Aber die Sperrung der GPRS-Services ist doch etwas ganz anderes als Drittanbietersperre?
Außerdem: Mit dem 10.5.2012 ist im Bereich Kundenschutz eine Änderung des TKG (Telekommunikationsgesetzes) in Kraft getreten, auf Grund welcher laut § 45d Abs. 3 TKG der jeweilige Netzbetreiber der Aufforderung des Verbrauchers, eine Drittanbietersperre einzurichten, unentgeltlich für den Nutzer nachzukommen hat. Das bedeutet genauer gesagt, dass bei diesem Verfahren die mobile Bezahlfunktion (WAP-Billing), die Handybesitzer oft unwissentlich und ungewollt nutzen, unterbunden wird.
Muss ich wieder Widerspruch per Einschreiben gegen die Rechnung einlegen?
Die Kosten, die wir zu Abwehr der Abzocke tragen müssen, steigen dauernd an, wer ersetzt uns den Schaden?
Und was ist mit der Drittanbietersperre, wenn sie doch nicht eingerichtet wurde? Wie oder wo kann ich diese Drittanbietersperre sehen und ab wann sie auch tatsächlich greift?
Meine Frau will ausnahmlos alle Drittanbieter und Nummer bei denen erhöhte Minuten- und/oder Verbindungskosten entstehen, gesperrt haben, also auch:
- jegliche Premium-Dienste
- Abos
- Information & Unterhaltung
- Tickets & Eintrittskarten
- Spenden
- Erotik-Inhalte
- App-Stores & SoftwareEs dürfen ausschließlich normale Telefongespräche zum Standardpreis und normale private SMS (keine Bestellungen/Abos/Abstimmungen usw.) abgerechnet werden.
Warum gibt es nicht die Möglichkeit, die Drittanbietersperre online einzurichten?
Oder wenn es eine solche Möglichkeit geben sollte, warum ist sie nicht auffindbar?
Dem Nutzer muss lt. TKG eine Gelegenheit gegeben werden, diese Sperre kostenlos einzurichten.
Wenn diese Möglichkeit nicht auffindbar ist, muss die verbleibende telefonische Sperre kostenlos bleiben.
Daher bitte diese 4,99 zurück zu erstatten und falls noch nicht passiert, die Drittanbietersperre einzurichten und mir in geeigneter Weise, mit Angabe des Wirksamkeitsdatums zu bestätigen.