Ich habe heute meine Rechnung für den Monat eingesehen und soll nun 30 Euro statt den normalen 20 Euro zahlen. Der Auslöser dafür ist eine Gymondo Fitness Flatrate, diese habe ich jedoch nicht gebucht und wollte sie auch nie buchen. Wie kann es sein das ich diese Flatrate automatisch gebucht bekomme?
Ich habe extra nachgeschaut, die App hatte ich niemals auf dem Handy.
Ich möchte nicht für etwas zahlen, das ich nicht wollte und auch nicht gebucht habe. Bei o2 hab ich mich schon bei der Hotline und dem Chat gemeldet, beide mal würde gesagt ich müsste mich an Gymondo direkt wenden weil o2 damit nichts zutun hätte, aber es wurde ja über diese Gebucht.
Was kann ich da jetzt machen?
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Ja, es kam eine E-Mail und ich vermisse den Beitrag. So macht abonnieren keinen Sinn.
Ich finde es schade, dass sowas nicht kenntlich gemacht wird. Evt sucht nun jemand seinen Beitrag. Nicht jeder weiß, wie er die noch findet.
Die E-Mail habe ich nicht mehr. Danke.
Hallo zusammen
durch Zufall bin ich auf der Suche auf diesen Thread gestoßen und habe das gleiche Problem!
2 Abbo`s
Gymondo Flatrate
O2 unlimited Games
das ganze auf einer Datenkarte O2 Free Unlimited Max Online (2021)
diese Karte wird nur im Router benutzt wird und zudem auch eine Drittanbieterdienst Sperre aktiviert ist.
Hallo @Uli2023,
schau mal:
LG
Hallo @Vilureef
Danke für den Link hilft mir aber nicht weiter bzw trifft nicht zu. Es ist ein Datenkarte im DSL Router und keine Sim Karte im Handy UND Drittanbietersperre hinterlegt.
Hallo @Uli2023,
in dem Link steht wie du die Abos kündigst, und wie du an eine Erstattung kommst.
LG
@Vilureef zum Thema Erstattung finde ich in dem Link leider nichts vielleicht kannst du mir sagen wo das genau stehen soll?
o2 ist nicht berechtigt, das Geld einzubehalten, wenn sie die Vorgaben der BNetzA nicht umsetzen.
Bitte melde Fälle, wo Abos ohne Grund entstehen, der BNetzA. Das hier in Rede stehende Abo dürfte nicht zu den vertrauenswürdigen Diensten zählen. Somit wäre m.E. das Redirect - Verfahren anzuwenden gewesen.
Die Bundesnetzagentur hat im Oktober 2010 Verfahren zum Schutz von Verbrauchern im Bereich des Bezahlens über die Mobilfunkrechnung (Verfügung Nr. 108 vom 16.10.2019 (Amtsblatt Nr. 20/2019)) festgelegt. Die Regelungen dieser Allgemeinverfügung sind von den Mobilfunkunternehmen seit 01.02.2020 umzusetzen. Wie auch in der Pressemitteilung enthalten, hat die Bundesnetzagentur darin festgelegt, dass Drittanbieterdienstleistungen von den Mobilfunkunternehmen über die Mobilfunkrechnung nur abgerechnet werden dürfen, wenn:
eine technische Umleitung erfolgt, bei der ein Kunde im Rahmen des Bezahlvorgangs für eine Drittanbieterleistung von der Internetseite des Drittanbieters auf eine Internetseite eines Mobilfunkanbieters umgeleitet wird (Redirect).
oder das Mobilfunkunternehmen verschiedene festgelegte verbraucherschützende Maßnahmen implementiert (Kombinationsmodell).
