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DSL nur 225 Mbit/s Profil

  • November 30, 2023
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224 Antworten

rentek
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  • June 12, 2024

Guten Morgen, dann warten wir mal die Performance der 7530AX ab.

Hier eine Bitte: installiere per Recovery erst mal die 07.80. Anschließend bitte kein Backup der 7590AX einspielen (Datenübernahme), sondern wirklich ein “clean install” mit manueller EIngabe der Zugangsdaten und Auswahl des Anbieters “o2 DSL” in der Liste der Anbieter. Da zieht sich die Box auch die Telefoniedaten automatisch. Nur um sicherzustellen, dass sich nicht andere Fehler einschleichen und das Ergebnis verfälschen.

Hinweis vorab: bei DSL-Chipsätzen von Broadcom ist die Ansicht der Tabelle “DSL” hinsichtlich der min./max.DLSAM-Rate “kastriert”. Ist leider bei Broadcom offensichtlich so. D. h., du siehst nur die aktuelle Sync-Rate und die Leitungskapazität, was ja auch ausreicht.


Vielleicht kannst Du auch noch mal Screenshots aller Tabs im Bereich Internet->DSL Informationen posten? Wenn es geht nicht vom Handy (da ist immer so wenig zu sehen pro Screenshot) und beim Spektrum tab bitte erst den “Maximum und Minimum anzeigen” Link klicken. Dank im Voraus...


  • June 12, 2024

Die 7530 AX kommt morgen, ich werde dann damit die angeforderten Screenshots machen.


rentek
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  • June 13, 2024

Und passend dazu hat AVM gestern ein Update u. a. für die 7530AX auf 07.81 herausgebracht. 


  • June 13, 2024

7530AX ist aufgebaut, eingerichtet, 07.81 installiert (wurde mir bei der Einrichtung gleich angeboten) aber leider keinerlei Verbesserung. Verstehe echt nicht, wie ich das eine Mal 253 Mbit/s LK erreicht habe und seit dem Verdrillen der Leitungen im APL nicht mehr (hätte ich das mal lieber gelassen).


Nach ein paar Minuten sehen die Fehler so aus:

 

 


1.9 korrigierte DTU/Minute sind kein Beinbruch… aber wenn es seit dem Verdrillen Probleme gibt, vielleicht ist durch das Verdrillen irgebdetwas mechanisches passiert mit einer oder beiden Adern?

Ich wuerde wenn es geht wirklich mal das Modem direkt hinter dem APL anschliessen (mit moeglichst wenigen Adaptern) und sehen was da reportiert wird (wenn Du das machst, bitte an Screenshots denken, wenn es geht nicht vom Handy...)


rentek
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  • June 13, 2024

Okay, ein Versuch war es Wert, kannst ja zum Glück die 7530AX retorunieren.

Ich denke, dass weitere Versuche nicht zielführender sind und du dann einfach damit leben musst, dass nur stabile 225 MBit/s ankommen.

Ich selber muss hier bei mir mit 15 MBit/s auskommen und lebe noch. :D


  • June 13, 2024

Ja genau, ich würde auch sagen dass ich das dann einfach so akzeptiere. Sterben werde ich jetzt auch nicht deswegen, aber wenn man schon für 250 MBit/s zahlt, warum dann nicht alle möglichen Dinge ausprobieren, um am Ende dann vielleicht nicht doch einen Erfolg zu erzielen…

Einen Unterschied hat die 7530AX: Sie zeigt mir für den Upload eine LK von 49,1 MBit/s vs 47,8 MBit/s auf der 7590 AX an, aber was bringt mir das, wenn der Tarif auf 46,7 Mbit/s limitiert. Mehr Upload wäre aber natürlich noch schöner als mehr Download :D

Dann mach ich mich mal an die Messkampagne. Bei der Zeit und dem Geld was ich hier erfolglos investiert habe, kann mir o2 schon gerne etwas entgegenkommen ;)


  • June 17, 2024

So, Antrag auf Minderung ist raus. Laut Verbraucherzentrale habe ich mit meinen erreichten Daten Anspruch auf ca. 7€ monatlich, aber ich bezweifle dass o2 hier auf den selben Wert kommt. Leider belässt es die BNetzA den Anbietern, wie sie die Höhe der Minderung berechnen.


