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Warum O2 Service
Gelöst

Hilfe zu teuer


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126 Antworten

bielo
Legende
  • 92958 Antworten
  • 10. Oktober 2016
Das dürfte nicht klappen. Die Eltern könnten im Zweifel dann zum Schadensersatz herangezogen werden, da sie die SIM dem Kind zur Verfügung gestellt haben.


Chris32001
Lehrling
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  • 10. Oktober 2016
Meine Eltern wissen schon Bescheid deswegen fahre ich auch gleich in einen o2 laden und dann gucken wir mal warum das alles so ist ich habe vorgestern eine drittanbietersperre beantragt bis jetzt hat sich noch nichts getan


Kafe
Fortgeschritten
  • Fortgeschritten
  • 272 Antworten
  • 10. Oktober 2016
Hallo,

mal eine Grundsatzfrage zum Playstore (nutze Windowsphone). Gibt es dort nicht eine Auflistung der getätigten Käufe?

Der erste Schritt zur Klärung wäre die Ursache der Buchungen zu klären. Zusätzlich dort den Storezugang ändern, sofern man die Käufe nicht selbst getätigt hat.

Ach ja, und schließen Sie sich keinen neuen Vertrag ab. Dies erhöht nur die Rechnung.

Berichten Sie bitte was der Mitarbeiter im Shop für Sie tun konnte.

Gruß

Kafe


Kafe
Fortgeschritten
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  • 272 Antworten
  • 10. Oktober 2016
Sie haben ja schon bei Google nachgesehen.

Ich würde an der Stelle Ihrer Eltern sowohl der 200 € Rechnung als auch der über 1000 € Rechnung schriftlich per Einschreiben an O2 widersprechen. Die eingezogenen Beträge würde ich durch die Bank zurück buchen lassen und den monatlichen Rechnungsbetrag ohne die Fremdanbieter überweisen.

Danach wird sich O2 bestimmt melden. 

Gleichzeitig wäre eine Kontaktaufnahme mit google sinnvoll. Bitten Sie um eine detaillierte Rechnung, aus der die Kosten hervorgehen.

Je nach den Reaktionen der Beteiligten bzw. der Ursache der Kosten muss man danach weiter sehen.

Sperrt man Ihnen das Smartphone seitens O2, würde ich nach einer Fristsetzung von 2 Wochen zur Freischaltung den Vertrag außerordentlich kündigen.

Gruß

Kafe


o2_Lars
  • Moderator
  • 23623 Antworten
  • Lösung
  • 10. Oktober 2016
Hallo @Chris32001,

ich habe mir das mal eben angeschaut. Es sind zumindest keine Abos, also keine wiederkehrenden Zahlungen. Es handelt sich hier, so wie es sich für mich darstellt, ausschließlich um In-App-Käufe (wie zum Beispiel Juwelen, Gld, Items,...).

Mit Zusendung der SMS über die aufgelafenen Kosten wurden bereits alle Drittanbieterdienste gesperrt, es ist also seit Erhalt der SMS nicht mehr möglich gewesen, diese zu nutzen.

Bitte wende Dich auch, wie von @Frechnuss schon empfohlen, einmal an Google, um gegebenenfalls die Käufe zu klären und gegebenenfalls, sofern möglich, einen Widerruf zu erwirken und eventuell eine Erstattung zu erhalten!

Gruß,

Lars


Kafe
Fortgeschritten
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  • 272 Antworten
  • 10. Oktober 2016
Nachdem die Ursachen bekannt sind (App in Käufe) streiche ich meine Empfehlung zur Rückbuchung.

Stellt sich nur die Frage ab ein Zehntklässler dies nicht bemerkt?

Dazu wäre sicher eine Erklärung des vermeintlichen Verursachers hilfreich.

Oder wurden nie App in Käufe getätigt?

Dies kann man ggf. anhand der auf dem Gerät befindlichen Spiele klären.

