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Spießrutenlauf Kundenservice

  • November 26, 2014
  • 31 Antworten
  • 254 Aufrufe

Janett2706
Besucher:in
Hallo,

nachdem ich seit mehr als 10 Jahren sehr zufriedener O2 Kunde war und meine gesamte Familie zu O2 geholt habe bereue ich nach dem heutigen Telefonat diese Entscheidung!

Ich bin nach diesem Telefonat so derartig aufgelöst, dass ich mich direkt an den PC gesetzt habe um mein Problem zu schildern.

Vor 3 Monaten habe ich eine außerordentliche Kündigung einreichen müssen, da es mich nach Österreich verschlagen hat. Mittlerweile lebe und arbeite ich in Österreich sodass es mir nicht mehr möglich ist meinen Vertrag zu nutzen.

Ein Kollege von der Kündigungshotline hat mir am 5.9. telefonisch mitgeteilt, dass es kein Problem sei, ich solle nur eine Anmeldebestätigung in Österreich oder meinen Arbeitsvertrag im Ausland oder die Abmeldebstätigung im Ausland einreichen.

Die Anmeldebestätigung in Österreich habe ich dann direkt am Tag darauf per Fax an O2 gesendet. Nach langer Zeit ohne Rückmeldung und mehrmaligem Nachfragen telefonisch und auch via Chat habe ich am 30.09. (die Kündigung wollte ich im September abgeschlossen haben) eine SMS erhalten, dass ich im Oktober dazu einen Anruf erhalte.

Am 23.10. habe ich dann einen Brief erhalten, dass ihnen die Abmeldebestätigung fehlt und dass ich bis zu 3 Monate auf meine Rufnummermitnahme warten müsse. Da ich einen Zweitwohnsitz bei meinen Eltern behalten habe, existiert somit keine Abmeldebestätigung. Da ich jedoch Vollzeit in Österreich arbeite, habe ich noch zusätzlich zu meiner anmeldebestätigung noch meinen Arbeitsvertrag zum Nachweis eingereicht. Da zwischen meinem Zweitwohnsitz in Deutschland und meinem Arbeitsort in Österreich 500km liegen, ist meiner Meinung nach bewiesen dass sich mein gewöhnlicher Aufenthalt in Österreich befindet.

Am vergangenen Wochenende habe ich dann eine SMS bekommen, dass es Fragen zu meiner Kündigung gibt und ich unter 0800... anrufen soll! Da ich in Österreich lebe und vom Ausland kein Anruf an Sonderrufnummern möglich ist, bin ich heut nach Deutschland gefahren um sie zurückrufen zu können. Und nun kommt das HIGHLIGHT: Der ganze Aufwand um mir zu sagen, dass die Kündigung nicht genehmigt wird!!!! Man könne meine Gründe und auch meine Argumentation bezüglich Wohnsitz zwar verstehen aber leider nichts tun.

Nach etlichen e-mails, Telefonaten, chats und Briefen soll dies nun kurz und knapp die Antwort auf meinen 3 monatigen Spießrutenlauf sein???

Ich kann nicht verstehen, wie man so mit langjährigen Kunden umgehen kann? Es kann doch nicht die Philosophie von O2 sein, sich auf diesem Wege die Kunden zu halten???

 

Mit freundlichen Grüßen

 

ein sehr enttäuschter Kunde

Lösung von stefanniehaus

hs351 schrieb:
Es ist wirklich langweilig. Immer die gleiche Masche. Waren es nicht die TK-Unternehmen, deren Rechtsauslegung eine Klarstellung im TKG erforderlich machte, was bereits durch andere Gesetze klar geregelt ist?

Nein.

Erstens gab es vor der TKG-Novelle keine klare Regelung. Zweitens wurde vor der Novelle vor Gericht mit deutlicher Mehrheit im Sinne der TK-Unternehmen entschieden.

Wenn das wider gesetzlicher Regelungen gewesen wäre, wäre keine klarstellung notwendig gewesen.

