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Gedankenspiel Anbieter- und Technologiewechsel Glasfaser auf DSL

  • May 15, 2025
  • 7 Antworten
  • 68 Aufrufe

Hallo,

ich möchte kurz ein Gedankenspiel mitteilen, um evtl. Fehler oder Anmerkungen zu meinem Problem durchzuspielen.

Situation: Ich bin bei einem regionalen Glasfaseranbieter (SVO), der zwar “Open Access” nach eigener Aussage ist, aber bisher mit keinen anderer Anbieter eine Kooperation abgeschlossen hat. Folge dessen ist kein Wechsel von Glasfaser zu Glasfaser möglich. Stand heute!!!

Bei einem Anbieterwechsel über diverse Portale und auch direkt über die verschiedenen Anbieter von DSL-Anschlüssen ist bei der Frage des jetzigen Anbieters zu 90% nicht verfügbar in der Auswahl.

Ich habe dann versuchshalber über ein Vergleichsportal einen DSL-Anbieterwechsel zu O² in Auftrag gegeben. Am nächsten Tag kam eine E-Mail vom Vergleichsportal, das der jetzige Anbieter bei O² nicht gelistet ist und ein vorrübergehender fiktiver Anbieter mitgeteilt wurde und später in den tatsächlichen umgeändert wird. Habe aber keine Angabe über welchen Anbieter bekommen.

 

 

Jetzt ist wieder einen Tag später von O² eine E-Mail gekommen, dass um Rückruf gebeten wird, da es Unstimmigkeiten der Daten gibt. Noch am selben Tag zurückgerufen und überraschender Weise mitgeteilt bekommen, das die “Telekom” dem Wechsel abgelehnt hat. Dabei bin ich gar nicht bei der Telekom mit meinem Internet- und Telefonanschluss. Auf die Frage, was den genau Falsch sei, hieß es nur, das man das so nicht sehen kann und der Auftrag sei dadurch storniert wurden.

Jetzt zu meinem Gedankenspiel: Einen direkten Wechsel von Glas zu Glas ist momentan in keinerlei Konstellation möglich. Es ist ein regionales Monopol der SVO. Ein Auftrag als Anbieterwechsel von Glas auf DSL scheint so auch nicht zu funktionieren. Dritte Möglichkeit ist jetzt ein Auftrag als Neuanschluss zum Ende der Mindestvertragslaufzeit des Glasfaseranschlusses, der dann eine neue Rufnummer hat. So weit, so gut.

Als Gewohnheitstier möchte man aber seine liebgewonnene Festnetznummer nicht verlieren. Daher frage ich mich, ob man nach der Schaltung des neuen DSL-Anschlusses von z.B. O² eine nachträgliche Rufnummernportierung in Auftrag gibt??? Ich meine gelesen zu haben, dass das sowohl bei Mobile als auch Festnetznummern möglich sei. Bis zu 30 Tage nach Beendigung des Altvertrages laut Bundesnetzagenturangabe. Jetzt weiß ich halt nicht, ob es noch Fallstricke bei Glasfaseranbieter abgehende Rufnummern zu DSL gibt???

Für mich ist es die vielleicht am wahrscheinlichsten klappende Variante. Aber kann vielleicht auch sein, dass ich zu kompliziert denke und es einen einfacheren Weg gibt. Bin gespannt, was die Community dazu schreibt. Vielleicht hat jemand selbige Erfahrungen gemacht und weiß einen Rat.

PS: Der Altvertrag würde erst im Oktober 2025 auslaufen. Also noch genügend Zeit zum Probieren.

 

Mit freundlichen Grüßen

Hallo-Exbaerchen
Edit o2_Bianca 16.05.25 09:15Uhr: Verschoben von Austausch rund um die o2 Community zu DSL, Kabel & Glasfaser

7 Antworten

Forum|alt.badge.img+13
  • Legende
  • May 15, 2025

@Hallo-Exbaerchen Glas auf DSL geht nicht mehr. Denn. wenn der Ort komplett mit Glasfaser erschlossen ist, werden als erstes die Ports gesperrt und Kupfer abgebaut. 

 


o2_Kurt
Forum|alt.badge.img+40
  • Moderator
  • May 17, 2025

Hi ​@Hallo-Exbaerchen ,

auch eine nachträgliche Portierung innerhalb der 30 Tage nach Abschaltung sollte meiner Meinung nach klappen (ggf. mit ISDN-Option, falls der DSL dann schon geschaltet ist).

Bezüglich der von Anfänger1 erwähnten Abschaltung des Kupferkabels: Ist denn der Anschluss momentan immer buchbar wenn du hier die Verfügbarkeit prüfst?

Internet-Verfügbarkeit: DSL, Kabel & Co sofort prüfen!

Viele Grüße
Kurt


Klaus_VoIP
Legende

Wenn das Problem für den Anbieterwechsel die “Anbieterkennung” für die Portierung und Anschlussübername ist, dann würde ich die bei SVO erfragen. Auch in der Anbieterliste bei der BNetzA MUSS der Anbieter gelistet sein. Vielleicht klappt es dann besser, wenn die korrekte Kennung bekannt ist!?


Hallo zusammen,

vielen Dank für die verschiedenen Antworten.

Zu Anfanger1 und o2_Kurt: Es sind die gängisten Technologien verfügbar. Sowohl DSL, als auch Kabel und LTE. Es ist nicht jeder Haushalt in der Strasse mit Glasfaser angeschlossen wurden und somit ist auch DSL noch verfügbar. Vorraussichtlich bis 2030.

