, außer mir zu raten, erneut bei o2 anzurufen.

Dass die Community kein Supportkanal ist, ist mir bewusst, und
ich habe die Moderation hier auch nie dafür verantwortlich
gemacht – im Gegenteil. Mein Punkt war ein anderer: Die
Artikelnummer war seit dem 27.07. dokumentiert, während mir
gleichzeitig über die offiziellen Kanäle fünf Wochen lang
bestätigt wurde, die CM-MAC sei korrekt registriert und es lägen
keine Fehlermeldungen vor. Dass die Provisionierung jetzt erneut
angestoßen werden musste, zeigt, dass diese Auskünfte nicht
zutrafen.

Entweder o2 kommt also zu einer sachlichen Lösung und respektiert
die Rechte, die mir das Gesetz einräumt, oder ich werde den
Rechtsweg beschreiten und meine Rechtsschutzversicherung
einschalten. Beides steht mir offen und ich bin darauf vorbereitet.

Und es geht dabei nicht nur um die 64,50 € aus der Rechnung. Der
Bundesgerichtshof hat für den Ausfall eines Internetanschlusses
ausdrücklich anerkannt, dass neben dem Wegfall des Entgelts nach
§ 326 Abs. 1 BGB auch die Mehrkosten eines Ersatzanschlusses sowie
ein Nutzungsausfallschaden ersatzfähig sein können (BGH, Urteil
vom 24.01.2013 – III ZR 98/12). Bei über einem Monat vollständiger
Nichtnutzbarkeit summiert sich das.

Dass ich diesen Weg gehen kann, liegt allerdings an zwei
Umständen, die die meisten Kundinnen und Kunden nicht haben:
juristische Vorbildung und eine Rechtsschutzversicherung. Wer
beides nicht hat, gibt bei einem Streitwert von rund 65 Euro
irgendwann auf. Das ist der Grund, warum ich den Fall hier so
ausführlich dokumentiert habe.

Ich bin weiterhin an einer sachlichen Klärung interessiert und
stehe für Termine zur Verfügung.

Viele Grüße
Paolo


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  • Legende
  • September 2, 2026

Zur Beweislast sehe ich das daher anders, und zwar nicht aus
eigener Einschätzung, sondern nach § 67 Abs. 5 Satz 1 TKG:

"Dem Anbieter öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste
obliegt der Nachweis, dass er den Telekommunikationsdienst oder
den Zugang zum Telekommunikationsnetz bis zu dem Übergabepunkt,
an dem dem Endnutzer der Netzzugang bereitgestellt wird, technisch
fehlerfrei erbracht hat.”

Ich denke wir reden einfach aneinander vorbei.

Für mich ist die Beweislast, der Anschluss wäre mit deinem Endgerät nutzbar gewesen, bei dir.

Dass die Beweislast, der Anschluss wäre

bis zu dem Übergabepunkt, an dem dem Endnutzer der Netzzugang bereitgestellt wird, technisch fehlerfrei

beim Vertragspartner liegt ist recht logisch und macht ja auch Sinn.

Diesen Beweis wurde ja auch erbracht, bis zum Übergabepunkt ist der Anschluss ja auch nutzbar.

Der Techniker, der bei mir vor Ort war, hat es so zusammengefasst:
die Leitung sei praktisch perfekt

zu

das Modem sei "sauber", das Problem liege bei o2

lässt sich das so nicht sagen. Ggf. war ihm die Thematik der verschiedenen Artikelnummern nicht bekannt, ist ja auch nicht weiter schlimm.

Der Punkt ist im Kern einfach: Niemand kann Entgelt für eine Leistung verlangen, die der Kunde zu keinem Zeitpunkt nutzen konnte.

Klar konntest du den Anschluss nutzen, hättest du halt eben ein geeignetes Endgerät verwendet. Das ist eben der ganze Punkt. Den hast du, so wie ich hier die Historie interpretiere, bis heute noch nicht (weil in dem Fall sich für einen Mietgerät entschieden wurde, der aber erst beauftragt wird, nachdem die eigentlich nicht nötige Entstörung aus dem Weg geräumt wurde).

