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Portierungsauftrag

  • December 28, 2016
  • 6 Antworten
  • 356 Aufrufe

Seschpo
Besucher:in
Sehr geehrtes O2-Team,

hiermit bitte ich darum die Rufnummermitnahme für meinen neuen Anbieter freizuschalten.

Da ich im Chat und auch bei der Hotline keinen Ansprechpartner erreiche und es auch keinen Portierungsauftrag als Download gibt, bitte ich darum dies zu gewährleisten. 

Mein Vertrag wurde fristgerecht zum 03.01.17 gekündigt, alle benötigten Daten haben Sie von mir.

Vielen Dank und einen guten Rutsch!

Lösung von bielo

Da du vor dem 3.1. nicht mehr portieren kannst, brauchst du o2 nicht zu informieren. Am Ende des Vertrages ist die Rufnummer per se frei. Daher beauftrage sofort die Portierung beim neuen Anbieter. Rechne damit, dass es zum 3.1. nichts mehr wird. Wenn dein Anbieter schnell ist, wird o2 dich bis zur Portierung weiter versorgen. 

6 Antworten

bielo
Legende
  • Lösung
  • December 28, 2016
Da du vor dem 3.1. nicht mehr portieren kannst, brauchst du o2 nicht zu informieren. Am Ende des Vertrages ist die Rufnummer per se frei. Daher beauftrage sofort die Portierung beim neuen Anbieter. Rechne damit, dass es zum 3.1. nichts mehr wird. Wenn dein Anbieter schnell ist, wird o2 dich bis zur Portierung weiter versorgen. 


Seschpo
Besucher:in
  • Autor
  • Besucher:in
  • December 28, 2016
Hallo Bielo,

das ist so leider in keinster Weise korrekt!

Bundesnetzagentur - Rufnummer mitnehmen 


Eckhard
Stammgast
Forum|alt.badge.img
  • Stammgast
  • December 28, 2016
@bielo‌ schrieb/, dass es vor dem 3.1. nichts mehr wird, da das hier ein Forum ist (und darum ist die Antwort sehr wohl korrekt). Hier kann eine Antwort schon mal eine Woche dauern, da an den Feiertagen die o2 Mitarbeiter frei hatten und haben. Alle Anfragen werden von alt nach neu abgearbeitet. 

Viele Grüße, Eckhard 


bielo
Legende
  • December 28, 2016
Auch wenn o2 heute das optin setzt,  ist eine Portierung vor dem 3. 1. nicht mehr machbar. Eher aufwachen. 


Seschpo
Besucher:in
  • Autor
  • Besucher:in
  • December 29, 2016
Ich habe ja auch nicht geschrieben das ich die Portierung bis zum 03.01. benötige, bis dahin komme ich auch mit der Erstaznummer von meinem neuen Anbieter aus. Aber innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen 90 Tage sollte es ja wohl machbar sein.

Aber danke trotzdem für eure Meinungen.


bielo
Legende
  • December 29, 2016
Ja,  ist machbar. Aber dafür ist das Optin nicht notwendig. Daher Portierung beim neuen Anbieter beauftragen.