Bei Anwendung des Kombinationsmodells kann von einem generellen Redirect für Abrechnungen von Drittanbieterdiensten abgewichen werden, wenn Mobilfunkunternehmen eine Selbstverpflichtungserklärung abgegeben haben. Mobilfunkanbieter, die die Selbstverpflichtungserklärung abgegeben haben, wenden Verfahrensweisen an, die gleichermaßen geeignet sind, die Identifizierung eines Mobilfunkanschlusses zur Inanspruchnahme und Abrechnung von einem Drittanbieterdienst (einer neben der Verbindung erbrachten Leistung eines Drittanbietes) zu nutzen und die Mobilfunk-Teilnehmer wirksam davor zu schützen, dass ein solcher Dienst gegen seinen Willen abgerechnet wird. Bei Abgabe dieser Selbstverpflichtungserklärung ist es möglich, dass Transaktionen (auch Abonnements) von sogenannten Trusted Partnern nicht mit einem Redirect belegt werden müssen. Der Verzicht auf die Implementierung eines Redirects für Trusted Partner erfolgt mit der Maßgabe, dass auch diese Dienste einer strengen Zulassungsprüfung bei Vorliegen eines Anbindungsantrags an das Rechnungssystem des Mobilfunkanbieters unterliegen. Die Liste der Dienste, die einem Trusted Partner Login unterliegen, ist dauerhaft auf besonders vertrauenswürdige Dienste zu beschränken.
Zu diesem Zweck ist in der Festlegung vorgegeben, dass von den Mobilfunkunternehmen eine Liste der Trusted Partner zu veröffentlichen und in regelmäßigen Abständen zu aktualisieren ist. Die derzeitige Liste der Telefónica Germany GmbH & Co. OHG finden Sie unter https://www.zahleinfachperhandyrechnung.de/wp-content/uploads/Trustedpartnerlogin.pdf.
Für die Auslösung einer Transaktion im Bereich der Trusted Partner ist es erforderlich, dass sich der Nutzer bereits vor Vertragsschluss eine Authentifizierung über Benutzername und zusätzlich einem Authentifizierungsfaktor aus einer der Kategorien Wissen (z.B. Passwort), Besitz (z.B. TAN-Übermittlung auf das Gerät) oder Inhärenz (z.B. Face-ID) vornimmt. Entsprechende Sicherheitsmechanismen werden insbesondere von Diensten mit einer hohen Marktdurchdringung genutzt, die über etablierte, transparente Zahlungsabläufe verfügen.
Die Zahlungsabläufe sind auch über die verschiedenen Zahlungsmethoden hinaus einheitlich ausgestaltet und am Markt bekannt. Die Transaktionen werden regelmäßig per E-Mail oder SMS bestätigt.
@bielo super danke!
seit 4 Tagen warte ich auf eine Antwort ist das normal besteht die Hoffnung das O² noch ein Statement abgibt?
Seit 4 Tagen über ein Wochenende, und ja, das ist In einem Forum normal. Hast du bereits über das Kontaktformular https://www.o2online.de/service/kontaktformular/ eine Reklamation eingereicht? Was für ein “Statement” (sic) möchtest du von der Moderation hier?
Kontaktformular wurde auch am Mittwoch ausgefüllt und zugestellt 3 Arbeitstage finde ich angemessen ausreichend.
weiterhin sehr enttäuschend mit O² Anfrage wurde bis heute nicht bearbeitet daher ein 2. Versuch über Rüchruf”Service”
Hab ich noch nicht erlebt sowas!
Ich versuche es dann jetzt mal über die BNetzA
Hallo @Uli2023,
der Rückrufservice ist generell nicht zu empfehlen. Verbindungen werden unterbrochen und Termine nicht eingehalten.
LG
nach einer Woche kam nun die Antwort von O² per email:
vielen Dank für Ihre E-Mail.
Ihre Verärgerung hinsichtlich der ungewünschten Abos (Gymondo Flatrate und O2 unlimited Games) kann ich sehr gut nachvollziehen. Die Ihnen entstandenen Unannehmlichkeiten bedauere ich und bitte Sie dafür um Entschuldigung.
Der Abschluss eines Abos bzw. Kauf eines Service basiert auf dem sogenannten Handshake-Verfahren. Doch wie funktioniert das?
In der Regel ist es notwendig, dass der Kunde seine Einwilligung noch einmal bestätigt. Dies kann per SMS oder durch Anklicken eines entsprechenden Links erfolgen. Um sicher zu stellen, dass unsere Kunden lediglich Abos/Services erhalten, die tatsächlich gewünscht sind, lassen wir nur noch Dienste im Mobilfunknetz zu, die eine ausdrückliche Bestätigung des Kunden erfordern.
Aus diesem Grund können wir einer Erstattung nicht entsprechen.
Wunschgemäß haben wir die von Ihnen ungewünschten Abos deaktiviert.