Man kann das jetzt zwar bestreiten wie man möchte, aber ich sehe hier wenig Spielraum für dich… (es sei denn du pokerst weiterhin darauf, dass der entsprechende Bereich nicht davon Wind kriegt, dass dein Endgerät nicht geeignet ist für deinen Anschluss, dann hast du eine Chance aus dem Vertrag zu kommen bzw. deine Forderungen erfüllt zu bekommen).

die Ausnahme des § 326 Abs. 2 BGB müsste o2 darlegen und beweisen.

was auch aus meiner Sicht mit der Inbetriebnahme eines geeigneten Endgeräts getan ist. Dass es im Rechtstreit sicherlich zu deien Gunsten ausgelegt wird ist wahrscheinlich (du bist ja keinen Konzern mit Milliardenumsatz und die paar Euros kann man schon gönnen) aber letzten Endes wäre das ja der Beweis von

Klar konntest du den Anschluss nutzen, hättest du halt eben ein geeignetes Endgerät verwendet.

Gleiches gilt für die Entschädidung zum Ausfall. Das gilt nur in sofern, dass du nicht an dem Ausfall schuld bist (egal ob wissentlich oder unwissentlich). Das ist bei Nutzung ungeeigneter Endgeräte meiner Ansicht nach keinen Fall für eine Entschädigung.

Das ist der Grund, warum ich den Fall hier so ausführlich dokumentiert habe.

Das gute ist ja auch, dass du im Prinzip dokumentiert hast, dass bis heute kein geeignetes Endgerät an dem Anschluss verwendet wird.

Definitiv ein spannendes Thema, ich bin sehr gespannt wie es ausgeht.


schluej
Legende
  • September 3, 2026

Moin,

ich wäre verwundert wenn die FB läuft. Ich bilde mir ein die Artikelnummer hat hier noch keiner zum Laufen bekommen.

Aber wir werden es mit Sicherheit mitlesen dürfen.

Ich bin gespannt.


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  • Autor
  • Einsteiger:in
  • September 3, 2026

Hallo zusammen,

kurzes Update, auch zur Korrektur meiner eigenen vorherigen
Annahmen.

Ich hatte den Technikerbericht zum Einsatz vom 24.08.2026 bei
Solutions30 angefragt. Die erste Antwort betraf versehentlich
einen anderen Auftrag und beschrieb bauliche Gründe, die eine
Bereitstellung unmöglich gemacht hätten. Solutions30 hat diesen
Fehler von sich aus und innerhalb weniger Stunden
richtiggestellt – das rechne ich ihnen an.

Nach der korrigierten Auskunft steht in meinem Bericht:

Der Techniker hat die Multimediadose getauscht. Das Modem war
nicht freigeschaltet und funktionierte nicht. Ich solle mich an
o2 wenden.

Das ist insofern relevant, als o2 der Bundesnetzagentur zu
meinem Vorgang Folgendes mitgeteilt hat:

"Der Techniker hat uns mitgeteilt, dass die durchgeführte
Prüfung keine Störung an der Leitung, dem Hausanschluss oder dem
Signal ergeben hat. Das Signal wurde als einwandfrei bestätigt
und die Leitung arbeitet ordnungsgemäß. Da der Kunde einen
eigenen Router verwendet, können wir keine Entstörung oder
technische Unterstützung für dieses Gerät anbieten."

Der Bericht spricht davon, dass das Modem nicht freigeschaltet
war. Die Stellungnahme gegenüber der Regulierungsbehörde spricht
davon, dass das Endgerät des Kunden die Ursache sei. Das ist
nicht dasselbe.

@o2_Matze  Ich kenne den Bericht bislang nur als Zusammenfassung
über Solutions30, nicht im Wortlaut. Solutions30 weist darauf
hin, dass er bei o2 vorliegt. Könntest du bitte prüfen, ob er
euch vorliegt, und mir seinen Inhalt zugänglich machen? Ich habe
parallel ein Auskunftsersuchen nach Art. 15 DSGVO gestellt,
würde den Weg über euch aber vorziehen.

Der Vollständigkeit halber korrigiere ich auch mich selbst:
Meine bisherige Wiedergabe, die Leitung sei "praktisch perfekt"
gewesen, gab die mündliche Aussage des Technikers zu den
gemessenen Signalwerten wieder. Maßgeblich ist der schriftliche
Bericht – und den kenne ich bislang nur aus zweiter Hand. Genau
deshalb frage ich ihn an.

