Skip to main content
Warum O2
Warenkorb
Service
Frage

O2 My-Handy Wertersatz

  • November 14, 2013
  • 8 Antworten
  • 84 Aufrufe

Unheiliger87
Besucher:in
Hallo liebe Community, 

 

ich habe folgendes Anliegen:

 

Vor ca. 4 Wochen hat meine Verlobte einen O2 My-Handy Vertrag abgeschlossen. Leider hat ihre Betreuerin (es liegt ein Einwilligungsvorbehalt vor) den Vertrag Rückgängig gemacht - durch den Einwilligungsvorbehalt war das auch nach 2 Wochen noch möglich. 

 

Nun muss das Handy zurückgeschickt werden - was ja verständlich ist. Leider ist es aber so, dass das Handy beschädigungen aufweist (Rahmen zerkratzt) und gerootet ist. Nun fragt sie sich, wie auch ich, was auf uns zukommt. Liege ich richtig in der Annahme, dass sie Wertersatz leisten muss? Oder wird das Handy gar an uns zurück geschickt und müssen das Handy zahlen? 

 

P.S. Das Headset ist leider auch nicht mehr vorhanden (Verloren). 

Zu diesem Thema können keine neuen Antworten hinzugefügt werden. Du kannst gern ein eigenes Thema erstellen.

8 Antworten

bielo
Legende
  • November 15, 2013
Vermutlich muss der entstandene Schaden bezahlt werden. Wartet es einfach ab.

 

PS: Weiß deine Verlobte, dass sie Verträge nur mit Einwilligung vornehmen darf?


Unheiliger87
Besucher:in
  • Autor
  • Besucher:in
  • November 15, 2013
Guten Morgen, 

 

ja, sie weiß das. Sie hatte ihrer Betreuung geschildert, dass sie einen Vertrag abgeschlossen hat. Zuerst hatte die Betreuung nichts dagegen - am Ende dann leider doch. Warum das so ist, weiß weder sie noch ich. 

 

Es handelt sich bei dem Handy um ein ,,Samsung Galaxy S4 in Weiß''. Kann mir bzw. uns jemand sagen, wie hoch der Wertersatz (ungefähr) ausfallen könnte? Soweit ich weiß, werden gerootete Geräte ja ''entwertet'', oder? 

 

Der Vertrag sah vor, Monatlich Raten in höhe von 25€ über einen Zeitraum von 24 Monate zu zahlen. Am Ende wäre es eine Summe von 601€ gewesen. 


bielo
Legende
  • November 15, 2013
Unheiliger87 schrieb:
Guten Morgen, 

 

ja, sie weiß das. Sie hatte ihrer Betreuung geschildert, dass sie einen Vertrag abgeschlossen hat. Zuerst hatte die Betreuung nichts dagegen - am Ende dann leider doch. Warum das so ist, weiß weder sie noch ich.

Dann wird sie für Schäden auf ersatzpflichtig sein.

 

 

Es handelt sich bei dem Handy um ein ,,Samsung Galaxy S4 in Weiß''. Kann mir bzw. uns jemand sagen, wie hoch der Wertersatz (ungefähr) ausfallen könnte? Soweit ich weiß, werden gerootete Geräte ja ''entwertet'', oder?


Wirklich schwer zu sagen. Da kann dir hier auch keiner helfen. Ihr müsst da wirklich warten ob da was kommt.


Unheiliger87
Besucher:in
  • Autor
  • Besucher:in
  • November 15, 2013
Wäre es theoretisch möglich, dass der komplette Wert bezahlt werden muss? Wenn ja, wäre es uns lieber, wir bekämen das Gerät zurück und würden es dann zahlen. Ich meine, 601€ für ein Gerät zu zahlen, welches nicht mehr in unserem Besitz ist, wäre dann ja doch etwas doof. Sorry falls ich nerve, mich beschäftigt diese Sache aber. 

 

Danke erstmal für die bisherigen Antworten. 


Unheiliger87
Besucher:in
  • Autor
  • Besucher:in
  • November 17, 2013
Sehr geehrtes O2-Team, 

 

wie ich bereits an anderer Stelle geschildert habe, wurde seitens der Betreung meiner Verlobten, der O2 My Handy Vertrag gekündigt bzw. für nichtig erklären lassen. Nun soll sie Ihnen das Handy zurückschicken. 

 

Nun ist es so, dass ich persönlich gefallen an dem Handy gefunden habe. Wäre es möglich, dass ich das Handy käuflich erwerben kann? Wenn dies ginge, würde ich Ihnen einfach meine persönlichen Daten zukommen lassen und sie schicken mir einen Kaufvertrag zu. 


LMSMDK
Legende
Forum|alt.badge.img+26
  • Legende
  • November 17, 2013
Möchtest du ebenfalls die Ratenzahlung nutzen?

 

Ich würde sagen, dass dies über die Kundenbetreuung wohl klärbar sein wird. Sonst könntet ihr ja eventuell die Bankverbindung von ihr auf dich ändern, weil ich mir nicht sicher bin, dass man bei einem My Handy den Vertragspartner ändern kann. Allerdings ist die Situation bei dir ja anders.


Sandroschubert
Legende
Bei My-Handy kann man den Vertragspartner nicht ändern.

 

So bleibt nur die Möglichkeit das Telefon sofort auszulösen oder wie vorgeschlagen die Bankverbindung zu ändern.

 

Dies sollte aber diesmal vorher unbedingt mit dem Betreuuer abgesprochen werden, so das es nicht noch schwieriger wird.

 

Gruß


Unheiliger87
Besucher:in
  • Autor
  • Besucher:in
  • November 17, 2013
Es wäre ja kein Inhaberwechsel an sich, denn der Vertrag von meiner Verlobten ist ja gekündigt - es wäre sozusagen ja ein neuer Kaufvertrag nur eben mit meinen Daten. Da während ihrer Nutzungszeit das Handy auch beschädigt wurde, würde es sich ja ohnehin anbieten, dass ich es käuflich erwerbe. O2 würde es wahrscheinlich eh wieder zurücksenden, da es im jetzigen Zustand kaum wiederverkaufbar wäre (Kratzer, gerootet und der Lieferumfang ist nicht mehr vollständig). 

 

Edit: ich selber habe keinen Betreuer.