Tja - soviel zum Datenschutz der ja überall so hoch gelobt wird.
Diesen gibt es in meinen Augen schon lange nicht mehr.
Wenn selbst Städte vor Wahlen die Adressen der gerade Wahlberechtigten Bürger an diverse Parteien geben damit diese gezielt angeschrieben werden können….dann ist doch etwas Faul.
Aber wehe ein kleiner Bürger macht mal etwas ohne das er die Datenschutzauskunft unterschreibt…..
Oder der kleine Unternehmer vergisst, sie unterschreiben zu lassen
@MichaAnja
Ob Daten z.B. an politische Parteien weitergegeben werden dürfen kannst du selber entscheiden. Frag mal im Einwohnermeldeamt nach. Dort kann man ggf. verschiedene Sperren setzen lassen.
@MichaAnja
Ob Daten z.B. an politische Parteien weitergegeben werden dürfen kannst du selber entscheiden. Frag mal im Einwohnermeldeamt nach. Dort kann man ggf. verschiedene Sperren setzen lassen.
@bs0
Ich bin mir nicht ganz sicher aber ich meine es war die vorletzte Bundestagswahl.
Da haben mehrere Städte diese Daten von Neuwählern an die Parteien verkauft ( ging damals durch die Presse )
Mag durchaus sein das man dem Wiedersprechen kann - aber jetzt mal ehrlich ?
Wer macht das bzw. denkt daran auch noch beim Einwohnermeldeamt einzuschneien und dort auch eines Datenverkaufs zu Wiedersprechen ?
Das machen nicht mal ältere - geschweige denn junge Leute, oder ?
Anders herum müsste es sein: Die müssen uns Fragen ob und was sie mit den Daten machen.
@MichaAnja
hi, ich habe den Widerspruch durchaus gemacht.
Nachdem ich vermehrt geziehlt unerwünschte Werbung,
mit durchaus persönlichen Angaben (Alter, Wohnort, Geschlecht….)
bekommen habe.
Irgendwo in der Werbung war ein Hinweis, dass die Kontaktaufnahme aufgrund von
“abgefragten(?)” Daten erfolgte.
mfg
Laut Meldegesetz erhält jeder Antragsteller, der eine schriftliche Anfrage beim Einwohnermeldeamt stellt, Auskunft über andere Personen. Dieses Recht haben nicht nur Behörden, sondern auch Inkassounternehmen, Adressbuchverlage, öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften, Parteien und Privatpersonen. Auf diese Weise kann man zum Beispiel nach ehemaligen Klassenkameraden, aber auch nach untergetauchten Schuldnern suchen. Der Antragsteller muss dazu nur konkrete Angaben zur gesuchten Person angeben, in der Regel Vor- und Nachname sowie Geburtsdatum. Ein Unternehmen kann also nicht zu Werbezwecken Namen und Anschriften aller Bewohner einer kompletten Straße oder eines Mehrfamilienhauses in Erfahrung bringen.
Die Auskünfte umfassen etwa Vor- und Zuname, Anschrift und Doktorgrad, in manchen Fällen auch Staatsangehörigkeit oder Familienstand . Zusätzliche Informationen sind erhältlich, wenn man ein sogenanntes berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann, zum Beispiel als Gläubiger, der ein Gerichtsurteil gegen einen Schuldner erwirkt hat und dessen aktuelle Adresse sucht.
Das Meldeamt darf die gespeicherten Daten auch ohne Erlaubnis des Betroffenen weitergeben. In einigen Fällen können Bürger der Weitergabe jedoch widersprechen, zum Beispiel an Parteien, Bürgerinitiativen, Adressbuchverlage oder zur Direktwerbung. Den Widerspruch muss man schriftlich an sein zuständiges Einwohnermeldeamt schicken.
https://www.heise.de/newsticker/meldung/Datenschutz-Kaum-Widerspruch-zur-Datenweitergabe-2127824.html
Hi @fritz04 ,
Vielleicht sollte ich das doch mal machen - dann hört dieser Werbemist vielleicht auf bzw. wird etwas verringert.