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31 Antworten

stefanniehaus
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Eine Vertragsauflösung ist in diesem Fall nunmal kulanzsache.

Wenn du nicht die von o2 gestellten anforderungen an eine Kulanzlösung erfüllst, dann fällt die Variante Vertragsauflösung eben weg.


Sandroschubert
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@Janett2706  Was ich nicht verstehe, du kannst den Vertrag nicht nutzen möchtest aber die Nummer portieren, macht für mich jetzt nicht soviel Sinn. 2. Wenn du den 2. Wohnsitz in Deutschland hast dann bist du hier geneldet. 

 

Nicht böse gemeint aber du versuchst hier Rosinen zu picken und wie Stefan schreibt die vorzeitige Auflösung eine Kulanzentscheidung ist kann ich die Ablehnung seitens o2 verstehen.


 

Nicht schön, aber nichts zu machen.


 

Gruß



hs351
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  • November 26, 2014
Hallo zusammen, 

 

ne, das ist keine Kulanzsache sondern ganz klar vom Gesetzgeber geregelt. In diesem Fall sind die Bedingungen für das außerordentliche Kündigungsrecht erfüllt. O2 versucht hier nur die übliche Strategie "Nur nichts verschenken".

 

Tatsächlich verschenkt man hier sehr viel. Nämlich Vertrauen. Ein Unternehmen mit einem Umsatz von einigen Milliarden muss natürlich auch die letzten 100 € versuchen zu bekommen. Das ist mehr als lächerlich!

 

Wenn der Wohnsitzwechsel stimmt und der Anschluss, in diesem Fall verständlicherweise, nicht mitgenommen werden kann und o2 die Kündigung ablehnt, mit Rechtsanwalt die Sache auf dem Rechtsweg klären. Das schöne daran ist, das die Wahrscheinlichkeit das o2 verliert in diesem Fall sehr hoch ist und neben dem Einnahme- und Vertrauensverlust auch noch alle anderen Kosten übernehmen darf. Super Entscheidung seitens o2! So dumm kann man doch gar nicht sein, oder?


stefanniehaus
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Von mitnehmen können ist im Gesetz nicht die Rede.

 

Voraussetzung für eine außerordentliche Kündigung lt. Telekommunikationsgesetz ist, dass der anbieter am neuen wohnort die vertraglich vereinbarten Leistungen nicht liefern kann.

Kann o2 aber. Steck die SIM mal in dein Handy. Du kannst Telefonie, SMS und Internet zu den vereinbarten Konditionen nutzen.

 

ergo: Kein außerordentliches Kündigungsrecht.


Sandroschubert
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hs351 schrieb: 

Wenn der Wohnsitzwechsel stimmt und der Anschluss, in diesem Fall verständlicherweise, nicht mitgenommen werden kann und o2 die Kündigung ablehnt, mit Rechtsanwalt die Sache auf dem Rechtsweg klären. Das schöne daran ist, das die Wahrscheinlichkeit das o2 verliert in diesem Fall sehr hoch ist und neben dem Einnahme- und Vertrauensverlust auch noch alle anderen Kosten übernehmen darf. Super Entscheidung seitens o2! So dumm kann man doch gar nicht sein, oder?

Welcher Anschluss? Wir reden hier von mobilfunk und dieser kann fast weltweit genutzt werden. Ich denke du redest von einen DSL-Anschluss, da stimmt das.... allerdings nur wenn man sich abmeldet, was hier auch nicht geschehen ist. Damit sollten die Argumente sehr dünn für einen Anwalt werden.

 

Gruß


Janett2706
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  • November 27, 2014
Hallo,

ich habe ja versucht mit O2 den Vertrag so umzustellen, dass ich die Konditionen in vollem Umfang auch in Österreich nutzen kann, jedoch habe ich dafür kein Angebot erhalten.

Mir geht es nicht darum zwingend von O2 weg zu gehen, sondern ich möchte einfach nur Internet und Telefonie in Österreich zu einem erschwinglichen Preis nutzen können.

