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Ausserordentliche Kündigung Umzug


Hallo, ich ziehe zum 01.08 um und an der neuen Adresse gibt es keinen O2 Anschluss. 
Wo und Wie beantrage ich eine außerordentliche Kündigung?

Lösung von o2_Gerrit

Hallo @p49,

du kannst deinen Vertrag über unsere Kündigungsformular außerordentlich kündigen mit folgenden Einstellungen: 

Du benötigst dann eine Abmeldebescheinigung deines deutschen Wohnsitzes und eine Anmeldebescheinigung deines ausländischen Wohnsitzes oder ein anderes offizielles Dokument aus dem dein Umzug hervorgeht.

Denke zudem daran, dass du die Rechnungen nachträglich erhältst, dass also nach deiner Kündigung noch eine Rechnung erfolgt. Diese kannst du zum Beispiel überweisen an: Hypo Vereinsbank AG
IBAN: DE 16 7002 0270 0005 7131 53 BIC: HYVEDEMMXXX mit der Kundennummer deines Vertrages als Referenzzweck. 

Falls du einen Router von uns gemietet hast, kannst du ihn über unser Retourenportal zur Rücksendung anmelden.

Viele Grüße,

Gerrit

21 Antworten

Bollermann
Legende
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Du solltest erstmal einen Umzug beantragen. Dann prüft o2, ob geschaltet oder nicht geschaltet werden kann. 

Bei negativem Ergebnis wird dir ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt. Nach Vorlage der Ummeldebestätigung kommst du mit 1 Monat Kündigungsfrist raus. 


o2_Sven
  • Moderator
  • July 12, 2024

Hallo @Chiara1 ,

wenn du an eine Adresse ziehst an der keine Verfügbarkeit über uns besteht, dann kannst du deine außerordentliche Kündigung einfach online einreichen. Vergiss dabei dann nicht dass du die entsprechenden Nachweise wie An- und Abmeldebestätigung mit hinzufügst.

 

Schöne Grüße, Sven


  • Autor
  • Besucher:in
  • July 12, 2024

Bis jetzt besitze ich leider nur den Mietvertrag reicht der aus? 

 

Edit o2_Sven 12.07.2024/19:04: Vollzitat entfernt


bs0
Legende
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  • Legende
  • July 12, 2024

Bitte keine Vollzitate!

Ein Mietvertrag reicht nicht aus. Nur die Meldebescheinigung beweist, dass du tatsächlich dort wohnst.


o2_Sven
  • Moderator
  • July 12, 2024

Hallo @Chiara1 ,

nein ein Mietvertrag ist nicht ausreichend, du kannst ja durchaus neben deinem momentanen Wohnsitz an einer zweiten Adresse eine Wohnung mieten. Deswegen ist wie bs0 schon schreibt die Meldebescheinigung erforderlich.

 

Schöne Grüße, Sven


o2_Daniela
  • Moderatorin
  • August 7, 2024

Hallo @Chiara1,

wie ich sehe, hast du alle benötigten Informationen dazu bekommen😊

Lass uns gerne wissen, wenn du dazu noch weitere Fragen hast.

Viele Grüße
Daniela


  • Stammgast
  • August 16, 2024

Hallo @Chiara1,

wie ich sehe, hast du alle benötigten Informationen dazu bekommen😊

Lass uns gerne wissen, wenn du dazu noch weitere Fragen hast.

Viele Grüße
Daniela

Hallo. Ich habe ein ähnliches Problem. Ich bin kein Deutscher und muss vielleicht in den nächsten Monaten zurück in mein Heimatland ziehen für immer. Mein Kabel-Internet-Tarif ist noch aktiv und die Kündigungsfrist ist noch nicht erreicht. Welche Schritte muss ich unternehmen? 


o2_Gerrit
  • Moderator
  • Lösung
  • August 16, 2024

Hallo @p49,

du kannst deinen Vertrag über unsere Kündigungsformular außerordentlich kündigen mit folgenden Einstellungen: 

Du benötigst dann eine Abmeldebescheinigung deines deutschen Wohnsitzes und eine Anmeldebescheinigung deines ausländischen Wohnsitzes oder ein anderes offizielles Dokument aus dem dein Umzug hervorgeht.

