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Warum O2
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Gelöst

Rufnummermitnahme Portierung

  • February 4, 2017
  • 1 Antwort
  • 392 Aufrufe

eierkopf
Besucher:in
Hallo! Meinen o2-Vertrag habe ich zum 17.3. gekündigt. Heute habe ich einen neuen Vertrag bei einem anderen Anbieter abgeschlossen und bei o2 die Portierung meiner Rufnummer beantragt. Nun habe ich zwei Mitteilungen von o2 bekommen: Laut SMS ist meine Portierungserklärung bis zum 05.04.2017 gültig - laut Email allerdings nur 30 Tage. Was gilt denn nun? 30 Tage wären ja zu kurz...

Lösung von o2_Emanuel

Hi @eierkopf,

erstmal herzlich willkommen in der Community ☺️.

Vorweg die SMS gilt 😉.

Die Freigabe zur vorzeitigen Rufnummernmitnahme, also bevor der Vertrag endet gilt bis zum 05.04.

Falls die E-Mail nicht automatisch generiert wurde (davon gehe ich aus) war wohl jemand etwas verträumt 😀.

Für deine geplante Mitnahme der Rufnummer zum Vertragsende, so wie ich deien Frage verstehe, ist eigentlich keine Freigabe erforderlich (bei keinem Anbieter).

Nach Beendigung eines Mobilfunkvertrages kann eine Rufnummer innerhalb von 90 Tagen immer portiert werden, erst danach wird die Rufnummer gesperrt.

In diesem Falle beantragt der neue Anbieter die Portierung zum Vertragsende.

Da deine Rufnummer nun zur vorzeitigen Mitnahme freigegegen ist kannst du theoretisch deine Rufnummer schon vor Ende des Vertrages portieren lassen.

Sobald die Rufnummer beim neuen Anbiter ist erhälts du automatisch einen neue Rufnummer für die Restlaufzeit zugeteilt.

Der Rufnummernexport selbst wird mit 29,95 EUR auf der Folge- bzw. Abschlußrechnung ausgewiesen.

Falls du später deine Rechnungen benötigst (Steuer?) und keinen weiteren Vertrag bei uns hast, ist nach der Vertragsbeendigung der Onlinezugang nicht mehr möglich.

Daher am besten vorher unterhttps:///external-link.jspa?url=http%3A%2F%2Fg.o2.de%2FHL-Rechnung-1 die benötigte Rechungsübersicht herunterladen und speichern (bei der Jahresübersicht kannst du dir die für die Steuer gültige Übersicht der letzten 5 Jahre als PDF herunterladen).

Solltest du deine Rufnummer vorzeitig mitnehmen, müsstest du dich im Onlineportal nochmal mit der neu zugeteilten Rufnummer registrieren.

 

Grüße,

 

Emanuel

 

 

 

 

 

 

Kennst du schon Angetestet unser Testgeräteprogramm in der Community?

1 Antwort

o2_Emanuel
  • Lösung
  • February 4, 2017
Hi @eierkopf,

erstmal herzlich willkommen in der Community ☺️.

Vorweg die SMS gilt 😉.

Die Freigabe zur vorzeitigen Rufnummernmitnahme, also bevor der Vertrag endet gilt bis zum 05.04.

Falls die E-Mail nicht automatisch generiert wurde (davon gehe ich aus) war wohl jemand etwas verträumt 😀.

Für deine geplante Mitnahme der Rufnummer zum Vertragsende, so wie ich deien Frage verstehe, ist eigentlich keine Freigabe erforderlich (bei keinem Anbieter).

Nach Beendigung eines Mobilfunkvertrages kann eine Rufnummer innerhalb von 90 Tagen immer portiert werden, erst danach wird die Rufnummer gesperrt.

In diesem Falle beantragt der neue Anbieter die Portierung zum Vertragsende.

Da deine Rufnummer nun zur vorzeitigen Mitnahme freigegegen ist kannst du theoretisch deine Rufnummer schon vor Ende des Vertrages portieren lassen.

Sobald die Rufnummer beim neuen Anbiter ist erhälts du automatisch einen neue Rufnummer für die Restlaufzeit zugeteilt.

Der Rufnummernexport selbst wird mit 29,95 EUR auf der Folge- bzw. Abschlußrechnung ausgewiesen.

Falls du später deine Rechnungen benötigst (Steuer?) und keinen weiteren Vertrag bei uns hast, ist nach der Vertragsbeendigung der Onlinezugang nicht mehr möglich.

Daher am besten vorher unterhttps:///external-link.jspa?url=http%3A%2F%2Fg.o2.de%2FHL-Rechnung-1 die benötigte Rechungsübersicht herunterladen und speichern (bei der Jahresübersicht kannst du dir die für die Steuer gültige Übersicht der letzten 5 Jahre als PDF herunterladen).

Solltest du deine Rufnummer vorzeitig mitnehmen, müsstest du dich im Onlineportal nochmal mit der neu zugeteilten Rufnummer registrieren.

 

Grüße,

 

Emanuel

 

 

 

 

 

 

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