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geblockte FRITZ!Box


Ich habe eine private FRITZ!Box 6660 (Artikelnummer 2000 2932) erworben. o2 lehnt die Freischaltung ab, da Vodafone die CM-MAC blockiert. Da es sich um die freie Handelsversion handelt, bitte ich einen o2-Moderator, bei Vodafone die Löschung/Freigabe der CM-MAC händisch anzufordern, damit ich mein eigenes Gerät nutzen kann.

23 Antworten

Bumer
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  • July 6, 2026

Was sagt Vodafone, warum man die MAC nicht freigibt?


schluej
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  • July 6, 2026

Moin,

Das ist eine VF FRITZ!Box.

Frei wäre 

  • FRITZ!Box 6660 Cable mit Artikelnummer 20002910

Laut O2 sagt Vodafone sei ein Vermietgerät. Laut Internet sollte es aber eine freie Box sein.


schluej
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  • July 6, 2026

Die folgenden FRITZ!Box-Modelle sind speziell für den freien Einsatz am Kabelanschluss im Handel erhältlich:

Du hast einen Türstopper / Briefbeschwerer gekauft.


verwechselt die deutsche Standard-Handelsversion (20002910) mit der europäischen/internationalen Handelsversion (20002932). Beide Versionen sind absolut freie Kaufgeräte ab Werk und rechtlich keine Vodafone-Leihboxen. So steht's dann im Internet.


schluej
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  • July 6, 2026

Hier der Hersteller sag https://fritz.com/pages/faq-zur-freien-routerwahl

 

 

P.s. die 20002932 Ist ein Provider Gerät.

International ist 20002984


Anfänger1
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  • July 6, 2026

Da wird nichts verwechselt ​@MilaneseinPapa . Du hast einen Briefbeschwerer nicht mehr und nicht weniger. Fakt ist VF /O2 wird da nichts freigeben 


bs0
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  • July 6, 2026

Wo hast du den Router erworben? In der Bucht?


War bei einer Räumung. Original verpackt. 


Anfänger1
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  • July 6, 2026

 Es kann sein das das Teil sogar den Provider gehört und nicht in den Besitz übergeht bei einer Miete, auch wenn es eine Wohnungsräumung war 


soomo
Mitgestalter:in
  • July 6, 2026

Hallo ​@MilaneseinPapa 

warum sollte sich o2 die Arbeit machen, wenn es doch dein Endgerät ist und du dadurch tätig werden müsstest?


o2_Manga
  • July 11, 2026

Hallo ​@MilaneseinPapa 

willkommen in der o2 Community. Schön, dass du mit uns hier diskutierst. 🙂

Wie ich sehe, haben die User dir schon jede Menge Tipps zu der Fritzbox gegeben. Wir können da leider nichts für dich tun. 

Hast du mittlerweile eine Lösung gefunden? Router mieten oder selber besorgen?

Berichte gern, wie der Fall ausgegangen ist. 

Grüße und Dank an alle Beteiligten für die hilfreichen Tipps.

Manga


Mei, da braucht es endlich jemand, der/die das durchficht. Es gibt, wie bei O2-HomeBoxen, legale Moeglichkeiten Besitz und Eigentum solcher Boxen zu erwerben*, und daher ist es mMn, wohl ein Verstoss gegen die im TKG garantierte Endgeraetefreiheit die Provisionierung solcher Boxen zu verweigern, nur solange das niemand konsequent angeht wird das weiterhin so bleiben.

ABER das ist natuerlich kein Spass und auch keine kurzfristige Loesung, weil gerade Vodafone bei so etwas auf Gerichtsurtewile zu warten scheint und auch die BNetzA sich da nicht als Verfechter von Kundenrechten hervortut. Vielleicht wendest Du Dich an den Verbraucherschutz und eventuell auch an die Bundesnetzagentur, aber viel Hoffnung auf ein Einlenken von Vodafone wuerde ich mir da nicht machen. 

