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Gratissong und Abo-Falle

  • January 2, 2017
  • 12 Antworten
  • 119 Aufrufe

blümchen65
Besucher:in
Da ich gesehen habe, dass schon einige auch dieses Problem haben / hatten, will ich doch auch hier meine Erfahrung / Verärgerung schildern.

Eigentlich bin ich gerne Kundin bei O2, aber das, was mir vor kurzem passierte, war Abzocke pur und v.a. NICHT rechtens.Wollte meinen Gutschein für ein kostenloses Lied verwenden... und dies auf dem Smartphone machen... aber da erscheint (im Gegensatz zur normalen Web-Site) KEINE Möglichkeit, diesen Gutschein einzulösen... da ich dachte, dass das vielleicht erst im nächsten Schritt kommt, klickte ich und prompt bekam ich eine SMS, dass ich nun plötzlich ein Abo am Hals habe.Das sofort gelöscht (brauchte allein eine halbe Stunde, um rauszufinden WO das geht), aber die 3,95 bin ich trotzdem nicht los...Da ich keine weiter Bestätigung geben musste, dass ich diesen Abo-Vertrag abschließe, ist das nach geltendem Recht nicht erlaubt – sehe mich genötigt, dieses Vorgehen an die Verbraucherzentrale weiterzureichen. Ich kann  echt nicht verstehen, dass bei O2 mit solchen fiesen und v.a. unlauteren Tricks arbeitet.Hatte erst überlegt, die 3,95 zurückzufordern, aber habe mich zähneknirschend dann doch letztendlich dazu entschlossen, die Gratissongs zu buchen und ein wenig Nutzen aus dem Schaden zu ziehen.Dies Erlebnis wird sicherlich nicht dazu führen, dass ich O2 weiter empfehle. Ebenso ist der Kundenservice verbesserungswürdig... ich vermisse den frühen Chat z.B. und eine Erreichbarkeit im weitesten Sinn.Grummel - trotzdem Gutes neues Jahr

12 Antworten

bielo
Legende
  • January 2, 2017
blümchen65 schrieb:

Wollte meinen Gutschein für ein kostenloses Lied verwenden... und dies auf dem Smartphone machen... aber da erscheint (im Gegensatz zur normalen Web-Site) KEINE Möglichkeit, diesen Gutschein einzulösen... da ich dachte, dass das vielleicht erst im nächsten Schritt kommt, klickte ich und prompt bekam ich eine SMS, dass ich nun plötzlich ein Abo am Hals habe.
Einmal steht da das Abo und einmal steht das der Einzelkauf. Dann steht da jetzt kaufen. Evt. wäre der Gutscheincode beim Einzelkauf einzugeben, beim Abo sicher nicht. Testen will ich das nun nicht. Im Zweifel fragt man aber vorher. 


blümchen65
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  • January 2, 2017
Will hier keine Endlosdiskussion anfangen, aber das was hier O2 macht, ist NICHT rechtens. Mit einem einfachen Klick ist noch KEINE Vertragserfüllung gegeben, dass muss noch durch einen zusätzlichen Verweis inkl. der Einwilligung in die AGB z.B. abgewickelt werden. Das ist von mir so nicht erfunden, sondern gesetzliche Regelung. Das ist bei mir (und bei vielen anderen - war erstaunt, wie viele hier vom selben Problem betroffen waren /sind) nicht erfolgt und nochmals: bei meinem Smartphone gab es keinen Link zur Code-Eingabe für den Gratissong...

Ich vermute mal, dass O2 einfach spekuliert, dass vielen ein rechtlicher Schritt wegen 3,95 zu blöd ist - damit kann man dann auch eine Stange Geld verdienen. M.E. ist das aber ein Schuss nach hinten, weil es hier schon welche gab, die wegen diesem Vorfall ihren Vertrag gekündigt haben. Hoffen wir mal, dass O2 aus solchen Negativreaktionen lernt - sonst verlieren sie zunehmend Kunden und werden wohl kaum weiter empfohlen.


bielo
Legende
  • January 2, 2017
blümchen65 schrieb:

Ich vermute mal, dass O2 einfach spekuliert, dass vielen ein rechtlicher Schritt wegen 3,95 zu blöd ist - damit kann man dann auch eine Stange Geld verdienen. 



Selbst wenn es so ist, warum hast du nicht Einzelsong angeklickt, sondern Abo? Beim Einzelsong wäre eine Eingabe des Codes doch sinnvoll. Beim Abo keinesfalls.

blümchen65 schrieb:Das ist von mir so nicht erfunden, sondern gesetzliche Regelung.

Magst du mir mal Nachhilfe geben? Welches gesetzliche Regelung meinst du?


blümchen65
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  • January 2, 2017
Falsch geklickt, mag sein - aber bei jedem seriösen Anbieter werde ich vor Vertragsabschluss nochmals gefragt, ob ich das alles auch SO wollte - hier war ein Glück auf den falschen Button schon der unumkehrbare Eintritt, und das ist verboten- Zitat aus dem Internet:

"Die Bundesregierung hat sich darauf verständigt, im Rahmen der Verhandlungen für eine Richtlinie über Rechte der Verbraucher die Verankerung einer „Button-Lösung“ gegen Internetkostenfallen zu fordern. Die „Button-Lösung“ sei ein wichtiges Element, um trickreich gestaltete Internetseiten zu bekämpfen, auf denen Verbraucher in die Kostenfalle gelockt werden.