Das ist leider maximal unklar wie das mit der Minderung genau laufen soll. Der Text im TKG ist ziemlich klar, aber dann kommt es dicke:

  1. ISPs argumentieren, dass obwohl Internet ohne Telephonie gar nicht angeboten wird und die Telephonie auf der Rechnung nicht als eigener Kostenpunkt aufgelistet wird, dass nur ein Teil des Preises fuer Internetzugang ist und dass nur dieser Anteil gemindert werden kann. (Da erwarte ich allerdings dass frueher oder spaeter Gerichte fuer ein einheitlichere Interpretation sorgen werden, aber noch ist es nicht so weit). Da muesste allerdings mal ein Betroffener/eine Betroffene tatsaechlich vor Gericht ziehen, und ich verstehe jede/jeden der sich das erspart (wuerde ich auch nicht machen).
  2. Die Bundesnetzagentur macht sich einen schlanken Fuss und hat Ihrer offiziellen Messapp nur beigebracht qualitative Abweichung zu bescheinigen, wo das Gesetz eigentlich eine quantitative Bemessung der Abweichung erwartet. Das waere erstmal kein Beinbruch, aber die Messmethode der BNetzA reportiert letztlich Abweichungen fuer 6individuelle Mess-Werte was eine quantitative Bestimmung schwer macht. Und die BNetzA die diese komplizierte Methode erfunden hat schweigt sich aus wie ihrer Meinung nach die Abweichung quantifiziert werden soll.

Die BNetzA sieht sich IMHO immer in einer Doppelfunktion: Partner der ISPs und Vertreter der Endkunden, da kommen dann mitunter solche ‘Kompromisse’ raus….


  • June 17, 2024

Ich bin auch mal gespannt was dabei rauskommt und halte euch auf dem Laufenden. Hat jemand eine Erfahrung, wie lang sowas dauert?

Die Kosten für den SIP Trunk dürften sich bei (sofern o2 diesen realistisch bepreist) maximal 5€ pro Monat bewegen, dann bliebe bei mir der Anteil von 34,99€, der gemindert werden kann.

Wenn wir also davon ausgehen, dass der Upload 13,79% des Preises (40 geteilt durch 290 MBit/s Gesamtbandbreite) ausmacht, dann macht der Download-Teil 30,16€ des Preises aus, mindere ich diesen nun um die 18%, die ich weniger Bandbreite als versprochen bekomme, kommt bei mir eine Minderung von 5,43€ raus, sofern man die Telefonie vorher mit dem geschätzten Betrag von 5€ rausrechnet. Rechnet man die Telefonie nicht raus, komme ich auf eine Minderung von 6,20€. Aber o2 wird sicher seine Tricks finden, die Minderung so gering wie möglich zu halten, indem es zB die Telefonie höher bepreist. Kommt halt davon wenn der Gesetzgeber hier keine Klarheit schafft wie sowas bemessen werden muss.

Ich finde das mit der Messkampagne auch bescheuert, bei Vodafone reicht für sowas ein Telefonanruf. Die sehen dann an der Hotline mit wie viel sich der Router synchronisiert und gewähren dann den Teilrabatt. Ein Screenshot der LK von der FRITZ!Box hätte o2 auch gereicht, aber jetzt ist’s ja erledigt mit der Messkampagne.


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  • June 17, 2024

@BeniS Reduzierung ist in 90% der Fälle 5€ . Bei der Telekom dauert es um die 2 Wochen nur als Anhalt.

Aber die Minderung wird mit 99% Sicherheit abgelehnt. Warum weil du nicht für 250 zahlst sondern für Svdsl und der kann auch 175 Mbit sein. 


Da ist wichtig was in der Auftragsbestaetigung steht/stand, wurde da der volle 250er Tarif zu gesagt, steht der ISP im Wort, steht da nur 175 wird es kniffliger.


  • June 17, 2024

Ich habe aber in meiner Vertragsbestätigung den SVDSL250 bestätigt bekommen und nicht den 175er. Und dieser sieht eine Maximalbandbreite von 250 MBit/s vor, die während der Vertragslaufzeit nie erreicht wurde.

Ich hoffe natürlich die kommen nicht auf die Idee mich als Reaktion darauf auf 175 MBit/s zurückzustufen, aber dann ist das ja eine einseitige Vertragsänderung, auf die ich ein Sonderkündigungsrecht habe.

 


o2_Gerrit
  • Moderator
  • June 17, 2024

Hallo @BeniS,

schade, dass deine Bemühungen nicht zu einer höheren Geschwindigkeit geführt haben.

Auf deinen Antrag zur Minderung wirst du zeitnah Antwort erhalten, wie lange es genau dauert können wir nicht sagen, da wir keinen Einblick in das Arbeitsvolumen unserer Fachabteilungen haben.

Nein, auf 175 Mbit/s wirst du nicht zurückgestuft werden.