…..
Nun meine Frage an die Experten hier:
Kann eine solches Handshake-Verfahren via Wlan Verbindung durchgeführt werden? Nochmal zur Erinnerung diese Abbo´s sind auf eine Sim Karte gebucht die als Datenkarte in einem LTE Router benutzt wird.
Auch das eine Drittanbietersperre von je her aktiviert ist findet hier keine Beachtung!
Dies würde ja bedeuten dass jeder der einen Wlan Zugang hat auch solche Abbo anschließen könnte?!
ich dachte wirklich dass dies hier ein Hilfe-Forum sei.
Hallo.
auf der aktuellen Rechnung für September 2023 wurde 8,99(mit mvs 9;99) mehr berechnet als bisher. Ich habe den Einzelverbindungsnachweis geschaut und es erscheint, dass ich diesen Betrag für Gymondo Fitness Flatrate/Telefónica Germany bezahlen müsste ,diese habe ich jedoch nicht gebucht und wollte sie auch nie buchen.
Dieses Service habe ich schon deaktiviert aber bitte erstatten Sie mir bitte den Beitrag wenn Sie ihn schon gezogen haben.
o2 ist nicht berechtigt, das Geld einzubehalten, wenn sie die Vorgaben der BNetzA nicht umsetzen.
Bitte melde Fälle, wo Abos ohne Grund entstehen, der BNetzA. Das hier in Rede stehende Abo dürfte nicht zu den vertrauenswürdigen Diensten zählen. Somit wäre m.E. das Redirect - Verfahren anzuwenden gewesen.
Die Bundesnetzagentur hat im Oktober 2010 Verfahren zum Schutz von Verbrauchern im Bereich des Bezahlens über die Mobilfunkrechnung (Verfügung Nr. 108 vom 16.10.2019 (Amtsblatt Nr. 20/2019)) festgelegt. Die Regelungen dieser Allgemeinverfügung sind von den Mobilfunkunternehmen seit 01.02.2020 umzusetzen. Wie auch in der Pressemitteilung enthalten, hat die Bundesnetzagentur darin festgelegt, dass Drittanbieterdienstleistungen von den Mobilfunkunternehmen über die Mobilfunkrechnung nur abgerechnet werden dürfen, wenn:
eine technische Umleitung erfolgt, bei der ein Kunde im Rahmen des Bezahlvorgangs für eine Drittanbieterleistung von der Internetseite des Drittanbieters auf eine Internetseite eines Mobilfunkanbieters umgeleitet wird (Redirect).
oder das Mobilfunkunternehmen verschiedene festgelegte verbraucherschützende Maßnahmen implementiert (Kombinationsmodell).
Bei Anwendung des Kombinationsmodells kann von einem generellen Redirect für Abrechnungen von Drittanbieterdiensten abgewichen werden, wenn Mobilfunkunternehmen eine Selbstverpflichtungserklärung abgegeben haben. Mobilfunkanbieter, die die Selbstverpflichtungserklärung abgegeben haben, wenden Verfahrensweisen an, die gleichermaßen geeignet sind, die Identifizierung eines Mobilfunkanschlusses zur Inanspruchnahme und Abrechnung von einem Drittanbieterdienst (einer neben der Verbindung erbrachten Leistung eines Drittanbietes) zu nutzen und die Mobilfunk-Teilnehmer wirksam davor zu schützen, dass ein solcher Dienst gegen seinen Willen abgerechnet wird. Bei Abgabe dieser Selbstverpflichtungserklärung ist es möglich, dass Transaktionen (auch Abonnements) von sogenannten Trusted Partnern nicht mit einem Redirect belegt werden müssen. Der Verzicht auf die Implementierung eines Redirects für Trusted Partner erfolgt mit der Maßgabe, dass auch diese Dienste einer strengen Zulassungsprüfung bei Vorliegen eines Anbindungsantrags an das Rechnungssystem des Mobilfunkanbieters unterliegen. Die Liste der Dienste, die einem Trusted Partner Login unterliegen, ist dauerhaft auf besonders vertrauenswürdige Dienste zu beschränken.
