Skip to main content
Warum O2
Warenkorb
Service
Frage

Fritzbox Schadensersatz für nicht zurückgesendete Leihgeräte

  • December 1, 2025
  • 13 Antworten
  • 97 Aufrufe

Liebes o2-Team,

seit 30.01.20223 war ich Festnetz-Geschäftskunde. Hatte die einfachste Hardware (die “AVM Fritz!Box”) mit einmaligem Preis, ohne laufende Kosten.

Als ich meine Adresse ändern wollte, wurde mir ein Verlängerungsangebot gemacht. Ich wies explizit darauf hin, dass ich nicht verlängern, sondern umziehen wollte. Ging davon aus, es sei geregelt.

Einige Zeit nach Umzug musste ich feststellen, der Vertrag wurde gegen meinen Willen verlängert. Mehrfache Rüge-Anrufe (min. sechs) mit langen Wartezeiten, waren nicht Zielführend.

Ich selbst habe o2 unter einem Distributor vertrieben, aber nach der unerwünschten VVL, konnte ich nicht mehr dahinter stehen. Provisionsjäger um jeden Preis, sind kein Gewinn!

Nach der abgelaufenen Extra-Laufzeit, endlich aus dem Vertrag raus, wurde mir nun “Schadensersatz für nicht zurückgesendete Leihgeräte” berechnet. Jedoch habe ich bei der ungewünschten VVL keine weitere Hardware bekommen sondern die “alte” genutzt. Auch wurde ich nicht um Rückgabe gebeten. Nun frage ich mich, ob das so wirklich stimmen kann.

Das Festnetz-Thema war rundum eine unangenehme Erfahrung und ich würde mich freuen, wenn hier jemand nach der Dokumentation sehen könnte.

 

Einblick und Antwort würde mich wirklich freuen.

Danke!

13 Antworten

schluej
Legende
  • December 2, 2025

Moin Moin,

O2 vermietet die Router nur. In den Vertragsunterlagen findet man auch den Hinweis das die Router nach dem Emde des Vertrages zurück an O2 müssen.

Du kannst den Router aber noch via https://www.o2online.de/service/retoure/

an O2 zurück senden. Die Gebühr wird dann zurückgezahlt, wenn Du innerhalb von (Ich glaube) 2 Monaten den Router an O2 versendest.


  • Autor
  • Besucher:in
  • December 2, 2025

Danke für die schnelle Antwort. Wo muss der Router hin? Bekomme ich dafür ein Versand-Label? Wahrscheinlich ist das jetzt schon zu spät, da es jetzt dann zwei Monate sein werden.

 

Lässt sich prüfen, welche o2-Mitarbeiterin damals (zum 19.09.2023) entschieden hat meinen Vertrag zu verlängern? Das war ziemlich unschön und ich finde, so etwas sollte man nicht einfach so lassen. Es gab diesbezüglich mehrere erfolglose Gespräche mit dem Service. Wieso wurde von Anfang an nie etwas unternommen? Jeder Vorgang ist doch idR. dokumentiert nachvollziehbar.

Eine Verlängerung hat nie Sinn gemacht, wenn die Stilllegung des Gewerbes bereits geplant war. Wahrscheinlich gibt es bessere Kommunikatoren, aber ich mir sicher, dass ich mich damals durchaus verständlich ausgedrückt hatte. 

So etwas würde ich meinen Mitarbeitern niemals durchgehen lassen und verstehe nicht, wieso von eurer Seite nichts unternommen wurde.

 

Viele Grüße


schluej
Legende
  • December 2, 2025

Moin Moin,

wenn Du den Link https://www.o2online.de/service/retoure/ verwendest bekommst Du ein Versandlabel.

Um den Rest muss sich ein O2 Mod kümmern, da kann ich nicht helfen.


Bollermann
Legende
Forum|alt.badge.img+46
  • December 2, 2025

@Art69 

 

Der ​@schluej  hat doch den Ablauf gut beschrieben und verlinkt 

https://www.o2online.de/service/retoure/


Klaus_VoIP
Legende
  • December 2, 2025

Es gibt ein Rücksendeportal und kostenlose Versandaufkleber.

Warum hast Du denn keinen Widerruf für den Umzugsvertrag veranlasst? 

Um welchen Betrag geht es denn? 10€ 30€  ???


  • Autor
  • Besucher:in
  • December 2, 2025

Hallo Klaus,

schön, dass du drauf eingehst. Nach dem letzten Versuch das aus der Welt zu schaffen, wurde mir gesagt: “Widerrufsfrist innerhalb von zwei Wochen”, man könne nichts mehr machen.