Die Kennung ist mir bekannt von dem Portierungsformular des Anbieters. Bei der BNetzA ist nichts gelistet als SVO Vertrieb.

 


  • May 19, 2025

Hallo ​@Hallo-Exbaerchen ,

ich habe Deinen Eingangsstrang gelesen und soweit verstanden. Die SVO ist mir gänzlich unbekannt und zwar so sehr, dass ich noch nicht einmal danach gegoogelt habe.

Aber ich denke mal, dass die SVO einzig und allein Glasfaser anbietet und wie das mit Monopolisten so ist, bestimmen sie den Preis. Und der ist sicher recht hoch, nicht wahr? Wie schnell sind denn Deine Down und Up Geschwindigkeiten? Oder anders gefragt:

Wäre DSL da für Dich eine echte Alternative? Wenn Du gewisse Geschwindigkeiten im Download erst einmal gewohnt bist, das Gleiche gilt erst recht für den Upload, dann kommt Dir ein DSL-Anschluss völlig lahm vor. Wärest Du damit zufrieden?

Gewiss, der Anbieter scheint recht teure Tarife zu haben, aber:

Es scheint, Du wohnst recht ländlich!

Entsprechend arbeitest Du in der nächst größeren Großstadt!

Dementsprechend zahlst Du deutlich weniger Wohnungsmiete!

Hinzu kommt die Tatsache, dass Du die Pendlerpauschale geltend machen kannst.

Mein Fazit:

Bleib bei der Glasfaser, alles andere macht Dich nicht glücklich, ist aber auch nur meine Meinung!

;)

 

 


o2_Giulia
  • Moderatorin
  • May 20, 2025

Hallo ​@Hallo-Exbaerchen,

eine nachträgliche Festnetznummernmitnahme ist auf jeden Fall möglich, könnte aber dann vermutlich erst mit einer Verzögerung erfolgen, da dein Glasfaseranbieter offenbar nicht über die übliche Schnittstelle mit anderen Anbieter zusammenarbeitet. Es gibt aber auch noch den guten alten Weg über eine manuelle Rufnummernmitnahme, wobei sich die Anbieter dann z.B. per Fax austauschen.

Eine Anbieterkennung für die SVO Vertriebs GmbH konnte ich nicht finden. Wo hattest du sie denn gesehen?

Funktionieren wird es also, aber es ist damit zu rechnen, dass du dann einige Tage nicht erreichbar sein wirst.

Einem Wechsel zu einem DSL-Anschluss würde also eigentlich nichts im Wege stehen. Falls dabei noch weitere Hürden auftauchen, unterstützen wir dich natürlich jederzeit gerne.

Viele Grüße

Giulia


Guten Tag zusammen,

mittlerweile hat sich rauskristallisiert, dass mein Glasfaseranbieter seit Gründung vor einigen Jahren noch keinerlei Zusammenarbeit mit anderen großen Anbieter oder Zugriffe auf ihr Netz gewährt hat. Folglich sind meine Aufträge immer ins Leere gelaufen, da den regionalen Anbieter keiner kennt.

Letztlich bleibt mir wohl nur ein DSL- oder Kabel-Neuanschluss als alternative übrig und eine nachträglicher Festnetznummer-Portierung über den neuem Anbieter in Auftrag zu geben, nachdem der Altvertrag ausgelaufen ist.

Zu o2_Giulia: Ich beziehe mich auf dem Portierungsantrag der SVO Vertrieb GmbH als Portierungsaufnehmer der Festnetznummer bei meinem Auftrag an die SVO. Dort steht unter PKlauf: D027 und unter Rückinformation an: vitroconnect. Vitroconnect ist bei der SVO die Open-Access-Plattform, die auch als Verbindungsstück zu Clustern und Nachfragern fungiert. Der Telekommunikationsbereich für meine Rufnummer müsste jetzt bei denen im System sein. Wenn ich das falsch interpretiere haben sollte, so entschuldige ich mich für mein Halbwissen.

Eine kurze Unterbrechung der Rufnummer ist kein wirkliches Problem. Ein Verlust der Rufnummer schon.

Prinzipielle Frage: Ist die nachträgliche Portierung, also abgeschaltete Rufnummer durch den Altanbieter, ein gesonderter Verweis in der Kündigung des Vertrags hilfreich, um evtl. ein paar Tage weniger Wartezeit auf die Rufnummerübertragung rauszuholen? Oder ist das vollkommen Wurst, da der abgehende Anbieter rechtlich verpflichtet ist, dies auf jeden Fall zu ermöglichen ohne vorher ein Wort darüber verloren zu haben und keinerlei Einfluss auf die Bearbeitungszeit hat?

Da wirft sich mir die nächste Frage auf: Ist der Neuanbieter auch rechtlich verpflichtet, sich um die Rufnummern-Portierung als Aufnehmer durch den Kundenwunsch einer nachträglichen Portierung zu kümmern und vor allem zu erfüllen? Kann ja sein, das der Neuanbieter dann sagt: “Hey, du hast einen neuen DSL-Anschluss bestellt und so hast du ihn auch bekommen. Alles andere ist wäre nur Kulanz oder entspricht nicht der AGB”.

Es ist schon interessant, wie komplex man die Sache darstellen kann, wenn etwas von den normalen Regularien abweicht.

Grüße Hallo-Exbaerchen