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Betreff: Zu wenig Entschädigung nach 18 Tagen Ausfall & Bitte um Tarifwechsel für 90-jährige Mutter

  • October 3, 2026
  • 15 Antworten
  • 111 Aufrufe


Hallo zusammen,
Erstes Anliegen: Der Festnetzanschluss meiner fast 90-jährigen Mutter war vom 21.08. bis 11.09. komplett tot. Wir regeln das von Anfang an für sie und haben die Störung nachweislich am 24.08. gemeldet (am 27.08. auch noch mal per E-Mail belegt). Die Störung dauerte ab Meldung 18 Tage.
Gestern kam die Rückmeldung von O2: Es wurden nur 120 € gutgeschrieben. Nach unserer Rechnung (laut TKG) stehen ihr für die 18 Tage allein 150 € gesetzliche Entschädigung zu. Zudem musste sie für die Erreichbarkeit im Notfall zwei Prepaid-Karten der Telekom für 60 € kaufen (Quittungen wurden vorgestern bereits per E-Mail eingereicht). Insgesamt stehen ihr also 210 € zu. Es fehlen somit noch 90 €.
Zweites großes Anliegen: Meine Mutter bezahlt aktuell über 32 € im Monat für ihren alten Vertrag. Da sie fast 90 Jahre alt ist und nur ein einfaches Telefon und Basis-Internet nutzt, ist das viel zu teuer.
Kann sich das bitte ein Moderator hier ansehen? Wir würden uns freuen, wenn das restliche Guthaben von 90 € nachberechnet wird und uns gleichzeitig ein faires Angebot für einen Wechsel in den kleinsten Tarif (O2 Home S) mit entsprechenden Rabatten für Bestandskunden gemacht wird. Danke für eine faire Prüfung!

15 Antworten

poales
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  • October 3, 2026

​@Amanda55 

bitte beachte das die erste 3 Tage nach der Störungsmeldung nicht entschädigt werden. 

die Entschädigung dient dazu sich Ersatz zu holen,

da kommt es nicht darauf an, welche Kosten  dafür anfallen, diese werden nicht extra entschädigt,

bei einem bestehenden O2 Mobilfunkvertrag kann zusätzliches kostenfreies Datenvolumen augebucht werden. 

 

in jedem Fall muß der Vertragsinhaber reklamieren 


poales
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  • October 3, 2026

aus der Gesetzestext


 

Die Höhe der Entschädigung beträgt am dritten und vierten Tag 5 Euro oder 10 Prozent und ab dem fünften Tag 10 Euro oder 20 Prozent der vertraglich vereinbarten Monatsentgelte bei Verträgen mit gleichbleibendem monatlichem Entgelt, je nachdem, welcher Betrag höher ist.

https://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2021/__58.html


poales
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  • October 3, 2026

die DSL Tarife wurden um 5€ teurer,

der O2 home s kostet regulär 34,99€ im 24 Monats-Vertrag, evtl gibts einen kleinen Verlängerungs-Rabatt von 1-3 €,

da lohnt kein Wechsel,

zumal der Rabatt auch nur für 24 Monate gültig ist. 


bs0
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  • October 3, 2026

Störung 18 Tage, abzüglich 5 Tage (3 Tage bis zur Meldung und 2 Tage ohne Anspruch) = 13 Tage. 2 x 5 Euro + 11 x 10 Euro = 120. Stimmt also genau.