So eine heimliche Verlängerung ohne Zustimmung und Unterlagen, muss man erstmal rechtzeitig bemerken. Also ja… voller Schutz für eine rechtswidrige Handlung? Der Vertrag hätte am 29.01.2025 enden dürfen, musste aber bis zum 19.09.2025 laufen. Betrag waren 37,98€.

Auch bei einer Preisanpassung gegen März, wollte ich direkt das Sonderkündiungsrecht nutzen. Online-Widerspruch reicht leider nicht aus. Als Geschäftskunde, alles immer schriftlich, durfte ich lernen, als es immer zu spät war (obwohl die Gespräche mit dem Service, eine Rechtzeitigkeit durch präzise Auskunft, gut und gerne zugelassen hätten).


schluej
Legende
  • December 2, 2025

Bei Geschäftskunden können die O2 Moderatoren keine Daten einsehen.

Ein Hilfe ist eher unwahrscheinlich.


Bollermann
Legende
Forum|alt.badge.img+46
  • December 2, 2025

"Vertrag hätte am 29.01.2025 enden dürfen, musste aber bis zum 19.09.2025 laufen...." 

Also bist du im September 2023 umgezogen? 

Auch da galt bereits: ohne aktive Zustimmung des Kunden in Textform oder via "jetzt  kaufen/kostenpflichtig bestellen" Button über eine Landingpage, ist der Vertrag bzw die Änderung ungültig/schwebend unwirksam.  

Sowas müsste man als "Geschäftskunde" (Kaufmann?) eigentlich wissen. 


Klaus_VoIP
Legende
  • December 2, 2025

Sorry, aber als Geschäftskunde weiß man auch das die Widerrufsfrist mit dem Zugang der Belehrung beginnt. Kamen also keine Unterlagen = Widerrufsfrist nicht begonnen. 

Für mich hört sich das nach nicht aktualisierten Kontaktadressen (Email) an, was letztendlich eigene Verantwortung ist. 

Und eine Fritzbox 7590 o.ä. würde ich mir bei <40€ behalten und wenn es nur ein Mesh-Repeater oder Backup wäre. Aber das ist persönliche Geschmackssache. 


poales
Legende
  • Legende
  • December 2, 2025

@Art69 

bei einem Umzug werden entweder die Umzugsgebühren fällig

oder der Vertrag wird um 24 Monate verlängert,

als Geschäftskunde weißt du doch,

dass man die 14 Widerrufsfrist hat,

Fehler und Missverständnise können immer passieren,

ob gewollt oder nicht.

 

 


  • Autor
  • Besucher:in
  • December 2, 2025

Als Geschäftsmann dachte ich, das zu wissen, dass dieses Vorgehen nicht rechtens ist und hier keine Frist etwas überdecken sollte. Habe es mehrfach angesprochen. Wegen Geschäftsaufgabe war dann auch der Rechtsschutz kaum relevant. Alles wurde beendet. Der Energieverbrauch vor Gericht ist dafür nicht verhältnismäßig.

Ein Missverständnis war das sicher nicht, wenn mehrfach versucht wurde, mir die VVL zu verkaufen und ich entsprechend mehrfach gesagt habe, es wird ein Umzug ohne VVL beauftragt.

Wer hat sonst noch ein Geschäft mit vielen Aufgaben und prüft jede Anweisung und Vereinbarung, trotz höherer Prioritäten?

Wie hier ein falsches Verhalten auch noch geschützt wird… Tolles Klima.

So ein Verhalten ist nicht zu entschuldigen, wenn nichts unternommen wurde. Letzten Endes ein größerer Verlust für o2. Es könnte der „Fehler“ erkannt und berichtigt werden, daraus gelernt werden. In der Geschäftswelt gibt es auch Bestrebungen zur Gesichtswahrung. Wir reden hier ja nicht mal von Kulanz, was auch gang und gäbe ist.

Ich habe gelernt: Telefonischer Service und Vereinbarungen sind für GKs nichts wert. Alles muss hier geprüft werden und schriftlich laufen. Danke.


Klaus_VoIP
Legende
  • December 2, 2025

Jetzt ist es sowieso zu spät. Fakt ist - es reicht Textform und ja , jeder Kunde sollte ein Auge auf die Verträge haben. Und für den Widerruf blieben MONATE Zeit. Das sollte nach Geschäftsaufgabe reichen. 

Hier soll ja auch kein Fehlverhalten geschützt werden, aber für Dich und nachfolgende Leser ist das eine Info wie man richtig vorgeht. 


Sächsin
Legende
  • December 2, 2025

Darf ich mal fragen, wann genau die Geschäftsaufgabe erfolgte und ob das Geschäftsräume waren oder der Privathaushalt?