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Warum O2
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Angeblich nicht zurückgesandtes Leihgerät

  • May 28, 2021
  • 2 Antworten
  • 39 Aufrufe

Hallo,

möchte hier mal meine Empörung über das Vorgehen von o2 anführen:

Im Februar habe ich als o2-Kundin zu einen o2 Homespot gewechselt. Schon bei Vertragsabschluss (2-Jahres-Vertrag) fühlte ich mich über den Tisch gezogen. Aber dagegen kann ich nun nichts mehr unternehmen.

Den Router für den alten Vertrag habe ich frist- und ordnungsgemäß zurückgesandt. Eine Bestätigung von o2 über den Erhalt des Routers habe ich ebenfalls erhalten.

In der Rechnung April taucht plötzlich ein Betrag in Höhe von 24,10 € für nicht zurückgesandte Leihgeräte auf. Nachdem ich schriftlich gegen den Betrag Einwände erhoben habe und den Betrag zurückbuchen habe lassen, habe ich eine Email erhalten, dass ich angeblich einen zweiten Router erhalten hätte und diesen nicht zurückgesandt hätte. Warum sollte mir o2 zwei Router zusenden? Ich habe o2 telefonisch gebeten, mir eine Lieferbestätigung für den angeblich 2. Router zukommen zu lassen. 

Dies ist nicht geschehen. Stattdessen wurde mir ohne vorherige Ankündigung und Erklärung der Internet-Zugang gesperrt. Nach §45 k Absatz 2 TKG darf der Anbieter ohne vorherige 14-tägige Ankündigung und zudem unter einem Betrag von 75,-- € den Internetzugang nicht sperren. Ich habe eine einstweilige Verfügung beim Amtsgericht eingereicht.

Mir fällt zu dieser Vorgehensweise vor Empörung nichts mehr ein.

Eins weiß ich sicher, sobald dieser (Knebel-)Vertrag ausläuft, heißt es für mich: NIE WIEDER O2!!!!!

2 Antworten

  • May 28, 2021

@Gabi69

Ich habe eine einstweilige Verfügung beim Amtsgericht eingereicht.

dann wird hier kein O2 Moderator etwas für dich tun können.

 

Hast du denn die unstrittigen Beträge an O2 überwiesen?

läuft der DSL Vertrag noch?

oder welche Internetzugang wurde gesperrt?

Stattdessen wurde mir ohne vorherige Ankündigung und Erklärung der Internet-Zugang gesperrt.


o2_Lars
  • Moderator
  • June 4, 2021

Hallo @Gabi69,

tut mir leid, dass es da hinsichtlich der Rücksendung anscheinend zu Unklarheiten gekommen ist. Da du selbst geschrieben hast, dass du dazu bereits rechtliche Schritte eingeleitet hast, können wir in dem Fall hier leider nicht aktiv werden, das ganze wird dann über unseren juristischen Fachbereich geklärt werden.

Gruß,

Lars