 

*) Kurz sei ein Weg aufgezeigt: ein Kunde eines Mietgeraetes sendet das Geraet zum Vertragsende nicht an den ISP zurueck, der ISP verlangt Entschaedigung zum Zeitwert, der Kunde zahlt diesen Betrag; jetzt ist das Geraet klar und sauber in Besitz und Eigentum dieses Kunden uebergegangen und diese neue Besitzer kann dieses Geraet dann legal weiterverkaufen.

 

P.S.: Rechtliche Situation hin oder her, es ist nur eine bedingt gute Idee so eine Box zu kaufen, da AVM/Fritz! diese anders supported als die Boxen fuer den freien Handel.

P.P.S.: Vodafone ist auch bei FTTH relativ eigen in der Interpretation von Endgeraetefreiheit und es waere an der Zeit das mal gerichtlich zu klaeren (aber ich verstehe jeden Endnutzer der die dazu noetige Zeit und den Aufwand nicht aufbringen will, es gibt ja nur wenig zu gewinnen, und die offensichtliche Loesung ist mit den Fuessen abzustimmen und Vodafone und Vodafonevorleistungen zu vermeiden).


Anfänger1
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  • July 12, 2026

Mietgerät gehen nicht in den Besitz über . Eine Mietwohnung wird dir auch nie gehören 


schluej
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  • July 12, 2026

 ​@pufferueberlauf0 die Firmware auf den Provider Geräten, ist mit unter stark eingeschränkt.

Die FRITZ!Box von VF (zumindest die ich mal eingerichtet habe) lässt das einrichten von VoIP Verbindungen gar nicht zu. Das würde bedeuten das die FRITZ!Box keine Telefonie zulässt.

Grundsätzlich verbietet die Routerfreiheit nicht das ein Netzbetreiber die SW auf dem Router so anpasst das dieses Gerät nur an seinen Netz funktioniert (ganz oder teilweise) funktionieren!

Und nicht O2 verbietet das der Router angeschlossen wird sondern VF!

O2 ist also nicht der Ansprechpartner, sonder VF!

 


@Anfänger1 : Mietgerät gehen nicht in den Besitz über .

Habe in meinem Post aufgezeigt wie genau das was Du hier als unmoeglich deklarierst passieren kann. Ist keine Frage der Meinung oder davon was Vodafone gerne haette, sondern eine Frage des relevanten Rechts, und da ist der Drops halt gelutscht, egal wie wir Foristen das sehen.

 ​@schluej : die Firmware auf den Provider Geräten, ist mit unter stark eingeschränkt.

In der Tat und ich empfehle daher deren Einsatz und Kauf auch nicht, bzw. wuerde davon abraten, aber halt nicht wegen vermeintlicher Eigentumsfragen (die mit Verlaub uns eigentlich nichts angehen, bei einer Kauf-FB fragen wir ja auch nicht ab ob die eventuell gestohlen oder bei einem Hehler gekauft wurde), sondern weil die Dinger von AVM halt nicht in Privatkundenqualitaet mit Software versorgt werden.

Grundsätzlich verbietet die Routerfreiheit nicht das ein Netzbetreiber die SW auf dem Router so anpasst das dieses Gerät nur an seinen Netz funktioniert (ganz oder teilweise) funktionieren!

Auch da stimme ich zu.

Und nicht O2 verbietet das der Router angeschlossen wird sondern VF!

O2 ist also nicht der Ansprechpartner, sonder VF!

Jain, der OP hat keinen Vertrag mit VF sondern mit O2 und damit ist O2 der Ansprechpartner, O2 ist Vertragspartner von VF und muesste sich da entsprechend einsetzen.

