Skip to main content
Warum O2
Warenkorb
Service
Frage

Internet status nicht verbunden; internet lampe rot blinkend

  • September 6, 2021
  • 11 Antworten
  • 125 Aufrufe


ich habe den Router O2 Homebox6741 von letztem Mieter übergenommen. Da der Mieter den Vertrag schon gekündigt hat, habe ich einen neuen Vertrag angeschlossen. Heute war der Techniker da für dem Anschluss, der Anschluss ist erfolgreich, wofür ich schon eine E-Mail bekommen. Aber Einrichtung von dem Router ist immer noch nicht gelungen.
Bitte bitte hilf mir mit dem Problem. Ich habe bei Hotline versucht, hilft‘s nix.

 

Ich habe über den Einrichtungsassistenten versucht den Zugang freizuschalten, allerdings kann ich nicht mal meinen VoipPin eingeben. Es kommt nur, dass der "eingegebene Pin überprüft" wird und dann kommt, dass die Überprüfung nicht erfolgreich war. Obwohl ich selbst überhaupt keinen pin eingegeben habe.

 

Ich hab den Werkreset schon mehrere Male probiert, aber es ist immer das gleiche Problem. Die Internet Lampe blinkt rot, ich kann keinen Zugangspin eingeben, der "eingegebene" pin wird überprüft und die Überprüfung war nicht erfolgreich. Dann leuchtet die infor Lampe rot.

11 Antworten

schluej
Legende
  • September 6, 2021

Wenn das der Router vom Vormieter ist, wird der nie laufen.

Das sind Leihgeräte, nach der Eingabe der VoIP Pin ist die HomeBox für andere Anschlüsse unbrauchbar.

Kauf eine Fritzbox 75x0, die läuft dann.


Forum|alt.badge.img+20
  • Legende
  • September 6, 2021

ich habe den Router O2 Homebox6741 von letztem Mieter übergenommen.

Das ist nicht zulässig, außer du hast auch seinen Vertrag übernommen  - was du nach deinen Angaben aber nicht getan hast.

Gemäß o2 AGB/Leistungsbeschreibung gilt:

Soweit der Kunde die Bereitstellung eines Routers beauftragt hat, wird dieser dem Kunden für die Dauer des Vertragsverhältnisses zu Verfügung gestellt und verbleibt im Eigentum des Anbieters.[...] Nach Vertragsende oder nach Überlassung entsprechender neuer Hardware sind die Geräte vom Kunden auf eigene Kosten an den Anbieter zurückzusenden.

Der Kunde darf Dritten ohne schriftliche Erlaubnis von Telefónica Germany den Anschluss sowie die zur Verfügung gestellten technischen Geräte nicht zur ständigen Alleinnutzung oder zur entgeltlichen Nutzung überlassen.


schluej
Legende
  • September 7, 2021

@blablup Er hat ja nichts falsch gemacht. Wenn da ne HomeBox rumsteht, in der Wohnung, ist es ja nichts schlimmes wenn man versucht diese zu nutzen.

Jetzt kauft er sich eine Fritzbox 75x0. Bringt die HomeBox zum Elektroschrott und der Vormieter ärgert sich über die “Strafzahlung” an O2...


Forum|alt.badge.img+20
  • Legende
  • September 7, 2021

Mir ging es darum zu verdeutlichen, warum die Nutzung einer fremden o2 Homebox nicht zulässig ist und offensichtlich auch nicht möglich ist. 

Bei der Bestellung eines o2 DSL Anschlusses akzeptiert man die o2 AGB/Leistungsbeschreibung. Die Kenntnis der von mir zitieren Passagen kann man somit beim TE wie bei jedem o2 Kunden voraussetzen. Ich denke man hat schon “etwas falsch” gemacht, wenn man versucht die vertraglichen Regelungen zu umgehen und sich fremdes Eigentum zu Nutze zu machen. 

 


schluej
Legende
  • September 7, 2021

@blablup Hmmm… Naja der Router gehört ja nicht zu seinem Vertrag.

Und wie Du ja zetiert hast

Soweit der Kunde die Bereitstellung eines Routers beauftragt hat,

hat @Chenhao ja nicht. Insofern hat er auch diesbezüglich keine Verpflichtungen gegen über O2.

Umgekehrt natürlich auch nicht.


Forum|alt.badge.img+20
  • Legende
  • September 7, 2021

Er hat Kenntnis davon, dass der Router o2 gehört und nicht an andere, dass heißt an ihn, weiter gegeben werden darf. Da ist ungefähr so, als ob man einen Sixt-Mietwagen vom Mieter dieses Wagen kaufen oder geschenkt annehmen würde, obwohl man genau weiß, dass der Wagen das Eigentum von Sixt und nicht das des Mieters ist und der Mieter natürlich nicht zur Überlassung des Wagens an andere berechtigt ist.
Wenn man das als “alles richtig gemacht” bezeichnet, hat man eine seltsame Rechtsauffassung. 