Gruß

Hafe


Denner
Legende
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  • 22405 Antworten
  • 10. Oktober 2016
Ich würde da noch mal googlen, ich glaube bei Minderjährigen gilt eingeschränkte geschäftsfähigkeit und ich meine gelesen zu haben, wenn man sich als Eltern darauf beruft, müssen solche Geschäfte rückabgewickelt werden. Bin aber unsicher ob das auf alles zutrifft oder nur auf Abos.


Fliegenkäfer
Lehrling
Hallo -

sofern minderjährig (was der Fall zu sein scheint), können die Eltern dagegen Einspruch einlegen.

Problem an der ganzen Geschicht ist wohl, dass der Vertrag eben über die Eltern läuft. Also sind die Eltern voll dafür verantwortlich, wer welche Kosten über deren Karte verursacht.

Ich fürchte daher, dass die Eltern nun eine Menge Streß haben werden und Sohnemann Handyverbot bekommt.

An Chris sei gesagt: Du solltest lernen verantwortungsbewußt damit zumzugehen.

-Gruss


MXP_Raphael
Fortgeschritten
Ich würde sogar behaupten, dass man sich verzockt und erst später den Skanal entdeckt hat, welche Summen sich gehäuft haben mit der Zeit.

Die Aussage vom o2_Moderator lässt genau das vermuten. Andernfalls war es jemand anders im Haushalt oder jemand, der offline Zugriff auf solches hat.


MXP_Raphael
Fortgeschritten
Wie bereits schon geschrieben, eingeschränkte Geschäftsfähigkeit.


MXP_Raphael
Fortgeschritten
*beschränkte Geschäftsfähigkeit


Fliegenkäfer
Lehrling
Hallo -

ja, aber ich bezweifle, dass man es hier anwenden könnte.

Was anderes wäre es gewesen, wenn er selbst einen Vertrag gehabt hätte (was ansich nicht geht, weil unter 18).

Hier läuft der Vertrag aber auf die Eltern und die sind sehr wohl geschäftsfähig.

Wer das Handy benutzt hat, ist o2 letztendlich egal, die wissen ja, wen sie sich greifen können.

Wenn das mein Sohn wäre, der hätte die längste Zeit ein Handy gehabt und hätte alles brav abarbeiten dürfen. Dies ist aber nur meine persönliche Meinung hierzu.

-Gruss


Kafe
Fortgeschritten
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  • 272 Antworten
  • 10. Oktober 2016
Hallo,

man muss unterscheiden zwischen den Mobilfunkvertrag und den App In Käufen. Letztere wurden zwischen Google und dem Jugendlichen getätigt. Der Jugendliche ist ggf. nur beschränkt Geschäftsfähig. Er kann rechtswirksam nur Verträge im Rahmen seines Taschengelds abschließen.

Mich wundert allerdings weiterhin, dass Chris behauptet, nichts gekauft zu haben. Hier wäre folglich noch mal eine Klarstellung seitens Chris notwendig. Man bemerkt doch, dass man diese App In Käufe tätigt.

Auch wundert mich, dass Google nicht ab einen bestimmten Betrag (sagen wir mal 80 €) eine Altersabfrage durchführt. Schließlich sind es häufig junge Leute, die diese (Abzock)Spiele spielen.

Interessant wäre auch zu erfahren, unter welcher Person das Konto bei Google geführt wird.

Gruß

Kafe


Denner
Legende
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  • 22405 Antworten
  • 10. Oktober 2016
Nein genau um den Punkt ging es ja, bei dem was ich im Kopf hatte, sohn benutzt Papas computer, Handy usw macht da ein Schweiß und Vater kommt mit der Begründung davon, weil er dem nicht zustimmte und daher kein rechtsgeschäft zustande kam.


bielo
Legende
  • 92958 Antworten
  • 10. Oktober 2016
Das klappt m.E. nur, wenn der Sohn das ohne Erlaubnis benutzt. Mit Zustimmung sehe ich das anders. Auch wenn man beim Rechtsgeschäft rechtshindernde Einwendungen geltend macht, kann u:u. Schadensersatzpflicht bestehen. Das führt nun aber auch echt zu weit.


