Hallo,
ich habe am 30.05.2016 über das Kündigungs Onlineformular die Kündigung meines Vertrages an O2 abgesendet. (Fotos anbei)
Gestern rief ich die dazugehörige Hotline an um mir die Kündigung bestätigen zu lassen. Der Kundenberater dort informierte mich dass ich den persönlichen Anruf zu spät getätigt hätte und der Vertrag nun automatisch um 1 Jahr verlängert wurde. Mit dieser Art und Weise, Kunden weiter zu verpflichten, bin ich nicht einverstanden. Nach Recherchen und einem Telefonat mit meinem Rechtsanwalt riet er mir eine Feststellungsklage einzureichen, da die Online Kündigung keiner mündlichen Bestätigung bedarf. Dies bestätigte mir die Verbraucherzentrale Niedersachsen.
Soll ich erst schriftlich mahnen/Hotline kontaktieren oder die Sache gleich meinem Anwalt übergeben?
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Dein Anwalt irrt. O2 hat keine Onlinekündigung. Es ist eine Vormerkung. Kleiner aber feiner Unterschied.
Aber klag ruhig.
Aber klag ruhig.
Genau. Ich würde mir daher das Geld für einen Anwalt sparen. Ich nehme an, dem Anwalt mit dem du gesprochen hast hast du gesagt, du hättest online gekündigt, was eben nicht stimmt, wie Bielo bereits geschrieben hat. Seine Aussage und auch die der Verbraucherzentrale sind also nicht unbedingt falsch gewesen, nur unpassend in diesem Fall.
Bitte beachten Sie dass die Kündigung erst durch eine telefonische Bestätigung gültig ist.
Dieser Satz sagt mir, dass ich die getätigte Kündigung (nicht vorgemerkte Kündigung) erst telefonisch bestätigen soll.
Okay, meinst du ich soll klagen ja?
Nie wieder O2, das ist sicher!
Dieser Satz sagt mir, dass ich die getätigte Kündigung (nicht vorgemerkte Kündigung) erst telefonisch bestätigen soll.
Okay, meinst du ich soll klagen ja?
Nie wieder O2, das ist sicher!
Du hättest das Formular ausgefüllt ausdrucken müssen und per Post oder Fax absenden müssen. Online hat deine Kündigung direkt bei O2 nur das zu folge dein Formular ist im Nirvana verschwunden. Online gibt es nur eine Kündigungsvormerkung oder wie auch immer das heißt rechtskräftig wird die Vormerkung erst zur Kündigung wenn du entsprechendes Formular per Post oder per Fax o2 zusendest. Eine Feststellungsklage wegen Kündigung deines Vertrages hat hier keinen Bestand.
Ein Vertrag kann vorzeitig zum Auslaufen des Vertrages gekündigt werden. Diese Kündigung ist bindend.
Fallbeispiel: Herr M schließt einen 24Monate Vertrag ab dieser verlängert sich stillschweigend um weitere 24Monate. Herr M bekommt ein Angebot und schließt einen weiteren Vertrag ab stellt jedoch fest dass dieser ihm so nichts nützt. Da die Widerrufsfrist vorbei, ist Kündigt Herr M alle Verträge schriftlich per Fax mit Wirkung des Laufzeitendes. Die Kündigungsfristen sind eingehalten, Herr M bekommt für beide Laufzeitverträge eine Bestätigung über seine Kündigung.
Ein Vertrag kann vorzeitig zum Auslaufen des Vertrages gekündigt werden. Diese Kündigung ist bindend.
Fallbeispiel: Herr M schließt einen 24Monate Vertrag ab dieser verlängert sich stillschweigend um weitere 24Monate. Herr M bekommt ein Angebot und schließt einen weiteren Vertrag ab stellt jedoch fest dass dieser ihm so nichts nützt. Da die Widerrufsfrist vorbei, ist Kündigt Herr M alle Verträge schriftlich per Fax mit Wirkung des Laufzeitendes. Die Kündigungsfristen sind eingehalten, Herr M bekommt für beide Laufzeitverträge eine Bestätigung über seine Kündigung.
Es geht hier allerdings um die telefonische Bestätigung der Vormerkung (weil die telefonische Bestätigung einer Kündigung nicht zuläassig wäre) Per Fax oder Post geht eine Kündigung natürlich auch, aber das hat mit der Vormerkung nichts zu tun, bzw. die Vormerkung wäre dann überflüssig. Dass eine Feststellungsklage im vorliegenden Fall keinen Sinn macht ist dennoch 100% richtig.
Eigentlich wollte ich meinen Beitrag noch bearbeiten aber da war ich rausgeflogen.
Ok besagter Herr M Lässt seine Verträge zur Kündigung vormerken.Den Termin zur telefonischen Bestätigung versäumt er. Herr M denkt seine Verträge sind gekündigt und wundert sich wo seine Betätigung bleibt. Da er die Termine zur tel. Bestätigung versäumt hat teilt man im mit Die Verträge laufen nach der Frist weiter. Herr M klagt und verliert den Prozess da er nich nachweisen kann dass er eine rechtskräftige Kündigung durchgeführt hat.
Was schließen wir daraus?
Lieber alles in Schriftform anstatt irgendwelche Fristen zu versäumen. Die Kundenberater rufen auch so zwecks Rückgewinnung an.
Hab ich selber durch aber Kündigung wurde schriftlich verfaßt.
