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dsl

  • July 8, 2024
  • 7 Antworten
  • 56 Aufrufe

hiermit erhebe ich Einspruch gegen die Mahnung, die mir von Ihnen zugestellt wurde, da ich den vollen Betrag für Ihre Dienstleistungen bezahlen soll, obwohl ich diese nicht in Anspruch nehmen konnte.

Aufgrund meines Umzugs und der schlechten Bedingungen von Ihrer Seite hatte ich über einen Monat lang kein Internet zu Hause. Trotz mehrmaliger Anfragen und Beschwerden wurde mein Anliegen von Ihrem Kundenservice nicht angemessen bearbeitet. Zudem war der telefonische Kundenservice äußerst unhöflich und wenig hilfsbereit.

Ich möchte betonen, dass ich trotz des Umzugs nicht kündigen wollte, jedoch aufgrund der fehlenden Internetverbindung gezwungen war, alternative Lösungen zu suchen.

Ich habe eine Rechtsschutzversicherung und werde mich in dieser Angelegenheit mit einem Rechtsanwalt beraten. Zudem werde ich die Verbraucherzentrale einschalten, um Unterstützung zu erhalten.

Ich wünsche mir, dass Sie eine passende Lösung finden, um diesen Fall außergerichtlich zu klären, und hoffe, dass es nicht zu weiteren rechtlichen Schritten kommen muss.

7 Antworten

Libertas
Legende
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  • Legende
  • July 8, 2024

Das hier ist ein Forum. Solche Anliegen regelt man per Brief oder Telefonat. Oder wenigstens per Email. 


bs0
Legende
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  • Legende
  • July 8, 2024

Dein Einspruch hier ist gegenstandslos. Wende dich direkt schriftlich oder über das Kontaktformular an o2.

Entweder Beratung beim Rechtsanwalt oder Beratung bei der Verbraucherzentrale. Beides gleichzeitig ist sinnlos.


noreply
Legende
  • July 8, 2024

Drücke dir die Daumen aber wenn in dem Fall keine Aussicht auf Erfolg bestehen sollte, übernimmt die Rechtsschutzversicherung auch keine Kosten.

Also vorher abchecken ob dein Einwand „Wasserdicht“ ist.


bs0
Legende
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  • Legende
  • July 8, 2024

Und aufgrund der vermutlich vereinbarten Selbstbeteiligung wäre eine Beratung bei der Verbraucherzentrale wahrscheinlich günstiger, um den Sachverhalt erstmal prüfen zu lassen.


Bollermann
Legende
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@shadisham 

Hast du denn eine Erstattung beantragt oder einfach nicht bezahlt? 

 

https://www.o2online.de/service/entschaedigung


Bollermann
Legende
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Noch günstiger wäre es natürlich, wenn man schriftlich reklamiert. Dann erhält man auch eine schriftliche Begründung für die Ablehnung oder Zusage einer Erstattung. 


o2_Sven
  • Moderator
  • July 8, 2024

Hallo @shadisham ,

herzlich willkommen bei uns in der o2 Community 💙.

Wir könen gerne bezüglich der Umstände schauen die hierzu geführt haben und ob sich da etwas machen lässt. Wenn du hier einen Anwalt einschaltest dann sind wir raus und wenn du schon eine Mahnung erhalten hast, dann würde ich zumindest noch mit dem Mahnwesen reden.

 

Schöne Grüße, Sven