Zu diesem Zweck ist in der Festlegung vorgegeben, dass von den Mobilfunkunternehmen eine Liste der Trusted Partner zu veröffentlichen und in regelmäßigen Abständen zu aktualisieren ist. Die derzeitige Liste der Telefónica Germany GmbH & Co. OHG finden Sie unter https://www.zahleinfachperhandyrechnung.de/wp-content/uploads/Trustedpartnerlogin.pdf.
Für die Auslösung einer Transaktion im Bereich der Trusted Partner ist es erforderlich, dass sich der Nutzer bereits vor Vertragsschluss eine Authentifizierung über Benutzername und zusätzlich einem Authentifizierungsfaktor aus einer der Kategorien Wissen (z.B. Passwort), Besitz (z.B. TAN-Übermittlung auf das Gerät) oder Inhärenz (z.B. Face-ID) vornimmt. Entsprechende Sicherheitsmechanismen werden insbesondere von Diensten mit einer hohen Marktdurchdringung genutzt, die über etablierte, transparente Zahlungsabläufe verfügen.
Die Zahlungsabläufe sind auch über die verschiedenen Zahlungsmethoden hinaus einheitlich ausgestaltet und am Markt bekannt. Die Transaktionen werden regelmäßig per E-Mail oder SMS bestätigt.
Hey @syktywkar,
willkommen in der o2 Community
Hast du dich bereits mit der Kundenbetreuung in Verbindung gesetzt oder sollen wir uns das nochmal anschauen?
Viele Grüße, Flo
Hi mir ist genau das gleiche passiert. Angeblich am 03.10.23 Gymondo Fitness Flatrate gebucht. Ich kann mich nicht erinnern dieses Abo irgendwo gebucht zu haben und auch die 6 Wochen gratis wären noch nicht um. Zudem ist die Flatrate unter den gebuchten Abos in Mein O2 nichtmal aufgeführt!
o2 ist nicht berechtigt, das Geld einzubehalten, wenn sie die Vorgaben der BNetzA nicht umsetzen.
Bitte melde Fälle, wo Abos ohne Grund entstehen, der BNetzA. Das hier in Rede stehende Abo dürfte nicht zu den vertrauenswürdigen Diensten zählen. Somit wäre m.E. das Redirect - Verfahren anzuwenden gewesen.
Die Bundesnetzagentur hat im Oktober 2010 Verfahren zum Schutz von Verbrauchern im Bereich des Bezahlens über die Mobilfunkrechnung (Verfügung Nr. 108 vom 16.10.2019 (Amtsblatt Nr. 20/2019)) festgelegt. Die Regelungen dieser Allgemeinverfügung sind von den Mobilfunkunternehmen seit 01.02.2020 umzusetzen. Wie auch in der Pressemitteilung enthalten, hat die Bundesnetzagentur darin festgelegt, dass Drittanbieterdienstleistungen von den Mobilfunkunternehmen über die Mobilfunkrechnung nur abgerechnet werden dürfen, wenn:
eine technische Umleitung erfolgt, bei der ein Kunde im Rahmen des Bezahlvorgangs für eine Drittanbieterleistung von der Internetseite des Drittanbieters auf eine Internetseite eines Mobilfunkanbieters umgeleitet wird (Redirect).
oder das Mobilfunkunternehmen verschiedene festgelegte verbraucherschützende Maßnahmen implementiert (Kombinationsmodell).
Bei Anwendung des Kombinationsmodells kann von einem generellen Redirect für Abrechnungen von Drittanbieterdiensten abgewichen werden, wenn Mobilfunkunternehmen eine Selbstverpflichtungserklärung abgegeben haben. Mobilfunkanbieter, die die Selbstverpflichtungserklärung abgegeben haben, wenden Verfahrensweisen an, die gleichermaßen geeignet sind, die Identifizierung eines Mobilfunkanschlusses zur Inanspruchnahme und Abrechnung von einem Drittanbieterdienst (einer neben der Verbindung erbrachten Leistung eines Drittanbietes) zu nutzen und die Mobilfunk-Teilnehmer wirksam davor zu schützen, dass ein solcher Dienst gegen seinen Willen abgerechnet wird. Bei Abgabe dieser Selbstverpflichtungserklärung ist es möglich, dass Transaktionen (auch Abonnements) von sogenannten Trusted Partnern nicht mit einem Redirect belegt werden müssen. Der Verzicht auf die Implementierung eines Redirects für Trusted Partner erfolgt mit der Maßgabe, dass auch diese Dienste einer strengen Zulassungsprüfung bei Vorliegen eines Anbindungsantrags an das Rechnungssystem des Mobilfunkanbieters unterliegen. Die Liste der Dienste, die einem Trusted Partner Login unterliegen, ist dauerhaft auf besonders vertrauenswürdige Dienste zu beschränken.
