Hallo @Mezzo97 ,
herzlich willkommen bei uns in der o2 Community .
Solange du die Buchung über den TAN nicht bestätigst darf da nichts passieren und auch nichts abgebucht werden. Schau auch gerne noch einmal hier zum Thema und überlege dir vielleicht für die Zukunft eine Drittanbietersperre einzurichten:
Schöne Grüße, Sven
Ja die Drittanbietersperre habe ich jetzt gemacht war der Meinung die wäre schon aktiv die sperre aber das war nicht so.
Danke für die schnelle Antwort
Update: Die Schweine ziehen mir anscheinend doch Geld ab. Habe in der O2 App unter Rechnungen und Drittanbieter steht diese Zahlung. So eine frechheit
Reklamieren solltest du hier: https://www.o2online.de/service/kontaktformular/
Setze dringend eine Drittanbietersperre. https://www.o2online.de/service/drittanbieter/
o2 ist nicht berechtigt, das Geld einzubehalten, wenn sie die Vorgaben der BNetzA nicht umsetzen.
Schutzmaßnahmen durch die Bundesnetzagentur
Die Bundesnetzagentur hat Regeln für die Abrechnung der Drittanbieterleistungen festgelegt. Seit Februar 2020 müssen Sie vor dem Kauf auf die Kosten ausdrücklich hingewiesen werden. So darf Ihr Mobilfunkanbieter Drittanbieterdienstleistungen nur dann abrechnen, wenn:
- entweder ein Redirect durchgeführt wurde; der Redirect ist eine Art Umleitung. Der Kunde wird vor dem Kauf auf die Internetseite seines Mobilfunkanbieters mit allen relevanten Produktinformationen umgeleitet. Hier wird er für eine Dienstleistung erst bezahlen, nachdem er z.B. auf „kaufen“ oder „zahlungspflichtig bestellen“ geklickt hat.
- oder das Mobilfunkunternehmen verschiedene festgelegte verbraucherschützende Maßnahmen implementiert (Kombinationsmodell).
Diese Kombinationslösung setzt sich u.a. aus Redirect, Registrierung und Login sowie Geld-Zurück-Garantie zusammen. Während das Redirect alleine eine technische Lösung bei der Identifizierung des Teilnehmers vorgibt, basiert das alternativ anwendbare Kombinationsmodell auf einer von der Bundesnetzagentur im Rahmen des Festlegungsverfahrens moderierten Selbstverpflichtung der Mobilfunkanbieter.
Die Festlegung der Bundesnetzagentur zum mobilen Bezahlen über die Mobilfunkrechnung finden Sie Verfügung Nr. 108 vom 16.10.2019 (Amtsblatt Nr. 20/2019) (pdf / 677 KB) .
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/TK/Aerger/Faelle/Drittanbieter/artikel.html
Beschwerde – so geht es!
Für unsere Ermittlungen benötigen wir möglichst detaillierte Sachverhaltsschilderungen. Es ist deshalb sehr wichtig, dass Sie uns alle Details zu Ihrem Fall schildern.
Diese Informationen brauchen wir
- Ihre persönlichen Daten,
- Die betroffene Mobilfunkrufnummer, über die die Abrechnung des unerwünschten Drittanbieterdienstes erfolgt ist,
- Informationen zu Ihrem Mobilfunkanbieter,
- Informationen zum unerwünschten Drittanbieter,
- Ggf. Kopie der Mobilfunkrechnung,
Direkt zum Beschwerdeformular
Hi @Mezzo97, oh das ist wirklich fies. Tut mir leid, dass du nun diesen Ärger hast.
Konntest du schon alles Sperren?
Viele Grüße Ines.