Die jeweiligen Maximalbandbreiten können zwar durchaus erreicht werden, dies hängt jedoch, wie hier in deinem Beitrag schön zu sehen ist, von vielen Faktoren ab.

Ich möchte mich auch bei allen bedanken, die so sachkundig mitgewirkt haben 🙂

Viele Grüße,

Gerrit


  • June 17, 2024

Erreicht werden können die nicht, außer ihr sagt der Telekom, die sollen mal die Sendeleistung am DSLAM erhöhen, damit die LK für Vollsync reicht 😅


  • June 22, 2024

Habe heut einen Brief bekommen und man bietet mir nur lächerliche 1,67€ Rabatt. Das ist weniger als in den Berechnungen von mir und der Verbraucherzentrale. Kann man gegen die Berechnung Einspruch erheben?

Eine Frechheit jedenfalls in Anbetracht dessen wie viel ich hier investiert habe.

Bestimmt hat man die Telefonie extrem hoch bepreist. Die Bundesnetzagentur sollte hier echt mal klare Rahmenbedingungen für die Berechnung schaffen, damit die Anbieter hier nicht so einen Schwachsinn machen können.


noreply
Legende
  • June 22, 2024

Rabatt annehmen

.….oder verdammtnochmal aus Prinzip und Recht und Ordnung und überhaupt dagegen angehen und nochmal 8 Seiten kämpfen✊🏻


rentek
Legende
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  • Legende
  • June 22, 2024

Der Trick ist ja: die DTAG bietet ja auch Profile ohne Eingreifen von ASSIA/DLM an, zumindest könnte die DTAG ASSIA/DLM manuell abschalten, so dass deine Leitung am Limit liefe. Wird die DTAG aber nicht tun, sonst hätte die DTAG ja gegenüber Resellern gar keinen Vorteil mehr für eigene Kunden.

Ich würde dir eher zu einer Sonderkündigung und Wechsel zur DTAG raten. Mit Rabattierungen wirst du in den 24 Monaten nicht wesentlich mehr zahlen als bei O2. Bei O2 wirst du entweder den Rabatt und die jetzige Situation schlucken oder sonderkündigen müssen.


  • June 22, 2024

Ich bezweifle dass o2 nicht an die Telekom herantreten könnte und um die Abschaltung bitten. Muss die Telekom nicht einen diskriminierungsfreien Zugang bieten? Ein Vertrag bei der DTAG direkt wäre am Ende tatsächlich teurer. Es gibt aber tatsächlich einen anderen gewichtigen Grund, warum wir bei o2 sind: Hier im Haushalt gibt es Personen, die nutzen noch ein Festnetztelefon und wollen ohne Bedenken auch Mobilfunkanschlüsse anrufen. 


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  • Legende
  • June 22, 2024

Ich bezweifle dass o2 nicht an die Telekom herantreten könnte und um die Abschaltung bitten. Muss die Telekom nicht einen diskriminierungsfreien Zugang bieten? Ein Vertrag bei der DTAG direkt wäre am Ende tatsächlich teurer. Es gibt aber tatsächlich einen anderen gewichtigen Grund, warum wir bei o2 sind: Hier im Haushalt gibt es Personen, die nutzen noch ein Festnetztelefon und wollen ohne Bedenken auch Mobilfunkanschlüsse anrufen. 

In den Fall kann O2 nicht   an die Telekom irgendwelche Forderungen stellen wie ASSIA deaktivieren.  
Diskriminierend weniger es kommt immer drauf an, welche Pakete O2 und die ganzen Reseller gebucht haben bei der Telekom. Ich meine das O2 Paket C  und das ist entscheidend wie es bei der ganzen Entstörung weitergeht und behandelt wird 

Zum Preis da fährst aktuell günstiger bei der Telekom.
Ja die Flat ist inklusive bei SVdsl in alle Netze Mobil und Festnetz.

Hast den MTV 1 ist die Flat bereits bei Vdsl16 Mbit inklusive 

 


rentek
Legende
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  • Legende
  • June 22, 2024

Wie @Anfänger1 schrieb, kommt es darauf an, welche Profile Telefónica bei der Telekom vertraglich vereinbart hat. Kann gut sein, dass Telefónica nur Standard-Profile buchen kann, die günstiger sind als “Spezial-Profil” mit mehr Leistung, weniger Eingriffen von ASSIA etc.

Daher kann es durchaus vorkommen, dass Telekom-Kunden im selben Haus mehr Speed bekommen als O2-Kunden. Mit Diskriminierung hat das nichts zu tun, sondern mit freier Marktwirtschaft (Telefonica kauft billiger bei der Telekom ein, kann daher das Produkt auch billiger anbieten als 1&1).