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  • October 3, 2026

Hallo Björn,
wir bitten um eine sachliche Prüfung des Gesamtsachverhalts auf Basis der gesetzlichen Vorgaben des Telekommunikationsgesetzes (TKG).
1. Schadensersatz für die Ersatzversorgung (60 € Telekom-Karten):
Die angebotenen 120 € entsprechen der gesetzlichen Ausfallentschädigung nach § 58 Abs. 3 TKG. Da O2 die vertragliche Leistung über Wochen nicht erbracht hat, mussten wir zur Sicherung der Grundversorgung meiner fast 90-jährigen Mutter Mobilfunkkarten der Telekom für 60 € erwerben. Gemäß § 58 Abs. 3 Satz 4 TKG wird die gesetzliche Pauschale auf weitergehende Schadensersatzansprüche angerechnet. Da uns hier ein konkreter, nachweisbarer Vermögensschaden durch den Verzug von O2 entstanden ist, fordern wir die Weiterleitung des Falls an die zuständige Fachabteilung für Schadensersatz. Die Belege liegen vor.
2. Vertragsanpassung gemäß § 57 Abs. 3 TKG:
Der aktuelle Tarif von über 32 € ist für den minimalen Bedarf meiner fast 90-jährigen Mutter (reine Festnetztelefonie und einfachstes Internet) völlig überdimensioniert. Gemäß § 57 Abs. 3 TKG sind Anbieter gesetzlich verpflichtet, Endnutzer hinsichtlich des für sie besten und passendsten Tarifs zu beraten. Ein Festhalten an einem für sie ungeeigneten, zu großen Tarif widerspricht dem verbraucherschützenden Zweck dieser gesetzlichen Beratungspflicht.
Wir bitten daher um ein faires Angebot für einen Wechsel in den kleinsten Tarif (O2 Home S) unter Berücksichtigung eines angemessenen Treuerabatts, um den Vertrag gesetzeskonform an den tatsächlichen Bedarf anzupassen.
Bitte leiten Sie diese Punkte an die entsprechenden Fachabteilungen weiter.
Viele Grüße

 


5G_Tester
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  • October 3, 2026

Hast du die Antworten hier gelesen? 


Sandroschubert
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Sieht nicht so aus.


poales
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  • October 3, 2026

​@Amanda55 

wenn du die Beiträge gelesen hast, 

darfst du gerne mitteilen ,  ob der Community Account mit dem Kundenkonto 

deiner Mutter verknüpft ist, 

dann kann ein Verlängerungs-Angebot für den Home Tarif erstellt werden. 

Ansonsten wende dich bzw. eine Mutter direkt  an den Kundenservice. 

nur zur Info :

du bist hier in einem öffentlichen Kunden-helfen-Kunden o2 Forum 

und nicht beim Kundenservice . 

 


bs0
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  • October 3, 2026

Und wer ist Björn?


poales
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  • October 3, 2026

der Community  Chef,

schau mal wer die Community Mitteilungen sendet

da steht jetzt Björn als Absender 😁


bs0
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  • October 3, 2026

Stimmt, hatte ich vergessen.


Sächsin
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  • October 3, 2026

Und zu 

"2. Vertragsanpassung gemäß § 57 Abs. 3 TKG:
Der aktuelle Tarif von über 32 € ist für den minimalen Bedarf meiner fast 90-jährigen Mutter (reine Festnetztelefonie und einfachstes Internet) völlig überdimensioniert. Gemäß § 57 Abs. 3 TKG sind Anbieter gesetzlich verpflichtet, Endnutzer hinsichtlich des für sie besten und passendsten Tarifs zu beraten. Ein Festhalten an einem für sie ungeeigneten, zu großen Tarif widerspricht dem verbraucherschützenden Zweck dieser gesetzlichen Beratungspflicht."

ist noch zu sagen:

das wird gemacht und zwar per Mail mit den Betreff

"Gesetzliche Tarifinformation von o2" ... Kunde muss es nur lesen und, falls es einen günstigeren Tarif gibt, auch selbst aktiv werden.

Der Anbieter wird gesetzlich nicht verpflichtet, selbst aktiv Tarife umzustellen.


bs0
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  • October 3, 2026

Wie so oft: Gesetze lesen und Gesetze verstehen sind zwei Paar Schuhe.


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  • October 3, 2026

Wie die arme alte Dame für etwas Telefonie und “einfachstes Internet” in 18 Tagen 60 EUR verbraten hat, das ist wirklich interessant. 


poales
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  • October 3, 2026

nun ja,

auf einen O2  Flex Tarif hätte man zusätzliches kostenloses Datenvolumen aufbuchen können 🤔