Due Frage ist: ist das tatsaechlich eine europaeische Retail-Version fuer die AVM/Fritz! Endkunden Updates verteilt/vorbereitet oder ist das ein offizielles Provider-Modell? 


bs0
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  • July 12, 2026

@pufferueberlauf0 Du hast aufgezeigt, wie das Gerät im Besitz des Kunden bleibt, aber nicht wie es legal in sein Eigentum übergeht. Das ist eben auch bei Zahlung eines Schadensersatzes nicht der Fall. Natürlich wird es in dem Fall o2 nicht interessieren was der Kunde mit dem Gerät macht, aber sauber ist das nicht.

Bezüglich der Routerfreiheit: o2 muss hier gar nichts. Man darf einen eigenen Router verwenden, hat aber keinen Anspruch auf Support. Und das gilt unabhängig davon ob das Gerät ein Provider- oder Retailmodell ist, wenn dieses nicht über o2 erworben wurde.


schluej
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  • July 12, 2026

@pufferueberlauf0 hättest meine 3. Antwort gelesen, hättest Du das:

Due Frage ist: ist das tatsaechlich eine europaeische Retail-Version fuer die AVM/Fritz! Endkunden Updates verteilt/vorbereitet oder ist das ein offizielles Provider-Modell? 

nicht geschrieben. 


Du hast aufgezeigt, wie das Gerät im Besitz des Kunden bleibt, aber nicht wie es legal in sein Eigentum übergeht. Das ist eben auch bei Zahlung eines Schadensersatzes nicht der Fall. Natürlich wird es in dem Fall o2 nicht interessieren was der Kunde mit dem Gerät macht, aber sauber ist das nicht.

EDIT: Hier ist sicherlich nicht der richtige Ort diese Details zu diskutieren, weil die fuer den OP und die Foristen eigentlich irrelevant sind, wir geben ja keine Rechtsberatung...

Bezüglich der Routerfreiheit: o2 muss hier gar nichts. Man darf einen eigenen Router verwenden, hat aber keinen Anspruch auf Support. Und das gilt unabhängig davon ob das Gerät ein Provider- oder Retailmodell ist, wenn dieses nicht über o2 erworben wurde.

Unklar, es handelt sich, wenn Eure Idee mit dem Providerrouter richjtig sein sollte, klar um ein Geraet, das kompatibel ist, hier geht es nicht um technische Probleme, sondern schlicht, dass Vodafone nicht will, und genau da greift die Endgeraetefreiheit, Nicht-Wollen ist da irrelevant. 

 hättest meine 3. Antwort gelesen, 

habe ich gelesen habe, aber das ist halt unklar, ob hier Vodafone sich damit rausreden kann, dass vermutlich Vodafone als Endkunden-ISP eine Anpassung an dem Router vorgenommen hat, die es Vodafone als O2 Vorleister unmoeglich macht diesen Router zu provisionieren. Ich waere verwundert wenn es zur Aushebelung der Endgeraetefreiheit ausreichen wuerde wenn ein ISP einfach sagt “ich will aber nicht”.

 


bs0
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  • July 12, 2026

@pufferueberlauf0 Ganz irrelevant nicht, aber es ist schon richtig, wir geben hier keine Rechtsberatung, daher sind aber Aussagen wie "jetzt ist das Geraet klar und sauber in Besitz und Eigentum dieses Kunden uebergegangen und diese neue Besitzer kann dieses Geraet dann legal weiterverkaufen." m.E. Fehl am Platz. Davon abgesehen, dass zwischen Besitz und Eigentum nicht unterschieden wurde.

Vodafone möchte nicht, dass der Router bei o2 eingesetzt wird, weil es sich um ein VF-Gerät handelt. Das hebelt die Routerfreiheit nicht aus, denn der Router ist somit nicht mit dem anderen Anbieter kompatibel. Die Routerfreiheit gilt ja nur für eigene, im freien Handel erworbene Geräte, was hier nicht der Fall zu sein scheint. VF ist in dem Fall nicht verpflichtet, die CM-MAC freizugeben.