MXP_Raphael
Fortgeschritten
Du musst die Sache aus dem Kopf schlagen, dass der Threadersteller (unter Umständen) einen Vertrag (Postpaid) besitzt. Hätte er eine eigene Prepaid-Karte, so würde auch mein Szenario eintreffen bezüglich beschränkte Geschäftsfähigkeit und wenn es halt die Vertragskarte vom Vater war, ist erst recht der Kauf ungültig, wenn er nicht autorisiert worden ist (was ich sehr stark bezweifel).

Egal wie man es dreht und wendet, ich bin der Meinung, dass diese Käufe nicht autorisiert wurden von den Eltern, weswegen der "Kaufvertrag" nichtig ist zwischen Google und ihm. Hier hilft es wahrscheinlich nur, mit Google in Kontakt zu treten und alles stornieren zu lassen aufgrund der beschränkte Geschäftsfähigkeit. o2 ist hier völlig raus aus der Sache, die übermitteln es nur.


Chris32001
Lehrling
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  • 10. Oktober 2016
Ich war eben im laden und ich nehme mir einen Anwalt und kündige die drittanbieter und auch das wegen dem Google play dafür setzte ich ein schreiben auf mit dem beweis das ich nichts gekauft habe so wurde es mir geraten


Frechnuss
Meister/In
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  • 10. Oktober 2016
Bevor deine Eltern eine Menge Geld für eine anwaltliche Erstberatung und drauffolgenden Spaß raushauen: Habt ihr Google kontaktiert?


Chris32001
Lehrling
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  • 10. Oktober 2016
Die Mitarbeiter meinen einen Anwalt zu nehmen ist billiger und die sagen das ja nicht ohne Grund


Frechnuss
Meister/In
  • 15332 Antworten
  • 10. Oktober 2016
Mit Google in Kontakt zu treten kostet 0€, was ein Anwalt kostet kannst du ja mal eine Suchmaschine befragen...


Chris32001
Lehrling
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  • 10. Oktober 2016
Ich hole mir keinen Anwalt für Google?!


Denner
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  • 10. Oktober 2016
Okay


MXP_Raphael
Fortgeschritten
Sondern für wen?


Frechnuss
Meister/In
  • 15332 Antworten
  • 10. Oktober 2016
Es fanden Zahlungen über eure Mobilfunknummer in erheblichem Ausmaß über den Playstore statt.

Warum man sich da so vehement weigert mit dem Betreiber in Kontakt zu treten und eine schnelle und gütliche Einigung zu finden ist mir ein größeres Rätsel als der Standort von Camelot.


Fliegenkäfer
Lehrling
Hallo -

Ein schwieriges Unterfangen, würde ich mal sagen.

Meiner Meinung nach, sind die Käufe in Ordnung, weil dies über den Vertrag des Vaters lief. Der Vater hat ihm den Vertrag zur Nutzung überlassen.

Es ist hier die Pflicht der Eltern, dafür Sorge zu tragen, dass er eben nicht alles kauft, was im Playstore angeboten wird.

Mit 16 sollten man schon soweit sein zu überlegen, dass die Käufe im Playstore ja irgendwie auch bezahlt werden müssen.

Ansonsten sehe ich die Beweislast bei den Eltern zu beweisen, dass es tatsächlich der Sohn war, der die Käufe getätigt hat. Ich mein, dann könnte jeder damit ankommen, der eine hohe Drittanbieter Rechnung bekommt,  und argumentieren, dass der Sohn oder die Tochter die Kosten ohne Erlaubnis verursacht hat.

Ich glaube, dass wäre zu einfach so aus der Nummer raus zu kommen.

-Gruss


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