Skip to main content
Warum O2
Warenkorb
Service
Frage

Antrag auf Entschädigung abgelehnt

  • December 14, 2025
  • 1 Antwort
  • 34 Aufrufe

Hallo, 

Wir hatten vom 23. August bis 21. November erhebliche Störungen an unserem Festnetzanschluss.

“Internetverbindung IPv6 wurde getrennt, Präfix nicht mehr gültig” zeigte das Ereignisprotokoll der FritzBox immer wieder an.

Diese wiederholten bzw. dauerhaften Abbrüche in dieser Zeit sind auch alle von mir dokumentiert.

Ca 10-20 mal täglich kam es in diesem Zeitraum zu Unterbrechungen der Internetverbindung. Die gebuchte Geschwindigkeit war ebenfalls nicht vorhanden bzw. deutlich zu gering.

Die Abbrüche verteilten sich über den ganzen Tag hinweg. Dadurch war weder ein zuverlässiges Telefonieren sowie zuverlässiger Internetzugang möglich. Man wusste ja nie wenn der nächste Abbruch kommt.

Die Nutzung der Streaming-Abos sowie Mediatheken war dadurch ebenfalls absolut nervig. Durch wiederholte u. unvorhersehbare Abbrüche war das nur mit Einschränkungen nutzbar.

Ich habe insgesamt 6 Störungsmeldungen an den O2-Kundenservice gerichtet. Es wurde jedes Mal ein Ticket erstellt und an den Technischen Außendienst übergeben. Die Techniker waren auch jedes Mal hier, haben irgendwas probiert, gemessen usw….. aber vorerst ohne zufriedenstellende Lösung.

Die Tickets wurden dann auch prompt geschlossen, obwohl der Fehler spätestens am nächsten Tag wieder da war.

Ein Router-Wechsel seitens O2 zwischendurch brachte auch keine Lösung. Ebenfalls eine Herabsetzung der Internetverbindung von 250 auf 100 M/bts wurde mir nahegelegt, brachte aber auch keine Lösung.

Erst als ein Techniker sich mal die Mühe machte mal die Oberleitung zu begutachten, wurde der Fehler endlich entdeckt. Das war am 30.Oktober. Danach dauerte es aber nochmal 3 Wochen (mit 2 Techniker-Terminen), bis die fehlerhafte Leitung endlich repariert wurde.

Mein Entschädigungs-Antrag wurde nun aber abgelehnt. Es handelt sich angeblich nicht um eine Einschränkung, für die es einen Anspruch auf Entschädigung gibt.

Telefonie oder Internet sei ja nicht komplett ausgefallen, so die Begründung nach §58 des Telekommunikationsgesetzes. 

Das kann ich absolut nicht nachvollziehen!  Man kann doch nicht den vollen Preis verlangen, obwohl die Leistung für 3 Monate nur mit starken Einschränkungen zu nutzen war.

Dazu kommen noch die ca. 20 Anrufe bei der O2-Kundenhotline, die Zeit und Nerven kosteten. Jedes Mal musste man den ganzen Störungsablauf erneut schildern.

Es wurde zwar immer freundlich und korrekt alles aufgenommen, aber unterm Strich war alles vorerst nicht zielführend.

Da hätte ich mir schon ein Entgegenkommen gewünscht. Zumindest eine Gutschrift von 50 Euro halte ich für angemessen.
 

 

 

1 Antwort

Bollermann
Legende
Forum|alt.badge.img+46
  • December 14, 2025

@silpa21 

Hast du es mit einem Antrag auf "Minderung" statt "Entschädigung" versucht?