Der Grund für die Rufnummermitnahme ist, dass ich diese seit 15 Jahren nutze und ich mir den Aufwand des Wechsels ersparen möchte. Bei einem anderen Anbieter kann ich für 40€ im Monat ein all incl. Paket in Deutschland (für meine 3 Heimatbesuche im Jahr) sowie auch in Österreich nutzen.

Wenn es bei O2 ein ähnliches Angebot gibt, bleibe ich selbstverständlich.

 

Bedingungen hin oder her, unterm Strich läuft es darauf hinaus dass ich in Österreich lebe, was mein Vollzeit Arbeitsvertrag bestätigt, und ich meinen Vertrag nicht nutzen kann. Meiner Meinung nach ist das nu Prinzipienreiterei! Es ändert sich an der Situation rein gar nichts, wenn ich in Deutschland abgemeldet bin.

 

Ich finde es schade, dass man so auf das Geld für die Grundgebühr der 10 Monate fixiert ist, dass man damit einen Kunden derart verärgert. Meiner Meinung nach wäre es sinnvoller, mich jetzt gehen zu lassen, sodass ich bei einem Rückzug nach Deutschland GERN wieder zu O2 komme.


Janett2706
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  • November 27, 2014
 

 

Wenn ich meinen Vertrag zu den "vereinbarten Konditionen" (Flat) auch so in Österreich nutzen könnte hätte ich kein Problem!


bielo
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  • November 27, 2014
Janett2706 schrieb:
 

 

Wenn ich meinen Vertrag zu den "vereinbarten Konditionen" (Flat) auch so in Österreich nutzen könnte hätte ich kein Problem!

Du hast für das Ausland aber keine Flat vereinbart.


stefanniehaus
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Janett2706 schrieb:

 

Bedingungen hin oder her, unterm Strich läuft es darauf hinaus dass ich in Österreich lebe, was mein Vollzeit Arbeitsvertrag bestätigt,

Kannst du das näher erläutern? In den Grenzregionen gibt es tausende Menschen, die im Ausland arbeiten. Das heißt aber nicht, dass sie dort auch wohnen.


hs351
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  • November 27, 2014
Also, wenn ich in das europäische Ausland reise und gem. Vertrag weiter Datenverbindung und Telefon nutzen möchte, muss ich zusätzliche Optionen einkaufen. Der "Anschluss" ist daher zwar technisch möglich, aber nicht mehr zu den gleichen Konditionen. Deshalb bleibt das Recht auf außerordentliche Kündigung bestehen. Es sein denn, dass die Lieferung zu den gleichen Konditionen erfolgen kann. - So oder ähnlich steht es doch im Gesetz, oder?

 

Ich dachte übrigens tatsächlich an einen Festnetzanschluss. 


stefanniehaus
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Das ist schlichtweg falsch.

Bei einem Mobifunkvetrag brauchst du keine zusätzlichen Optionen zu buchen um deinen Vertrag im ausland nutzen zu können.

 

Bei Festnetz/DSL sieht das natürlich anders aus.

 

 


hs351
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  • November 27, 2014
Das dürfte von der Vertagsgestaltung abhängen. Bei mir sind in den meisten Fällen höhere Gebühren zu zahlen. Wenn das hier nicht so ist, gibt es wohl auch kein Problem.


Ex-Frechnuss
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  • November 27, 2014
Natürlich sind es höhere Gebühren, da nicht von der Deutschlandflat abgedeckt, jedoch ist die Abrechnung im Ausland Vertragsbestandteil und die Simkarte ist auch im Ausland vollumfänglich nutzbar, dazu bedarf es keinesfalls irgendwelcher Optionen.

bs0
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  • November 27, 2014
hs351 schrieb:
Deshalb bleibt das Recht auf außerordentliche Kündigung bestehen. Es sein denn, dass die Lieferung zu den gleichen Konditionen erfolgen kann. - So oder ähnlich steht es doch im Gesetz, oder?

 

Ich dachte übrigens tatsächlich an einen Festnetzanschluss. 