Habe heut einen Brief bekommen und man bietet mir nur lächerliche 1,67€ Rabatt. Das ist weniger als in den Berechnungen von mir und der Verbraucherzentrale. Kann man gegen die Berechnung Einspruch erheben?

 

Dein Recht den ISP wegen Minderleistung vor Gericht zu ziehen ist durch TKG Paragraph 57 nicht beeintraechtigt… und solange das kein Endkunde macht wird es beim Minderungsrecht bei der aktuellen Situation bleiben… (d.h. die ISPs wenden jeweils ihre eigenen sehr einseitigen Interpretationen des TKG an und die Bundesnetzagentur macht sich einen schlanken Fuss). Aber ich verstehe jeden Endkunden der sich genau diesen Aufwand nicht antun will (wenn man die eigene Zeit mit einrechnet ist ein Gerichtsverfahren fast garantiert ein Verlustgeschaeft, egal wieviel Minderung mann am Ende durchsetzen kann).

Eine Frechheit jedenfalls in Anbetracht dessen wie viel ich hier investiert habe.

Willkommen im Kapitalismus...

Bestimmt hat man die Telefonie extrem hoch bepreist. Die Bundesnetzagentur sollte hier echt mal klare Rahmenbedingungen für die Berechnung schaffen, damit die Anbieter hier nicht so einen Schwachsinn machen können.

Die BnetzA wird da (leider) einen Teufen tun, das sieht man schon daran, dass sie den folgenden gefetteten Satz:

(4) Im Falle von 

1.

erheblichen, kontinuierlichen oder regelmäßig wiederkehrenden Abweichungen bei der Geschwindigkeit oder bei anderen Dienstequalitätsparametern zwischen der tatsächlichen Leistung der Internetzugangsdienste und der vom Anbieter der Internetzugangsdienste gemäß Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe a bis d der Verordnung (EU) 2015/2120 angegebenen Leistung, die durch einen von der Bundesnetzagentur bereitgestellten oder von ihr oder einem von ihr beauftragten Dritten zertifizierten Überwachungsmechanismus ermittelt wurden, oder

2.

anhaltenden oder häufig auftretenden erheblichen Abweichungen zwischen der tatsächlichen und der im Vertrag angegebenen Leistung eines Telekommunikationsdienstes mit Ausnahme eines Internetzugangsdienstes,

ist der Verbraucher unbeschadet sonstiger Rechtsbehelfe berechtigt, das vertraglich vereinbarte Entgelt zu mindern oder den Vertrag außerordentlich ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen. Bei der Minderung ist das vertraglich vereinbarte Entgelt in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem die tatsächliche Leistung von der vertraglich vereinbarten Leistung abweicht. Ist der Eintritt der Voraussetzungen von Satz 1 Nummer 1 oder 2 unstreitig oder vom Verbraucher nachgewiesen worden, besteht das Recht des Verbrauchers zur Minderung so lange fort, bis der Anbieter den Nachweis erbringt, dass er die vertraglich vereinbarte Leistung ordnungsgemäß erbringt. Im Falle des vollständigen Ausfalls eines Dienstes ist eine erhaltene Entschädigung nach § 58 Absatz 3 auf die Minderung anzurechnen. Für eine Kündigung nach Satz 1 ist § 314 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs entsprechend anzuwenden. Für die Entschädigung des Anbieters im Falle einer Kündigung nach Satz 1 gilt § 56 Absatz 4 Satz 2 bis 4 entsprechend.

 

so interpretiert, dass ein qualitativer Nachweis von Minderleistung duch das ertifizierte Nachweisverfahren ausreicht, und den Endkunden mit dem Problem alleine laesst anhand der komplizierten qualitativen Resultate zu bestimmen un welchem quantitativem Umfang die vertragliche geschuldete Leistung erbracht wird… Es waere ein leichtes fuer die BNetzA direkt die prozentuale Abweichung zu berechnen und anzugeben… 


  • June 22, 2024

Natürlich werde ich nicht vor Gericht ziehen - der Zweck heiligt hier nicht die Mittel. Aber dennoch danke an alle, die hier die letzten Wochen so kompetent geholfen haben.


o2_Gerrit
  • Moderator
  • June 29, 2024

Hallo @BeniS,

das ist schade, dass die Bemühungen und alle Hilfe hier nicht zu einer höheren Geschwindigkeit deines Anschlusses geführt haben. 

Ich hoffe, dass die zur Verfügung stehende Geschwindigkeit für die von dir benötigten Anwendungen reicht.

Viele Grüße,

Gerrit