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Freche Mitarbeiterin

  • February 7, 2026
  • 4 Antworten
  • 45 Aufrufe

Hallo zusammen,

 

ich würde gerne eure Meinung zu einer Situation hören, die ich gestern mit dem O2-Kundenservice hatte.

 

Ich habe dort angerufen, um nach einem Angebot zu fragen. Im Gespräch wurde mir gesagt, dass mein Vertrag noch über ein Jahr läuft und ich erst dann kündigen könne. Daraufhin habe ich nachgefragt, ob Verträge nicht mittlerweile gesetzlich monatlich kündbar sein müssten.

 

Die Mitarbeiterin reagierte darauf ziemlich schroff und meinte sinngemäß, ich solle „nicht mit Gesetzen kommen“, sondern mir lieber selbst die Gesetze durchlesen, bevor ich anrufe. Das kam für mich ehrlich gesagt ziemlich frech rüber. Als ich sie darauf angesprochen habe, meinte sie nur, das sei nicht frech gemeint gewesen, ich solle mich eben besser informieren.

 

Ich frage mich jetzt:

 

  • Findet ihr so eine Reaktion in Ordnung?
  • Würdet ihr das melden oder eher abhaken?
  • Wie würdet ihr in so einer Situation reagieren?

Lg 

Eduard

4 Antworten

Bumer
Legende
  • February 7, 2026

Ich habe dort angerufen, um nach einem Angebot zu fragen. Im Gespräch wurde mir gesagt, dass mein Vertrag noch über ein Jahr läuft und ich erst dann kündigen könne. Daraufhin habe ich nachgefragt, ob Verträge nicht mittlerweile gesetzlich monatlich kündbar sein müssten.

Ja, nach Ablauf deiner Mindestlaufzeit!


noreply
Legende
  • February 7, 2026

“Als ich sie darauf angesprochen habe, meinte sie nur, das sei nicht frech gemeint gewesen“

 

Na dann ist doch alles chic👍

 

Es sei denn du fühlst dich in deiner Ehre gekränkt und möchtest dich beschweren.

Du investierst Zeit und Energie und die Beschwerde wird im Sande verlaufen🤷‍♂️

 


o2_Dennis
  • Moderator
  • February 7, 2026

Hallo ​@Eduard.K,

auch wenn es sich dabei um kein tolles Erlebnis handelt, danke ich dir für das Feedback.

Grundsätzlich möchte ich festhalten, dass solch eine Reaktion nicht dem entspricht, was wir hier erwarten. Man hätte dort einfach den aktuellen Stand erklären können. Bumer hat das hier bereits tun können. Es ist richtig, dass Verträge monatlich kündbar sind, sofern die Mindestvertragslaufzeit beendet ist. Wenn dein Vertrag jetzt noch 12 Monate läuft und nicht zum Ende der Laufzeit gekündigt wird, dann verlängert sich der Vertrag anschließend um jeweils einen Monat und kann dann natürlich auch monatlich gekündigt werden. Das war in der Vergangenheit tatsächlich anders und die Verträge wurden automatisch um weitere 12 Monate verlängert.

Ich finde, das hätte man dir auch ganz normal so erklären können, ohne dir vorzuwerfen, du hättest dich auch selbst um solche Infos kümmern können. Unter anderem für genau solche Infos ist unser Service schließlich gedacht.

Als ich sie darauf angesprochen habe, meinte sie nur, das sei nicht frech gemeint gewesen, ich solle mich eben besser informieren.

Das mag ja auch tatsächlich so gewesen sein, dass das gar nicht frech gemeint war. Vielleicht hat sie es in dem Moment einfach nur falsch rübergebracht. Spätestens da hätte man dann aber den Fuß vom Gas nehmen und die Sache vernünftig aufklären können. Wurde nicht getan, entsprechend ist es bei dir angekommen. Wäre mir an deiner Stelle wahrscheinlich ähnlich ergangen. 

Ich kann an dieser Stelle erstmal für diese Art und Weise nur um Entschuldigung bitten. 

VG
Dennis


schluej
Legende
  • February 7, 2026

Moin,

Naja wenn man was behauptet dann sollte man sich auch sicher sein. Hier was gilt:

Vertragslaufzeit und Kündigung

Neue Verträge dürfen zwar, wie bisher, für bis zu 24 Monate abgeschlossen werden. Aber wenn sich der Vertrag nach dieser Laufzeit automatisch verlängert, können Sie ihn jederzeit mit einer einmonatigen Frist kündigen. Haben Sie z.B. nach den 24 Monaten nicht gesagt, ob Sie kündigen oder wie Sie den Vertrag fortführen möchten, dann müssen Sie nun keine weiteren 12 Monate warten, um den Vertrag zu beenden. Bei Handyverträgen mit kurzer Laufzeit gilt es, feine Unterschiede zu beachten.

Das neue Gesetz gilt auch für bereits bestehende Verträge, die Sie vor dem 1. Dezember 2021 geschlossen haben. Denn das neue Telekommunikationsgesetz (TKG-neu) enthält keine Übergangszeit und wirkt somit unmittelbar auf alle Verträge. Ist also die Mindestvertragslaufzeit bereits abgelaufen, wäre der Kündigungstermin das Datum, das einen Monat nach Zugang Ihrer Kündigung beim Anbieter liegt. Am besten schreiben Sie "zum nächstmöglichen Zeitpunkt" in Ihre Kündigung.

Wenn Sie vor dem 1. Dezember bereits gekündigt haben, wird es komplizierter. Die Rücknahme der alten Kündigung ist nicht möglich. Doch Sie können versuchen, eine erneute Kündigung mit kürzerer Frist und Hinweis auf § 56 Absatz 3 TKG-neu auszusprechen. Aufpassen sollten Sie darauf, dass der Anbieter die vermeintliche "Rücknahme" dann nicht als Vertragsverlängerung ansieht. Das kann sein, wenn Sie mit dem Anbieter über andere Tarife oder Konditionen verhandeln.

Quelle