Zu diesem Zweck ist in der Festlegung vorgegeben, dass von den Mobilfunkunternehmen eine Liste der Trusted Partner zu veröffentlichen und in regelmäßigen Abständen zu aktualisieren ist. Die derzeitige Liste der Telefónica Germany GmbH & Co. OHG finden Sie unter https://www.zahleinfachperhandyrechnung.de/wp-content/uploads/Trustedpartnerlogin.pdf.
Für die Auslösung einer Transaktion im Bereich der Trusted Partner ist es erforderlich, dass sich der Nutzer bereits vor Vertragsschluss eine Authentifizierung über Benutzername und zusätzlich einem Authentifizierungsfaktor aus einer der Kategorien Wissen (z.B. Passwort), Besitz (z.B. TAN-Übermittlung auf das Gerät) oder Inhärenz (z.B. Face-ID) vornimmt. Entsprechende Sicherheitsmechanismen werden insbesondere von Diensten mit einer hohen Marktdurchdringung genutzt, die über etablierte, transparente Zahlungsabläufe verfügen.
Die Zahlungsabläufe sind auch über die verschiedenen Zahlungsmethoden hinaus einheitlich ausgestaltet und am Markt bekannt. Die Transaktionen werden regelmäßig per E-Mail oder SMS bestätigt.
Guten Tag,
Ich habe heute meine Rechnung für den Monat eingesehen und soll nun 80 Euro statt den normalen 70 Euro zahlen. Der Auslöser dafür ist eine Gymondo Fitness Flatrate, diese habe ich jedoch nicht gebucht und wollte sie auch nie buchen. Wie kann es sein das ich diese Flatrate automatisch gebucht bekomme?
Auch im November müsste ich anscheinend 10 Euro mehr wegen Gymondo zahlen.
Ich habe extra nachgeschaut, die App hatte ich niemals auf dem Handy.
Ich möchte nicht für etwas zahlen, das ich nicht wollte und auch nicht gebucht habe. Bei o2 hab ich mich schon bei der Hotline und dem Chat gemeldet, beide mal würde gesagt ich müsste mich an Gymondo direkt wenden weil o2 damit nichts zutun hätte, aber es wurde ja über diese Gebucht.
Auch ich bitte um Prüfung und Rückerstattung der Beiträge.
Hallo @Mods,
zur Info:
LG
Hey @UfukYKO,
willkommen in der o2 Community
Wir versuchen so schnell wie möglich auf jedes Anliegen zu antworten. Bitte bleib dabei in einem Thema, da es sonst zur Verzögerungen in der Beantwortung kommt. Ein/e Kolleg:in wird sich bald bei dir melden!
Viele Grüße, Flo
Auch mir wird diese App bereits seit Monaten berrechnet, obwohl ich diese niemals gebucht habe, geschweige denn die App auf meinem Handy ist. Nach mehreren Telefongesprächen mit den ‘qualifizierten’ O2 Hotlineberatern, die mir nicht weiterhelfen konnten, aber angeblich die App zumindest abbestellt haben, wird mir diese immer noch in Rechnung gestellt. Mir wurde gesagt, ich solle mich bezüglich einer Reklamation an Gymondo wenden. Diese leiten mich an O2 zurück, da diese App über O2 gebucht wurde.
Kann mir bitte jemand helfen? Ich bin ratlos & verärgert.
Hallo @BisherLangzeitkunde ,
Willkommen hier in der Community.
In deinen Kundendaten sehe ich, dass du dich bereits mit den Kolleg:innen der Kundenbetreuung schriftlich in Verbindung gesetzt hast und auch bereits eine Gutschrift erhalten hast.
Aktuell ist noch eine Anfrage von dir offen und die Kolleg:innen antworten dir dazu in Kürze. Bitte habe da noch etwas Geduld.
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