Ganz irrelevant nicht, aber es ist schon richtig, wir geben hier keine Rechtsberatung, daher sind aber Aussagen wie "jetzt ist das Geraet klar und sauber in Besitz und Eigentum dieses Kunden uebergegangen und diese neue Besitzer kann dieses Geraet dann legal weiterverkaufen." m.E. Fehl am Platz.

Stimme ich Dir zu. Ist nicht unser Bier.

Vodafone möchte nicht, dass der Router bei o2 eingesetzt wird, weil es sich um ein VF-Gerät handelt. Das hebelt die Routerfreiheit nicht aus,

Unklar, die Endgeraetefreiheit ist keine Freiwillige Veranstaltung und wenn ein Modem direkt in Vodafone-Netz funktioniert ist schwer zu argumentieren, dieses Geraet waere inkompatibel… es geht um Kompatibilitaet zur relevanten Schnittstellenbeschreibung nicht zum “ISP”.

Die Routerfreiheit gilt ja nur für eigene, im freien Handel erworbene Geräte, was hier nicht der Fall zu sein scheint. VF ist in dem Fall nicht verpflichtet, die CM-MAC freizugeben.

Diese Einschraenkung macht das TKG (https://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2021/__73.html) mMn. nicht:

(3) Die Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze und die Anbieter öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste dürfen den Anschluss von Telekommunikationsendeinrichtungen an das öffentliche Telekommunikationsnetz nicht verweigern, wenn die Telekommunikationsendeinrichtungen die grundlegenden Anforderungen nach der Richtlinie 2014/30/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die elektromagnetische Verträglichkeit (Neufassung) (ABl. L 96 vom 29.3.2014, S. 79) erfüllen. Sie können dem Endnutzer Telekommunikationsendeinrichtungen überlassen, dürfen aber deren Anschluss und Nutzung nicht zwingend vorschreiben. Notwendige Zugangsdaten und Informationen für den Anschluss von Telekommunikationsendeinrichtungen und die Nutzung der Telekommunikationsdienste haben sie dem Endnutzer in Textform unaufgefordert und kostenfrei bei Vertragsschluss zur Verfügung zu stellen.

Dass die Provider-Modems die grundlegenden Anforderungen erfuellen wird ja durch deren Funktionieren als Providerrouter zweifelsfrei demonstriert. 


bs0
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  • July 12, 2026

Alles richtig, und technisch kompatibel sind sie auf jeden Fall, aber es verhält sich hier m.W. ähnlich wie im Falle eines Netzlocks beim Mobilfunkendgerät.

Die Routerfreiheit, und auch die Vorgaben des § 73 TKG betreffen die Möglichkeit der Verwendung eines eigenen technisch kompatiblen Endgeräts, verhindern aber nicht, dass ein anderer Anbieter die Freigabe verweigert. Das sind nämlich zwei Paar Schuhe: Technische Kompatabilität und Pflicht eines Anbieters, Providergeräte für die Verwendung bei einem anderen Anbieter freizugeben. Die technische Kompatabilität dürfte gegeben sein, aber mir ist keine Regelung bekannt, die eine solche Verpflichtung enthält.


o2_Matze
  • Moderator
  • July 16, 2026

Hallo zusammen,

Danke, für die interessante Diskussion. Wenn es zu sehr in Paragrafen und Gesetze abdriftet, bekomme ich immer leicht Puls, im Studium war “BGB” bzw Privatrecht eins meiner absoluten Horrorfächer, nur geschlagen von Finanzmathematik und Statistik, aber als unbeteiligter ist das Mitlesen immer sehr spannend 😄

@MilaneseinPapa Mein Tipp wäre hier: Ein Gerät direkt im Handel zu erwerben, da gibt es ja diverse Anbieter (Amazon, MediaMarkt etc), dann kannst du damit dann direkt loslegen.

Deine Hardware wirst du leider nicht nutzen können, wir haben da keine Möglichkeit eine Freischaltung bei VF zu erwirken, es tut mir leid, das wir dir dazu nichts anderes mitteilen können. 

VG Matze