Viele Grüße
Paolo


o2_Matze
  • Moderator
  • September 3, 2026

@PaoloN Es tut mir leid, die eigentlichen kompletten Berichte vom Techniker selber sehen wir hier nicht, nur das was ins Ticket eingetragen wurde und die Infos müssen nicht deckungsgleich oder vollständig sein, also im Vergleich zu dem was die Techniker selber vor Ort in ihren Unterlagen dokumentieren. 

Ob da eine DSGVO Anfrage zum gewünschten Ergebnis führt vermag ich hier nicht zu beurteilen.

Ich kenne den Bericht bislang nur als Zusammenfassung
über Solutions30, nicht im Wortlaut. Solutions30 weist darauf
hin, dass er bei o2 vorliegt. Könntest du bitte prüfen, ob er
euch vorliegt, und mir seinen Inhalt zugänglich machen?

Deine Anfrage dazu leiten wir gerne weiter, persönlich bin ich da aber verhalten optimistisch, ich habe hier noch nie gesehen, das Kunden die Entstörungsberichte übermittelt bekommen haben, aber am Ende des Tages entscheidet dass die Fachabteilung, daher möchte ich da nicht vorgreifen. 

VG Matze 


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  • Autor
  • Einsteiger:in
  • September 4, 2026

Hallo ​@o2_Matze ,

danke für die offene Antwort. Dass o2 die vollständigen Berichte
der eingesetzten Techniker selbst nicht sieht, sondern nur die
Ticketeinträge, erklärt aus meiner Sicht einiges am bisherigen
Verlauf.

Der Bericht ist aber inzwischen nicht mehr entscheidend, weil
Solutions30 mir den Inhalt des Auftragseintrags mitgeteilt hat.
Wörtlich:

"Multimediadose getauscht, Modem online, nicht freigeschaltet,
Kunde meldet sich bei o2."

Dazu wurden mir die Systemwerte zum Einsatz übermittelt:

CM-MAC: b0f2080752a7
Modem-Typ: AVM 6660
Seriennummer: n/a
Downstream Rx: 24 Kanäle, ca. 3,0 – 5,3 dBmV
Upstream Tx: ca. 40,8 – 41,3 dBmV

Damit ist der technische Sachverhalt aus meiner Sicht geklärt:

Das Modem war online und mit korrekter CM-MAC im System des
Netzbetreibers sichtbar. Die Signalwerte lagen im Normbereich.
Der Anschluss war nicht nutzbar, weil das Modem nicht
freigeschaltet war.

Nicht freigeschaltet bedeutet: Die Freischaltung erfolgt durch
den Anbieter bzw. den Netzbetreiber, nicht durch den Kunden. Es
handelt sich also weder um einen Leitungsfehler noch um ein
defektes oder ungeeignetes Endgerät.

Das ist deshalb relevant, weil o2 der Bundesnetzagentur zu
meinem Vorgang mitgeteilt hat:

"Da der Kunde einen eigenen Router verwendet, können wir keine
Entstörung oder technische Unterstützung für dieses Gerät
anbieten. Bei Problemen mit dem Router wendet er sich bitte
direkt an den Hersteller oder den entsprechenden Support."

Ein Modem, das im System des Netzbetreibers online und mit
seiner CM-MAC sichtbar ist, hat kein Geräteproblem. Die
Stellungnahme gegenüber der Regulierungsbehörde gibt den
dokumentierten Befund damit nicht zutreffend wieder.

@almightyloaf : Damit dürfte auch die Frage der Artikelnummer
geklärt sein. Wäre das Gerät für den Anschluss ungeeignet
gewesen, wäre es nicht als "online" mit zugeordneter CM-MAC und
erkanntem Modem-Typ im System erschienen.

Meine Anfrage nach dem vollständigen Bericht halte ich aufrecht,
sie ist aber nicht mehr dringlich. Den entscheidenden Befund
habe ich jetzt schriftlich.

Viele Grüße
Paolo


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  • Legende
  • September 4, 2026

Wäre das Gerät für den Anschluss ungeeignet
gewesen, wäre es nicht als "online" mit zugeordneter CM-MAC und
erkanntem Modem-Typ im System erschienen.