Mit der „Button-Lösung“ soll dem Verbraucher die Zahlungspflicht vor Abgabe einer bindenden Vertragserklärung deutlich und in hervorgehobener Form vor Augen geführt werden. Außerdem soll der Unternehmer seinen Internetauftritt so gestalten, dass eine verbindliche Bestellung erst möglich ist, nachdem der Verbraucher bestätigt hat, dass er den Hinweis auf die Zahlungspflicht zur Kenntnis genommen hat.

Ab dem 1. August 2012 ist die Button-Lösung durch eine Änderung des § 312 g des Bürgerlichen Gesetzbuches in Kraft getreten"


blümchen65
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  • January 2, 2017
Meinte natürlich "Klick" und nicht "Glück" :-D


bielo
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  • January 2, 2017
Die gesetzlichen Regelungen werden mit der Nennung des Kaufpreises und den Button "jetzt kaufen" m.E. eingehalten. 

Derzeit denke ich immer noch, dass man den Code beim Einzelkauf eingeben kann, kann es wegen der Drittanbietersperre leider nicht testen. Falsch ist definitiv der Button "Abo". 


blümchen65
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  • January 2, 2017
Mein Mann ist Jurist... und auch er sagt definitiv NEIN, sorry, aber da kann man nichts schönreden es heißt "vor Abgabe einer bindenden Vertragserklärung [muss eine Zahlungspflicht] deutlich und in hervorgehobener Form vor Augen geführt werden." Und das wird es mit einem Button-Klick eben nicht (jeder Kaufvertrag wird nochmals abschließend bewilligt - ich bestelle genügend im Internet und sowas ist mir wirklich noch nie passiert) - das ist übelste Bauernfängerei, auf die ich blöderweise reingefallen bin. Meine eigene Schuld - aber das macht dieses Vorgehen von O2 nicht besser.


bielo
Legende
  • January 2, 2017
Ich teile diese Auffassung immer noch nicht. Was ist an der Nennung des Preises und dem Button "jetzt Kaufen" nicht zu verstehen. Deutlicher kann man das doch nicht hervorheben. 



Nach wie vor steht die Frage, warum du Abo und nicht Einzelsong genommen hast.


blümchen65
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  • January 2, 2017
Okay, wir werden uns nicht einig werden: ein unbedachter Klick OHNE nochmalige Rückfrage und der Bestätigung der AGB darf nicht zu einem Abo führen. Punkt. Ich habe oben erklärt, dass ich einfach mal auf "weiter" gegangen bin, da ich meinen Gratis-Code hier nicht eingeben konnte und vermutete, dass dies auf der nächsten Seite angeboten wird. Und nochmals, ich will gar nicht schön reden, dass ich zu blöd war auf diesen Trick reinzufallen, aber in Ordnung ist das damit noch lange nicht. (Auch, dass kein Widerrufsrecht angeboten wird. Das würde nämlich die Abo-Kündigung + eine preisliche Rückerstattung beinhalten, denn ich habe zu dem Zeitpunkt noch nichts runtergeladen. Machte das erst später, weil dann sowieso alles egal war.) Hoffe nur, dass ich nicht nach einem Monat noch weiterhin dieses Abo am Hals habe, dann müsste ich ggf. doch noch rechtliche Schritte einleiten.


bielo
Legende
  • January 2, 2017
Warte mal auf einen Mitarbeiter. Oft sind diese kulant und nicht so hart am Gesetz wie ich.

blümchen65 schrieb:

: ein unbedachter Klick OHNE nochmalige Rückfrage und der Bestätigung der AGB darf nicht zu einem Abo führen. Punkt. 

Das liegt hier aber nicht vor. Es sind alle Angaben vorhanden. Das musst du auch mal einsehen. 


blümchen65
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  • January 2, 2017
Ich geb's auf... Ich weiß nicht, wo du im Allgemeinen deine Internetgeschäft abwickelst, aber auf seriösen Seiten gibt es am Schluss IMMER nochmals eine Abfrage. Und das hätte hier auch sein sollen - selbst im PlayStore von Google, werde ich bei jeder Transaktion mindestens einmal noch gefragt, ob ich das jetzt auch wirklich machen will. D.h. nicht beim ersten Anklicken, sondern danach. Das ist das übliche Prozedere und wenn O2 nicht darauf spekulieren würde, dass man halt mal schnell falsch drückt, würde sie dies auch so anbieten. Da kann man m.E. nichts schön reden.

Und einen Mitarbeiter erreichen - diese oft stundenlange vergebliche Mühe lohnen die 3,95 nicht. Man braucht bzgl dieses Punktes nur mal hier durchstöbern, wie viele genervte Stimmen es gibt, dass man keinen Mitarbeiter kontaktieren kann.

schönen Tag noch


bielo
Legende
  • January 2, 2017
blümchen65 schrieb:

Ich geb's auf...

Ich auch. Alles gute. 

Und ob was üblich ist oder gesetzlich vorgeschrieben, ist ein Unterschied. ZB nehmen 90% alle Geschäfte die Ware vom Kunden wieder zurück, obgleich es im Handel grds. kein Widerrufsrecht gibt.