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Kündigungsvormerkung

  • November 14, 2014
  • 8 Antworten
  • 117 Aufrufe

Gruellat0r
Besucher:in
Sehr geehrte Damen und Herren,

 

ich empfinde Ihre derzeitige Praxis beim Verfahren mit Kündigungen als eine Zumutung. Die Aufforderung nach einer online vorgemerkten Kündigung diese noch einmal telefonisch zu bestätigen ist lächerlich, wenn die Warteschleifendauer innerhalb der Kernzeiten über eine halbe Stunde beträgt. Dass sie die Alternative einer schriftlichen Kündigung im Online-Portal mit keiner Silbe erwähnen, erscheint mir als Masche.

Mein Lösungsvorschlag: Sie stellen sich dem Wettbewerb, indem sie Kunden mit guten Vertragsleistungen überzeugen. Dann hätten sie es auch nicht nötig die Hürden für eine Vertragsbeendigung unnötig hoch zu setzen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Gruellat0r

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8 Antworten

bielo
Legende
  • November 14, 2014
Die Onlinekündigung ist ein zusätzlicher Service, den du nicht nutzen musst. Du kannst dich einfach an die AGB halten.

 

 Dass sie die Alternative einer schriftlichen Kündigung im Online-Portal mit keiner Silbe erwähnen, erscheint mir als Masche.

 

 

Natürlich.

 

Alternativ lies dazu doch einfach die von dir akzeptierten AGB.

 

Sende daher deine persönlich unterzeichnete Kündigung per Einschreiben oder Fax an o2. Das geht schneller und du hast einen Nachweis über den Zugang.

 

 

 

 

 

Postanschrift für O2 Tarife & Produkte:

Telefónica Germany GmbH & Co. OHG
Kundenbetreuung
90345 Nürnberg

Fax: 01805 - 57 17 66 (0,14 €/Min. aus dem dt. Festnetz. Mobilfunkhöchstpreis: 0,42 €/Min.)


bs0
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  • November 14, 2014
Wenn Kunden ihre Verträge tatsächlich lesen würden... Aber natürlich sind immer die anderen schuld!


Chris2014Nov
Besucher:in
  • Besucher:in
  • November 20, 2014
Hallo, 

 

ich muss meinem Vorredner leider zustimmen. 

 

Ihre Masche funktioniert und ich bin deswegen nun einen Monat länger an meinen Vertrag gebunden. Leider haben Sie auch einen Kunden verloren!

 

Alles was mit der Kündigung zusammenhängt ist auf ihrer Seite sehr gut versteckt, sehr verärgernis erregend!

 

@ Gruellat0r : Könnten Sie mir verraten wo ich schriftlich im Online-Portal kündigen kann?

 

Ich möchte den Vertrag nicht verlängern auch nicht wenn ich mit einem Servicemitarbeiter telefoniere!!!!

 

Beste Grüße, 

 

Viola Kaiser


Chris2014Nov
Besucher:in
  • Besucher:in
  • November 20, 2014
Man kann Verträge aber halt Kundenfreundlich oder Kundenunfreundlich gestallten. 

 

Das hat nix mit lesen können zu tun, sondern mit Service!


bs0
Legende
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  • Legende
  • November 20, 2014
Man kann auch nachfragen, wenn man nicht sicher ist. Die Adresse für die schriftliche Kündigung wurde hier bereits gepostet. Online geht das nicht.

Gruellat0r
Besucher:in
  • Autor
  • Besucher:in
  • November 20, 2014
@Chris2014Nov: Ich habe zeitgleich zur Kündigungsvormerkung einen Brief an die hier im Forum schon genannte Adresse geschickt. Eine Bestätigung der Kündigung, um die ich gebeten habe, hat mich noch nicht erreicht. Nach allem, was ich gehört habe, ist es aber auch nicht üblich dieser Bitte nachzukommen.

 

Formaljuristisch ist wohl auch nur entscheidend, dass die Kündigung beim Vertragspartner ankommt. Kann man das nachweisen, etwa über ein Einschreiben mit Rückschein oder ein Übetragungsprotokoll, falls die Kündigung gefaxt wird, dann sollte es für den Vertragspartner nur sehr schwer sein einem da noch einen Strick zu drehen. (Mit dieser Regelung soll wohl verhindert werden, dass durch ein Liegenlassen der Post so etwas wie eine Kündigung abgewendet werden kann) Aber Achtung: Das ist alles juristisches Halbwissen, was ich mir im Netz angelesen habe, und solltest du auch selbst nochmal prüfen.

 

Sollte es aber so sein: Einfach ne Kündigung schicken und O2 nach Ablauf des Vertrags die Einzugsermächtigung kündigen. Dann ist man auf der sicheren Seite.

 

Viele Grüße

Gruellat0r


Gruellat0r
Besucher:in
  • Autor
  • Besucher:in
  • November 20, 2014
P.S.: Ich meinte natürlich: Eine Kündigung _per Fax_ oder _Einschreiben mit Rückschein_ schicken und dann zum Ablauf des Vertrags die Einzugsermächtigung widerrufen.


  • Einsteiger:in
  • November 20, 2014
Gruellat0r schrieb:
P.S.: Ich meinte natürlich: Eine Kündigung _per Fax_ oder _Einschreiben mit Rückschein_ schicken und dann zum Ablauf des Vertrags die Einzugsermächtigung widerrufen.

Genauso nur würde ich mit der Einzugsermächtigung anfangen.

Übrigens das man da 30 Minuten warten muss ist keine Masche sondern einfach nur mießer Service.

Erst recht wenn mal bedenkt das mit 30 Minuten warten ja erstmal noch nix passiert ist.