Denke zudem daran, dass du die Rechnungen nachträglich erhältst, dass also nach deiner Kündigung noch eine Rechnung erfolgt. Diese kannst du zum Beispiel überweisen an: Hypo Vereinsbank AG
IBAN: DE 16 7002 0270 0005 7131 53 BIC: HYVEDEMMXXX mit der Kundennummer deines Vertrages als Referenzzweck. 

Falls du einen Router von uns gemietet hast, kannst du ihn über unser Retourenportal zur Rücksendung anmelden.

Viele Grüße,

Gerrit


  • Autor
  • Besucher:in
  • September 19, 2024

Hallo, meine Kündigung ist jetzt wohl endlich nach fast 3 Monaten durch… nur wurde weiterhin abgebucht ohne das ich das Internet nutzen konnte… 

daher würde ich gerne mein Geld zurück haben wollen


Bollermann
Legende
Forum|alt.badge.img+46
  • September 19, 2024

@Chiara1 

Hattest du die Ummeldebestätigung zeitnah eingereicht? 


bs0
Legende
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  • Legende
  • September 19, 2024

Abgebucht wird bis zum Wirksamwerden der Kündigung.


o2_Gerrit
  • Moderator
  • September 20, 2024

Hallo @Chiara1,

ich sehe, die Kolleg:innen von unserer Fachabteilung haben eine Kündigung zum 23.9.2024 eingerichtet.

Für den Zeitraum bis dahin werden dir noch Gebühren berechnet werden. 

Viele Grüße,

Gerrit


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  • Stammgast
  • September 14, 2025

Hallo ​@o2_Sven ,

 

ich ziehe auch um - in eine andere Stadt. Den Schlüssel erhalten wir zum 1.10., erst dann dürfen wir uns ummelden. Wie soll ich dann rechtzeitig zum 31.10. dann den o2-Vertrag kündigen? Die Kündigungsfrist von einem Monat kann man dann ja gar nicht einhalten. 

 

Viele Grüße!


Bumer
Legende
  • September 14, 2025

Ist deine Mindestlaufzeit schon abgelaufen?


Forum|alt.badge.img+2
  • Stammgast
  • September 15, 2025

Hi ​@Bumer ,

 

wo sehe ich das denn?

LG


Bumer
Legende
  • September 15, 2025

Im Kundenportal unter Vertragsdaten oder auf der Rechnung.


Forum|alt.badge.img+2
  • Stammgast
  • September 15, 2025

Hi ​@Bumer ,

 

auf der Rechnung steht “Kündigungsfrist: Jederzeit mit einer Frist von 1 Monat”.

 

Danke für den Hinweis!

LG


Bumer
Legende
  • September 15, 2025

Dann kündige heute und der Vertrag wird am 15.10.2025 deaktiviert.


o2_Kathi
  • Moderatorin
  • September 15, 2025

Moin ​@blauzahi 😊

Schade, dass du deinen Anschluss bei uns aufgrund eines Umzuges kündigen möchtest.

Bumer hat dich hier schon schnell unterstützen können - passt damit alles für dich bezüglich der Kündigung?


Forum|alt.badge.img+2
  • Stammgast
  • September 15, 2025

Hallo ​@o2_Kathi ,

 

ja, die Info hat geholfen. Danke!

Meinen Mobile-Vertrag behalte ich wenigstens noch ;-)

 

LG


o2_Daniela
  • Moderatorin
  • September 15, 2025

Hallo ​@blauzahi,

schön, dass dir die Information gehofen hat🤗
Bei weiteren Fragen, melde dich gerne wieder hier bei uns🙂

Viele Grüße
Daniela