Das sehe ich anders, aber ich denke die Zeit wird zeigen, ob ein geeignetes Endgerät (in dem Kontext = mit korrekter Artikelnummer) denn nun dazu führt dass du den Anschluss nutzen kannst oder nicht. Das steht ja weiterhin aus.

Ohne in dem Bereich experte zu sein, kann ich mir gut vorstellen dass mehr dahinter steckt als eine zugeordnete CM-MAC o.Ä., ggf. kann hier der Routerhersteller das genauer beantworten. Ich sage es mal so, grundlos wird FRITZ! sicherlich nicht das Thema auf deren Webseite aufgearbeitet haben.


schluej
Legende
  • September 4, 2026

Das die FB was empfängt ist kein Indiz dafür das es sich um ein geeignetes Gerät handelt.

Warum man bis heute nicht einen O2 Router genommen hat, um zu prüfen ob der Anschluss läuft verstehe ich nicht. Auch gibt es eine definitive Aussage von FRITZ!Box welche Artikelnummer für die freie Nutzung geeignet sind. Da zu zählt die hier genannte nicht. 


Forum|alt.badge.img+10
  • Legende
  • September 4, 2026

Warum man bis heute nicht einen O2 Router genommen hat, um zu prüfen ob der Anschluss läuft verstehe ich nicht

Doch, das wurde angeboten und angenommen, allerdings wollte Matze zuerst die (eigentlich nicht benötigte) Entstörung abschliessen, bevor er den Router für den Themenstarter bucht (um zusätzliches Chaos zu vermeiden). Das zieht sich ein wenig, u.A. wegen Doppeltgemoppel und Regulierer.


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  • Autor
  • Einsteiger:in
  • September 4, 2026

Hallo ​@schluej  hallo ​@almightyloaf 

fair – auf dem Punkt gebe ich euch recht. "Online" auf
DOCSIS-Ebene ist tatsächlich kein Nachweis dafür, dass das Gerät
für die Freischaltung geeignet ist. Das sind zwei verschiedene
Schichten, und meine Schlussfolgerung war insoweit zu weit
gegriffen. Danke für die Korrektur.

Damit bleibt offen, ob die Artikelnummer die Ursache war. Das
wird sich zeigen, sobald ein o2-Gerät am Anschluss läuft.

Für meine Forderungen ändert das allerdings nichts, und das ist
mir wichtig zu trennen:

Es geht nicht darum, wer die Störung verursacht hat, sondern
darum, dass fünf Wochen lang für eine Leistung abgerechnet wurde,
die nie nutzbar war – während mir gleichzeitig über die
offiziellen Kanäle wiederholt bestätigt wurde, die CM-MAC sei
korrekt registriert und es lägen keine Fehlermeldungen vor. Nach
§ 326 Abs. 1 BGB kommt es dafür auf ein Verschulden nicht an.

Und unabhängig von der technischen Ursache bleibt: Die
Stellungnahme, die o2 der Bundesnetzagentur übermittelt hat
("keine Störung, der Kunde verwendet einen eigenen Router"),
deckt sich nicht mit dem Auftragseintrag des eingesetzten
Technikers ("Modem online, nicht freigeschaltet, Kunde meldet
sich bei o2"). Über diesen Widerspruch entscheidet nicht die
Artikelnummer.

Zum Hinweis auf den Regulierer: Die regulatorischen Vorgaben
gelten für alle Anbieter in Deutschland gleichermaßen. Sie
erklären nicht, warum derselbe Vorgang bei anderen Anbietern
funktioniert. Mein Ersatzanschluss ist bei einem anderen Anbieter
beauftragt: Dort kommt der Router vorkonfiguriert, die
Gerätedaten müssen vom Kunden gar nicht erst übermittelt werden –
die Schnittstelle, an der es hier fünf Wochen lang gescheitert
ist, existiert dort schlicht nicht.

Ich arbeite beruflich in einem Umfeld nahe der Luftfahrt, einer
der am stärksten regulierten Branchen überhaupt. Trotzdem fliegen
Flugzeuge, und zwar sehr sicher. Der Unterschied liegt nicht in
der Menge der Vorschriften, sondern darin, dass dort jeder
Vorfall lückenlos rekonstruierbar ist und jemand für das
Gesamtergebnis verantwortlich bleibt.