Ok besagter Herr M Lässt seine Verträge zur Kündigung vormerken.Den Termin zur telefonischen Bestätigung versäumt er. Herr M denkt seine Verträge sind gekündigt und wundert sich wo seine Betätigung bleibt. Da er die Termine zur tel. Bestätigung versäumt hat teilt man im mit Die Verträge laufen nach der Frist weiter. Herr M klagt und verliert den Prozess da er nich nachweisen kann dass er eine rechtskräftige Kündigung durchgeführt hat.
Was schließen wir daraus?
Lieber alles in Schriftform anstatt irgendwelche Fristen zu versäumen. Die Kundenberater rufen auch so zwecks Rückgewinnung an.
Hab ich selber durch aber Kündigung wurde schriftlich verfaßt.
Habe Screenshots der Kündigunsbestätigung incl. der Aufforderung diese telefonisch zu bestätigen.
Lange Wartezeiten in der Hotline oder gar kein durchkommen erschweren einem dieses. Bei der Telekom reicht das Onlineformular doch auch! Da braucht man auch nicht nochmal anrufen. Ich finde sowas ist unzumutbar.
Lange Wartezeiten in der Hotline oder gar kein durchkommen erschweren einem dieses. Bei der Telekom reicht das Onlineformular doch auch! Da braucht man auch nicht nochmal anrufen. Ich finde sowas ist unzumutbar.
Lade die angebliche Kündigungs"bestätigung" doch bitte mal hoch.
Im Gegensatz zu o2 bieten andere Anbieter eine echte Online-Kündigung an. Bei o2 ist das nur eine Vormerkung. Das wurde Dir hier ja bereits erklärt.
Du hättest ja auch AGB-konform kündigen können: schriftlich.
Stimmt, hätte ich machen können. Passiert mir auch nicht nochmal weil ich nie wieder bei O2 was abschließen werde und diese Geschichte auch weitergebe. Kulanz und Kundenservice miserabel. Damit will O2 doch nur Kunden halten. Müssen es wohl nötig haben auf diese Art und weise.
Der Screenshot enthält persönliche Daten(telefonnr.)! Kann ihn leider hier nicht veröffentlichen.
Der Screenshot enthält persönliche Daten(telefonnr.)! Kann ihn leider hier nicht veröffentlichen.
Sowas kann man schwärzen. Aber du musst hier auch nichts nachweisen. Alles Gute.
Man kann persönliche Daten schwärzen, aber ein Genie wie du weiß sicher nicht wie das geht oder was für ein Tool dafür benutzt wird. Schade eigentlich. Sei es drum. Reisende sol man nicht aufhalten.
Ja schade, wurde leider aufgehalten!
Es wäre schön wenn auch o2 eine Onlinekündigung anbieten würde. Das aktuelle Verfahren dient bekanntlich der Kundenrückgewinnung und ist meiner Meinung nach nicht zu empfehlen. Kundenfreundlich finde ich es auch nicht, aber aufgrund der Tatsache, dass es sich nur um eine Vormerkung handelt, und dies auf der entsprechenden Seite deutlich beschrieben wird, und, dass in den AGB die schriftliche Kündigung vorgesehen ist, ist das Verfahren als zusätzliche Kundigungsmöglichkeit eben rechtlich in Ordnung.
Wenn du der Überzeugung bist, dass dein Screenshot etwas anderes nachweist und der (Kosten-)Aufwand sich für dich lohnt steht es dir natürlich frei entsprechend zu handeln.
Wenn du der Überzeugung bist, dass dein Screenshot etwas anderes nachweist und der (Kosten-)Aufwand sich für dich lohnt steht es dir natürlich frei entsprechend zu handeln.
Wäre ja nicht der erste der das erfolgreich durchsetzt. Siehe Aboalarm.de!
Das Problem bei Aboalarm ist ein anderes gewesen. Dabei geht es um wirksam erfolgte Kündigungen über Aboalarm, die o2 nicht anerkannt hat. Aus diesem Grund ist Aboalarm rechtlich gegen o2 vorgegangen.
Genau, das Problem war "ähnlich"! Es geht um die persönliche telefonische Bestätigung in den Fällen. Dass die nicht zulässig sein soll...
Nein, das Problem war nicht ähnlich. o2 hat immer wieder schriftliche Kündigungen über Aboalarm (also Kündigungen per Fax) abgelehnt, weil sie keine Unterschrift tragen, was auch nicht erforderlich ist wenn die Identität (mittels Kundenkennzahl) geprüft werden kann. Mit der telefonischen Bestätigung einer Onlinekündigung hatte das also gar nichts zu tun gehabt. Aboalarm hat zwar auch die Vorgehensweise "Kündigungsvormerkung mit telefonischer Bestätigung" kritisiert, dies ist aber nicht Bestandteil der Klage gewesen, und wurde auch nicht rechtlich in Frage gestellt.
du schreibst am 8.6., das du gestern die Hotline angerufen hast. Also am 7.6. wolltest du diese Kündigungsvormerkung vom 30.5. bestätigen? Das wäre doch innerhalb der 10 Tage gewesen. Da hätte dich der Hotline-Mitarbeiter wohl falsch informiert. Kannst du Vormerkung und Anruf irgendwie zur Beweissicherung dokumentieren? dann hättest du den Streit gewonnen.
Evt. war aber die 2. Voraussetzung nicht gegeben. Der Anruf muss nicht nur innerhalb der 10 Tage statt finden, sondern auch noch fristgerecht vor Ablauf der 3 Monatsfrist. Man kann mit der Onlinevormerkung die Frist nicht verlängern. Die 3 Monate sind nur mit rechtzeitigem Anruf gewahrt. Auch dies ist dort deutlich formuliert.
Das nächste mal einfach per fax kündigen
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