Skip to main content
Warum O2
Warenkorb
Service
Gelöst

o2 My Handy Wandlung / iPhone5

  • March 10, 2014
  • 44 Antworten
  • 979 Aufrufe

TeNG3L
Besucher:in
Guten Tag zusammen,

 

mein iPhone 5 wurde im Sep. 2012 im FlagshipStore in Köln gekauft. Nach etlichen problemen bin ich mittlerweile beim 4 Tauschgerät angekommen (3 mal wurde es über Apple getauscht). Nun möchte ich mein Recht auf Wandlung gelten machen, wie genau habe ich hier zu handeln.

 

Belege von Apple liegen natürlich alle vor.

 

MFG 

Lösung von TeNG3L

Außer die wirklich ein oder andere nützliche Antwort hier, artet mir das ganze zu sehr in eine Art von Kindergarten Unterhaltung aus. Da das ganze hier die Überschrift "o2 Hilfe" hat, dachte ich eben solche zu erhalte. Ich werde mir dann meine Informationen an anderer Stelle holen, und bedanke mich bei denen, die wirklich was nützliches geschrieben haben.
Zu diesem Thema können keine neuen Antworten hinzugefügt werden. Du kannst gern ein eigenes Thema erstellen.

44 Antworten

stefanniehaus
Legende
Forum|alt.badge.img+29
D.h. du bist mit dem iPhone direkt zu nem Apple-Store gegangen?

In dem Fall hättest du kein Anrecht auf Wandlung des Kaufvertrages. Das ginge dann höchstens auf Kulanz. Die Chancen stehen bei nem 1 1/2 Jahre alten Handys dafür eher schlecht.


  • March 10, 2014
Sicher? Ich meine, o2 hat hier mal geschrieben, dass dies egal ist.


TeNG3L
Besucher:in
  • Autor
  • Besucher:in
  • March 10, 2014
Ich bin von den o2 Shops und auch von der Hotline an die Apple Stores verwiesen worden. Ja, die Tauschgeräte habe ich von Apple erhalten.

Und wie alt das Telefon ist, spielt keine rolle. Defekt ist defekt.


stefanniehaus
Legende
Forum|alt.badge.img+29
Frank_B1 schrieb:
Sicher? Ich meine, o2 hat hier mal geschrieben, dass dies egal ist.

Nein nicht sicher.

Nur lt. Gesetzeslage wäre o2 nicht zur Wandlung verpflichtet.

Wenn o2 das aus Kulanz auch nach 1 1/2 Jahren noch macht, dann umso besser.


  • March 10, 2014
Den Zeitraum weiß ich nicht. Darum ging es damals m.E. auch nicht. Es wurde halt nur gefragt, ob man auch beim Hersteller reparieren lassen kann und wie es dann mit dem Rücktritt aussieht.


TeNG3L
Besucher:in
  • Autor
  • Besucher:in
  • March 10, 2014
Warum sollte o2 dazu den nicht verpflichtet sein? Schliesslich habe ich es dort gekauft. Dem Recht auf nachbesserung bin ich ebenfalls entgegengekommen. Da dieses nun aber mehrmals nicht geklappt hat, darf ich vom Kaufvertrag zurücktreten.

 

Wenn ich Handy XY bei o2 kaufe, es aber nicht direkt über o2 reparieren lasse, habe ich ebenfalls die gleichen rechte. Warum also sollte es hier anders sein, nur weil Apple draufsteht? Das Alter eines Telefons ist hier wiegesagt total egal.


  • March 10, 2014
 Das Alter eines Telefons ist hier wiegesagt total egal.
Total egal auf keinen Fall.

 

 darf ich vom Kaufvertrag zurücktreten.

Dann mach das doch, wenn du dir sooooo sicher bist. Erkläre schriftlich o2 gegenüber den Rücktritt. Sie werden dir dann mitteilen, was zu tun ist.

 

Wirksam über das Forum wird es nicht gehen.


stefanniehaus
Legende
Forum|alt.badge.img+29
TeNG3L schrieb:
Warum sollte o2 dazu den nicht verpflichtet sein? Schliesslich habe ich es dort gekauft. Dem Recht auf nachbesserung bin ich ebenfalls entgegengekommen. Da dieses nun aber mehrmals nicht geklappt hat, darf ich vom Kaufvertrag zurücktreten.

 

Wenn ich Handy XY bei o2 kaufe, es aber nicht direkt über o2 reparieren lasse, habe ich ebenfalls die gleichen rechte. Warum also sollte es hier anders sein, nur weil Apple draufsteht? Das Alter eines Telefons ist hier wiegesagt total egal.

Du verwechselst hier leider Garantie und Gewährleistung.

Das Recht auf Wandlung gibt es nur bei der gesetzlichen Gewährleistung.
Dafür sind zwei erfolglose Nachbesserungsversuche DES VERKÄUFERS notwendig.

Man kann sich zwar an den Hersteller bezüglich Garantieansprüche wenden.
Aber ein Autausch auf Garantie zählt gesetzlich nicht als Nachbesserungsversuch des Verkäufers.


stefanniehaus
Legende
Forum|alt.badge.img+29
TeNG3L schrieb:
Das Alter eines Telefons ist hier wiegesagt total egal.

Bzgl. der Beweislastumkehr ist das Alter sicherlich nicht egal.


TeNG3L
Besucher:in
  • Autor
  • Besucher:in
  • March 10, 2014
Also wenn Du mir jetzt leider so kommst, dann lies Dir bitte einmal die bestimmung hierzu durch

(§§ 437 Nr. 2, 323 I, 440 1, 2 BGB)

. Ich habe meinen soll-teil erledigt, es liegt ein mangel weiterhin vor, also habe ich das Recht den Kaufvertrag zu wandeln.