Und da es eben nicht um einen Festnetzanschluss geht gelten die entsprechenden Bestimmungen des TKG nicht. Es gibt in diesem Fall (Mobilfink) kein gesetzliches ausserordentliches Kündigungsrecht.

 

Es gibt die Möglichkeit, den Vertrag auf jemanden umzuschreiben, oder (aus Kulanz) die vorzeitige Beendigung unter der Voraussetzung, dass man 3 Monate Grundgebühr zahlt und eine Abmeldebestätigung vorlegen kann. Damit zeigt sich o2 kulant, denn ein Anspruch darauf hat man in solchen Fällen nicht.


hs351
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  • November 27, 2014
Mit Optionen meinte ich den Einkauf von vergünstigten Datenmengen. Natürlich ist die Abrechnung von Auslandsgesprächen vertraglich abgedeckt und bedarf keiner Optionen.

 

Der Grundtenor bleibt: Die Nutzung im Ausland ist nicht zu den gleichen Konditionen möglich (oder nicht gewollt) und daher ein nicht akzeptabler Nachteil bei Weiternutzung des bestehenden Vertrags.

 

Mit ist klar, dass hier, wie in allen von Telekommunikationsanbietern betriebenen Foren, professionelle "Gläubiger" arbeiten, die eine Sache immer zu Gunsten des Anbieters zurecht rücken. Ich bleibe bei meiner These: Zu gleichen oder zumutbaren Konditionen ist die Lieferung im Ausland nicht möglich (oder gewollt) und daher bleibt das Recht auf außerordentliche Kündigung bestehen. 

 

Ja, nun kommt wieder die Gegendarstellung, und so weiter., und wo weiter..

 

In meinem ersten Beitrag habe ich geschrieben: Rechtsanwalt einschalten, Sachlage zusammentragen und klären. 

 

O2 könnte doch einfach in diesem Fall eine Art "Europaflat" freischalten und schon kann o2 den Kunden behalten und keiner muss auf sein Recht pochen. - Wir leben doch nicht um uns ständig mit blöden Rechtsproblemen zu beschäftigen. Das nervt nur.

 

Ergänzung: Mit Nutzung im Ausland meinte ich natürlich die Nutzung im Ausland unter Beachtung das der ständigen Wohnsitz in dem entsprechendem Ausland liegt.


stefanniehaus
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Zwischen vermeintlich "gleichen Konditionen" und vertraglich vereinbarten konditionen besteht aber schon ein Unterschied.

Und das Telekommunikationsgesetz setzt die Einhaltung der vertraglich vereinbarten Konditionen voraus. Und die ist nunmal ohne Einschränkung gegeben.

Gerade dafür hat der Gesetzgeber ja 2012 das TKG novelliert. Damit sich Gerichte mit eben solchen Fragen nicht mehr in der Form beschäftigen müssen wie es vorher des fall war.


bs0
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  • November 27, 2014
Solange du auf dem Strandpunkt bleibst, dass es in solchen Fällen ein ausserordentliches Kündigungsrecht gibt gibt es nichts weiter zu diskutieren. Niemand legt hier etwas einfach so zugunsten des Anbieters aus.

 

Natürlich steht es jedem frei einen Anwalt zu beauftragen. Wenn man keine RSV hat dürfte das eine teuere Angelegenheit sein, und mit RSV bekommt man unter Umständen keine Deckungszusage, weil es keine rechtliche Grundlage für die Vertragsauflösung gibt.

 

Im BGB ist geregelt, unter welchen Umständen ein Dauerschuldverhältnis vorzeitig aufgelöst werden kann. Hier darf keine Rechtsberatung erfolgen, aber jeder kann sich informieren und entsprechend handeln.

 

Übrigens: Wenn man deiner Argumentation folgen würde, hätte man ein ausserordentliches Kündigungsrecht wenn man z.B. beruflich regelmäßig und über einen längeren Zeitraum in anderen Ländern unterwegs ist, oder ein Auslandssemester macht.


