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Darf o2 an fremde Menschen meine Wohnadresse weitergeben ? 

Auch wenn die Person meine Handynummer angibt. ? 

Hallo!

 

Wie kommst du darauf? Was ist denn vorgefallen?


Um die Frage zu beantworten: Nein, natürlich nicht. Wo/wie ist das passiert?


Ich konnte einen Kosmetik Termin nicht wahrnehmen, nun wird mir gedroht mit meiner Telefonnummer meine Adresse raus zu suchen um mir die versäumte Stunde in Rechnung zu stellen. 


Drohen kann man ja. Wenn der andere Zahlt hat es ja geklappt.

Wobei absagen natürlich nett gewesen wäre.

Wenn die Handynummer nicht irgendwo im Telefonbuch steht kann das aber gegen unendlich laufen.

Und selbst wenn muss der entgangende Gewinn nach gewiesen werden.


Woher weis ich ob meine Handynummer oder meine Telefonnummer im Telefonbuch stehen ? Ich wüsste nicht das ich das freigegeben habe. 

Natürlich wäre das nett gewesen hätte ich den Termin abgesagt nur leider vergisst man das manchmal im alltagsstress


Wenn Du das nicht freigegeben hast dann steht es auch nicht im Telefonbuch.

Macht Dir keinen Kopf, such Dir jemand anders.


Kosmetik-Termin? Echt? Die drohen Dir? Die müssen es ja nötig haben...

Unglaublich. Lass Dich nicht verunsichern. Die bekommen keine Auskünfte wegen so einer Lappalie. 

Ich würde das einfach ignorieren. 

Such Dir vielleicht lieber einen seriöseren Laden. 


 

Natürlich wäre das nett gewesen hätte ich den Termin abgesagt nur leider vergisst man das manchmal im alltagsstress

 

 

Das wäre nicht nett gewesen, das hätte sich so gehört. Also geh hin und zahle denen was denen zusteht.

 

Was eine scheiss Ausrede, Alltagsstress. Wenn Du den Stuhl leer stehen lässt, weil der Kunde im Stress seinen Termin vergessen hat, gehört es sich, den Ausfall zu ersetzen.

 

 


Kosmetik-Termin? Echt? Die drohen Dir? Die müssen es ja nötig haben...

Unglaublich. Lass Dich nicht verunsichern. Die bekommen keine Auskünfte wegen so einer Lappalie. 

Ich würde das einfach ignorieren. 

Such Dir vielleicht lieber einen seriöseren Laden. 

Es gibt Unternehmen, die das in ihren AGB geregelt haben ... hier mal ein Beispiel

"4 Terminverzug durch den Kunden

1. Termine sind, gleich aus welchen Gründen, mind. 1 Werktag vorher abzusagen. Im Falle einer nicht fristgerechten Absage eines Termins gilt folgendes:

a) Bei Absagen innerhalb von 24 Stunden vor dem vereinbarten Behandlungstermin bleibt die Verpflichtung zur Zahlung von 50% des Preises jener Behandlung bestehen.

b) Erscheint der Kunde nicht zum vereinbarten Behandlungstermin und sagt diesen Termin auch nicht mindestens 24 Stunden vorher ab, sind wir berechtigt, dem Kunden den nicht rechtzeitig abgesagten Termin gemäß § 615 BGB in Rechnung zu stellen. Ein Anspruch auf Ersatzleistung seitens des Kunden besteht nicht."

 

 

 

 


Jetzt habe ich auch noch eine Kosmetiker-Phobie….. 


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