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Saftladen, nie wieder O2 - O2 ohne mich

  • July 25, 2013
  • 2 Antworten
  • 135 Aufrufe

Artiparty
Besucher:in
Hallo Zusammen,

ich möchte hier kurz meinen Unmut über O2, Ihr Fachpersonal und Arvato der Vertragsreparaturwerkstatt von O2 äußern.

 

Habe mir ein HTC One mit Vertrag über O2 bestellt. Dieses ist nun bei der Reparatur beim passenden Teamplayer (genau so miserabler "Scheißladen") - Arvato - Reparaturwerkstatt im Namen von O2.

Angeblich hat das Handy ein Wasserschaden - einen reparablen. Hierzu muss ich sagen, das ich das Smartphone nicht im Regen hatte und es auch keinem direkten Wasser ausgesetzt habe.

Dies muss aber auch nicht der Fall sein - weil nach der Vorstellung von O2 was  Wasserschaden beinhaltet, reicht schon z.b.

  • eine Temperaturschwankung
  • Telefonat im Nieselregen
  • Telefonat im Badezimmer bei Hoher Luftfeuchtigkeit
  • oder Schwitzwasser bei sportlichen Aktivitäten
Ein großer Witz, welchen man (zumindest ich) beim Kauf des Handys nicht kannte.

D.h. (so sehe ich das) das 99% der Handys mit keinem äußerlichen Schaden, als Wasserschaden abgewickelt werden können. Hierzu wird selbstverständlich dem Kunde kräftig in die Tasche gegriffen- in meinem Fall über 250 €!!!

Erschwerend kommt dazu:

  • ich bekomme kein Ersatzgerät
  • ich bekomme keine detaillierte Rechnung
  • ich bekomme kein Reparaturbericht
  • ich bekomme keine ausgetauschten Teile - aus dem eigenem Smartphone, obwohl man der Eigentümer der defekten Teile ist!!
Nach nun 21 Tagen, liegt das Handy immer noch unrepariert in der Werkstatt.

Ich bekomme keine Auskunft wann die Reparatur abgeschlossen sein wird.

Arvato sagt Teile fehlen, verweist auf O2.

O2 sagt Teile fehlen verweist auf HTC.

Das einzige was zuverlässig funktioniert, ist die monatliche Abbuchung von 50 € ...

 

O2 - OHNE MICH - Unseriöser Laden, mit unfähigem Personal und rein gewinnorientiertem Denken! Nein, Danke.

Lösung von o2_Marc

Hi Antiparty,

 

dass du unzufrieden bist ist natürlich nicht schön, beachte aber bitte, dass die Garantiekriterien im Normallfall immer vom Hersteller bestimmt werden. 

 

Ein Feuchtigkeitsschaden lässt sich grundsätzlich immer anhand einer Verfärbung des enthaltenen Feuchtigkeitsindikators nachweisen. Liegt eine Verfärbung vor, ist auch irgendwo Flüssigkeit eingetreten. Das muss natürlich nicht bewusst passiert sein.

 

Wenn du mir die SR-Nummer des Auftrages nennst, schaue ich mir den bisherigen Verlauf dazu auch gerne genauer an und prüfe, was wir für dich tun können. 

 

Gruß,

Marc

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2 Antworten

o2_Marc
  • Team
  • Lösung
  • July 25, 2013
Hi Antiparty,

 

dass du unzufrieden bist ist natürlich nicht schön, beachte aber bitte, dass die Garantiekriterien im Normallfall immer vom Hersteller bestimmt werden. 

 

Ein Feuchtigkeitsschaden lässt sich grundsätzlich immer anhand einer Verfärbung des enthaltenen Feuchtigkeitsindikators nachweisen. Liegt eine Verfärbung vor, ist auch irgendwo Flüssigkeit eingetreten. Das muss natürlich nicht bewusst passiert sein.

 

Wenn du mir die SR-Nummer des Auftrages nennst, schaue ich mir den bisherigen Verlauf dazu auch gerne genauer an und prüfe, was wir für dich tun können. 

 

Gruß,

Marc


bs0
Legende
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  • Legende
  • July 26, 2013
o2_Marc schrieb:
Hi Antiparty,

 

dass du unzufrieden bist ist natürlich nicht schön, beachte aber bitte, dass die Garantiekriterien im Normallfall immer vom Hersteller bestimmt werden. 

 

Marc,

 

Wenn das Gerät bei Arvato liegt handelt es sich wohl um die Gewährleistung und nicht die Garantie, daher ist es egal was der Hersteller sagt. Und wie gut, bzw. schlecht diese Sensoren sind ist inzwischen zumindest bei den Apple-Geräten bekannt. Bei den HTC habe ich keine Erfahrungsberichte gesehen. Bei solchen Schäden ist der Sachmangel für den Käufer natürlich schwerer nachweisbar - vor allem dann wenn dieser nach mehr als 6 Monaten eingetreten ist, was dem Beitrag aber nicht zu entnehmen ist. man darf aber nicht vergessen, dass ein Feuchtigkeitsschaden kein Ausschlusskriterium für die Gewährleistungsansprüche ist, sofern der Fehler durch sachgemäße Nutzung entstanden ist.