 


  • March 10, 2014
Wandeln gibt es nicht mehr.

 

Ich hab dir doch geschrieben, was du machen sollst. Wo ist denn das Problem?


stefanniehaus
Legende
Forum|alt.badge.img+29
Schön, dass du die dazugehörigen §§ gefunden hast.

Und jetzt erzähle uns mal nach welcher Regelung du vom Kaufvertrag zurücktreten könntest.

Eine zweimalige Nachbesserung nach Gewährleistungsrecht (§439) hat ja bisher nicht stattgefunden. Und es ist auch nicht bekannt, dass o2 eine Nachbesserung abgelehnt hat.


TeNG3L
Besucher:in
  • Autor
  • Besucher:in
  • March 10, 2014
Frank_B1 schrieb:
Wandeln gibt es nicht mehr.

 

Ich hab dir doch geschrieben, was du machen sollst. Wo ist denn das Problem?

Ich habe lediglich erfragen wollen, wie hier das vorgehen ist.


Sonic28
Legende
Forum|alt.badge.img+24
  • Legende
  • March 10, 2014
Hallo an alle,

 

die Wandlung gilt - glaube ich-, wenn o2 (egal, ob sofort komplett bezahlt oder mittels eines "o2 MyHandy"-Vertrags auf Raten) der Verkäufer des Handys ist und das Handy schon mehrmals durch o2 auf Garantie repariert wurde. Ein Austausch beim Hersteller ist im klassischen Sinne keine Reparatur. Das das Austauschgerät auch eine Macke hat, da kann dann o2 nichts dafür, weil o2 dieses nicht selber ausgetauscht hat bzw. im Auftrage von o2 ausgetauscht wurde.

 

Gruß, Sonic28


  • March 10, 2014
TeNG3L schrieb:

Ich habe lediglich erfragen wollen, wie hier das vorgehen ist.



 

Echt? Bei dem Fachwissen im BGB fehlt dir die Erkenntnis, wie man eine Erklärung wirksam abgibt? ;-)

 

 


TeNG3L
Besucher:in
  • Autor
  • Besucher:in
  • March 10, 2014
Frank_B1 schrieb:
Echt? Bei dem Fachwissen im BGB fehlt dir die Erkenntnis, wie man eine Erklärung wirksam abgibt? ;-)

 

 


Ich werd jetzt nicht bestimmt auf dein Niveau runterkommen. Es war eine Frage, Du kannst antworten - oder aber auch nicht.


  • March 10, 2014
Die Antwort ist schon lange da. Du liest sie anscheinend nur nicht.


bs0
Legende
Forum|alt.badge.img+46
  • Legende
  • March 10, 2014
Wie du vorgehen sollst?

 

1. Schriflich eine Erklärung abgeben (mit einer sachlichen Begründung) ggf. mit fristsetzung (14 Tage wären angemessen).

2. Die Reaktion von o2 abwarten.

 

Aber: Wie hier bereits mehrfach dargelegt wurde: Woher du das Recht auf Wandlung nimmst weiss ich ehrlich gesagt auch nicht. In den von dir zitierten §§ ist das so nicht ersichtlich. Wichtig: Beweislastumkehr nach 6 Monaten und Unterschied Gewährleistung/Garantie.


o2_Antje
  • Moderatorin
  • March 10, 2014
Hallo zusammen,

 

grundsätzlich akzeptieren wir auch Reparatur- und Tauschbeläge des Herstellers.

Wenn das Gerät getauscht wurde, muss die Reparatur-/Tausch-Kette nachvollziehbar sein.

Bei Geräten von Apple ist die Rückabwicklung allerdings nur innerhalb von 12 Monaten möglich.

Nach Ablauf wird ein Gutachten benötigt, aus dem hervorgeht, dass der Schaden bereits bei Übergabe im Kern bestand. Dies kann durch ein Sachverständigengutachten erfolgen.

 

Viele Grüße

Antje


TeNG3L
Besucher:in
  • Autor
  • Besucher:in
  • March 10, 2014
Wieso das den? Wie soll das den jetzt noch gehen, wenn der Hersteller, wie bereits mehrfach erwähnt, das Gerä

TeNG3L
Besucher:in
  • Autor
  • Besucher:in
  • March 10, 2014
Das Gerät schon 3 mal getauscht hat. Ich darf doch als Apple user nicht schlechter als ein anderer Nutzer von anderer Hardware beurteilt werden.

stefanniehaus
Legende
Forum|alt.badge.img+29
Ein solches Gutachten kann im Prinzip bei JEDEM Handy ab dem 7. Monat gefordert werden.


  • March 10, 2014
Der Nachweis muss natürlich durch den Kunden geführt werden. Ein Gutachten dafür halte ich aber für übertrieben und beschneidet in meinen Augen defacto die Rechte im Rahmen der Gewährleistung des Kunden. Gutachten werden i.d.R. nur durch Gerichte angefordert. 

 

Dazu würde ich mich durch einen Anwalt beraten lassen.


TeNG3L
Besucher:in
  • Autor
  • Besucher:in
  • March 10, 2014
Denke auch das ich mal damit zur Verbraucherzentrale gehe.

bs0
Legende
Forum|alt.badge.img+46
  • Legende
  • March 10, 2014
Frank_B1 schrieb:
Der Nachweis muss natürlich durch den Kunden geführt werden. Ein Gutachten dafür halte ich aber für übertrieben und beschneidet in meinen Augen defacto die Rechte im Rahmen der Gewährleistung des Kunden. 

o2 darf nicht auf ein Gutachten bestehen, wenn der Kunde anderweitig Beweise liefern kann. Allerdings bleibt die Frage, wie soll man sonst einen entsprechenden Nachweis bringen, ohne ein Gutachten?