Genau das hat hier gefehlt: Matze hat selbst geschrieben, dass o2
die vollständigen Technikerberichte gar nicht sieht. Fünf Wochen
lang hat niemand den Vorgang als Ganzes lesen können – ich habe
den entscheidenden Eintrag am Ende beim Subunternehmer erfragen
müssen.

@almightyloaf: Zum Mietrouter hast du recht, die Reihenfolge war
@o2_Matze  Vorschlag und ich habe zugestimmt. Ich warte weiterhin ab.

Rückverfolgbarkeit ist in diesem Vorgang schlicht nicht
vorhanden. Der einzige Ort, an dem der Fall lückenlos
dokumentiert ist, ist dieser Thread - geführt vom Kunden.

Viele Grüße
Paolo


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  • Legende
  • September 4, 2026

Es geht nicht darum, wer die Störung verursacht hat, sondern
darum, dass fünf Wochen lang für eine Leistung abgerechnet wurde,
die nie nutzbar war

Doch, sehr wohl.

Du hättest den Anschluss ab Tag 1 nutzen können, hättest du ein geeignetes Endgerät eingesetzt.

Das hast du nicht getan, somit kannst du den Anschluss nicht nutzen, allerdings eben selbstverschuldet.

Somit ist die Abrechnung rechtens.

Mein Ersatzanschluss ist bei einem anderen Anbieter beauftragt: Dort kommt der Router vorkonfiguriert, die Gerätedaten müssen vom Kunden gar nicht erst übermittelt werden – die Schnittstelle, an der es hier fünf Wochen lang gescheitert ist, existiert dort schlicht nicht.

Du hast ja bei o2 (noch) keinen Router von o2 bestellt, sondern einen eigenen, und zwar ungeeigneten, im Einsatz. Da ist doch klar, dass dieser ja auch nicht vorkonfiguriert von o2 ankommt, den hast du doch selber gekauft! Hättest du bei deiner Bestellung damals direkt einen o2 Mietrouter bestellt, wäre dieser sowohl ab dem ersten Tag einsatzfähig, als auch vorkonfiguriert. Man muss schon gleiches mit gleichem vergleichen, sonst wird das nix.

Also beim besten Willen, ich finde weiterhin deine Forderungen überzogen und unfair, aus den oben (und unten) genannten Gründen.

Ich hoffe sehr für dich, dass das Problem auch mit einem geeigneten Endgerät auftritt, denn sonst wird das wirklich maximal peinlich. Man dreht sich hier im Kreis.

Du forderst Erstattung bzw. Nichtberechnung der bereitgestellten Leistungen, weil du kein geeignetes Endgerät verwendest, auf der Basis du könntest ja den Anschluss gar nicht nutzen, was aber nur und bisher ausschliesslich der Fall ist, weil du kein geeignetes Endgerät verwendest.

Dann versuchst du die Community in der Haftung zu nehmen, weil ja seit dem ersten Post die Artikelnummer drin stand, während die eigentliche Verantwortung bei dir liegt, vorab zu prüfen, dass das Endgerät deiner Wahl geeignet ist.

Mehrmals schrieben wir, der Anschluss ist nutzbar, allerdings eben nur mit geeignetem Endgerät (was du bis heute nicht hast), das ignorierst du komplett und fängst wieder bei Schritt 1 an, der Anschluss wäre ja gar nicht nutzbar (und da schliesst sich der Kreis, der ist nur nicht nutzbar, weil du kein geeignetes Endgerät einsetzst). Beweislast, dein (bisher als ungeeignet eingestuften) Endgerät wäre geeignet liegt meines Erachtens weiterhin bei dir. Bisher konntest du nicht liefern, beriefst dich auf eine Klausel, die allerdings in dem Kontext ungeeignet ist (da diese den Übergabepunkt betrifft, der per Definition Endgerätefreiheit passiv sein muss).

Nochmal, o2 hat (mehr als) genug Baustellen und Kritisierbare Punkte, aber für jemand der sich mit Recht auskennt finde ich deine Auslegung der von dir genannten Gesetze schon etwas abenteuerlich in diesem Kontext.