StGB § 259

(1) Wer eine Sache, die ein anderer gestohlen oder sonst durch eine gegen fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat erlangt hat, ankauft oder sonst sich oder einem Dritten verschafft, sie absetzt oder absetzen hilft, um sich oder einen Dritten zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Die §§ 247 und 248a gelten sinngemäß.
(3) Der Versuch ist strafbar.


schluej
Legende
  • September 7, 2021

Stellt sich die Frage ob Sixt noch Eigentumsrechte am Fahrzeug hat wenn ich das Fahrzeug bezahlt habe! Zumal wenn es keine Anzeige vom (ursprünglichen) Eigentümer gibt!!

Ansonsten muss O2 für jeden Router eine Anzeige erstatten. Das tut O2 nicht. Man macht den Router einfach technisch unbrauchbar. Und berechnet dem Kunden den Restwert (vermutlich auch nur fürs Finanzamt).

Und die Rechtsauffassung ist da ggf. auch auf meiner Seite…

BGH-Urteil: Käufer von gestohlenem Auto darf es behalten | ADAC

 


Forum|alt.badge.img+20
  • Legende
  • September 7, 2021

Der Mieter bezahlt für die Miete. Natürlich erwirbt man durch die Zahlung der Miete keine Eigentumsrechte. Man bekommt auch nicht den KFZ-Brief ebenso wenig wie man bei der o2 Homebox einen Kaufnachweis erhält - weil die Geräte eben nicht verkauft werden und auch nie verkauft worden sind.

Das von dir zitierte Urteil bezieht sich auf den Kauf eines Autos, bei dem nicht erkennbar war, dass es gestohlen wurde, weil der KFZ-Brief gefälscht wurde. Das ist hier nicht zutreffend, da der TE eindeutig erkennen konnte, dass es sich um eine o2 Homebox und damit um ein Gerät im Eigentum von o2 handelte. Davon dass der vorherige Mieter ihm einen (gefälschten) Eigentumsnachweis vorgelegt hat, habe ich nichts gelesen. 

Die Erstattung einer Anzeige ist notwendig um zu erkennen, dass man etwas falsches getan hat. Wer schwarz fährt man auch nicht “alles richtig”. Das dürfte wohl klar sein, auch ohne dass das geschädigte Verkehrsunternehmen jeden Einzelfall zur Anzeige bringt. 


schluej
Legende
  • September 7, 2021

Noch mal die AGB ist eindeutig:

Soweit der Kunde die Bereitstellung eines Routers beauftragt hat ...

hat er nicht. @Chenhao hat den Router nicht gemietet. Und ich muss auch kein schlechtes gewissen haben wenn andere Schwarzfahren.

Wenn er nett ist kann er O2 anschreiben und O2 die Möglichkeit geben den Router abzuholen.

Oder er geht zur Polizei und gibt ihn dort ab Fundbüro wäre ne gute Idee…

Wenn O2 den nicht abholt kann er diesen Router beanspruchen und es wäre sein Eigentum!!

Oder er verlangt Finderlohn, 😎🤣...

Mehr muss er nicht tun, da er den Router nie von O2 gemietet hat. Da O2 sich vermutlich den Restwert vom Mieter des Router geholt hat, dürfte es O2 auch egal sein.


Forum|alt.badge.img+20
  • Legende
  • September 7, 2021

Um noch mal auf das Beispiel mit dem Mietwagenkäufer zurück zukommen: Der hat auch keinen Mietwagen gemietet. Trotzdem darf er den Mietwagen rechtlich gesehen nicht kaufen, weil er weiß, dass der Mieter als Verkäufer nicht der Eigentümer ist. Im StGB § 259 geht es darum, sich eine Sache zu verschaffen, die ein anderer (der Vormieter) gestohlen hat. Dass der TE selbst den Router nicht gestohlen hat, steht dabei gar nicht zur Diskussion. Wer beim Verstoß gegen das Strafgesetzbuch nicht mal ein schlechtes Gewissen hat, hat ideale Voraussetzungen für eine kriminelle Karriere.

Der TE schreibt auch nicht, dass er den Router in der Wohnung aufgefunden hat, so wie du es unterstellst, sondern dass er ihn vom Vormieter übernommen hat. Wohnungen werden normalerweise leer übergeben, so dass von einer Übereinkunft zwischen Vormieter und Nachmieter zur Übernahme des Routers ggf. gegen Zahlung eines Abschlags stattgefunden haben muss. Und das ist eben nicht zulässig, da der Vormieter nicht frei über das Eigentum von o2 verfügen kann und der Nachmieter als o2 Kunde dies auch weiß. 


o2_Manuela
  • Team
  • September 16, 2021

Hallo @Chenhao

herzlich Willkommen in unserer Community! :blush::wave:

Hast du den Vertrag vom Vormieter übernommen?

Falls nicht, wäre es sinnvoll, wenn du dir ein eigenes Mietgerät nachbestellst oder einen eigenen, gekauften Router nutzt.

Wenn der Router tatsächlich dem Vormieter gehört, wäre es sinnvoll, wenn der Vormieter diesen wieder an uns zurücksendet, da es sich, wie blablup schon beschrieben hat , um ein Mietgerät handelt, welches nach Vertragsbeendigung wieder zurück an uns gesandt werden muss. 

Benötigst du Hilfe bei der Nachbestellung eines Mietgerätes?

Wir helfen gerne :slight_smile:

Liebe Grüße:rosette:

Manuela