Sandroschubert
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hs351 schrieb:
 

In meinem ersten Beitrag habe ich geschrieben: Rechtsanwalt einschalten, Sachlage zusammentragen und klären. 

 

O2 könnte doch einfach in diesem Fall eine Art "Europaflat" freischalten und schon kann o2 den Kunden behalten und keiner muss auf sein Recht pochen. - Wir leben doch nicht um uns ständig mit blöden Rechtsproblemen zu beschäftigen. Das nervt nur.

Noch einmal, welches Recht? Kommst du auch für deine Tipps auf, wenn man sich dann auf die Fre**** legt? Scheinbar hast du etwas aufgeschnappt aber nicht bis zu Ende gelesen oder den Zusammenhang verstanden.

 

Gruß


hs351
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  • November 27, 2014
Es ist wirklich langweilig. Immer die gleiche Masche. Waren es nicht die TK-Unternehmen, deren Rechtsauslegung eine Klarstellung im TKG erforderlich machte, was bereits durch andere Gesetze klar geregelt ist?

 

Kurzfristige Auslandeinsätze sind natürlich kein außerordentliches Kündigungsrecht. 

 

Wenn der RA nach Prüfung feststellt, dass es keine Sinn macht, kann der Kunde immer noch entscheiden. Die Erstberatung soll ja kostenlos sein, wie ich gehört habe.

 

So, nun ist für mich hier Schluss - siehe Satz 1 und 2

 

... ja, und nun kommt ... das habe ich doch Gewusst. Immer diese Behauptungen ohne Grundlage... bla, bla, bla. Komisch nur, dass es immer wieder Fälle gibt, die "rechtmäßig" entschieden werden.

 

Viel Spaß noch in diesem Thread!


stefanniehaus
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  • Lösung
  • November 27, 2014
hs351 schrieb:
Es ist wirklich langweilig. Immer die gleiche Masche. Waren es nicht die TK-Unternehmen, deren Rechtsauslegung eine Klarstellung im TKG erforderlich machte, was bereits durch andere Gesetze klar geregelt ist?

Nein.

Erstens gab es vor der TKG-Novelle keine klare Regelung. Zweitens wurde vor der Novelle vor Gericht mit deutlicher Mehrheit im Sinne der TK-Unternehmen entschieden.

Wenn das wider gesetzlicher Regelungen gewesen wäre, wäre keine klarstellung notwendig gewesen.


Sandroschubert
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hs351 schrieb:... ja, und nun kommt ... das habe ich doch Gewusst. Immer diese Behauptungen ohne Grundlage... bla, bla, bla. Komisch nur, dass es immer wieder Fälle gibt, die "rechtmäßig" entschieden werden.

Links bitte, danke.

 

Gruß


bs0
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  • November 28, 2014
Rechtmäßig entschieden wurde hier auch!

Janett2706
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  • December 5, 2014
Ich bin auch in Österreich mit meinem Hauptwohnsitz gemeldet.


Janett2706
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  • December 5, 2014
stefanniehaus schrieb:
Janett2706 schrieb:

 

Bedingungen hin oder her, unterm Strich läuft es darauf hinaus dass ich in Österreich lebe, was mein Vollzeit Arbeitsvertrag bestätigt,

Kannst du das näher erläutern? In den Grenzregionen gibt es tausende Menschen, die im Ausland arbeiten. Das heißt aber nicht, dass sie dort auch wohnen.

 

Klar, ich bin in Österreich mit meinem Hauptwohnsitz gemeldet.


  • December 5, 2014
hs351 schrieb:
Die Erstberatung soll ja kostenlos sein, wie ich gehört habe.

Da hast Du Dich wohl verhört. Grundsätzlich stimmt das so nämlich nicht.

 

hs351 schrieb:
So, nun ist für mich hier Schluss -

Das ist insofern erfreulich, als dass dies für mich bedeutet, dass man von Deinen unfundierten oder gar falschen Behauptungen verschont wird. Vielen Dank!