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Gebühr Adressänderung

  • December 4, 2017
  • 5 Antworten
  • 101 Aufrufe

girasole77
Besucher:in
Zum 01. Dezember sind wir umgezogen (Freitag).

Der Nachsendeauftrag läuft bereits seit 25.11., da die neue und alte Wohnung fast nebeneinander liegen und wir jederzeit auf beide Briefkästen Zugriff hatten. Meine Rechnung von O2 bekomme ich allerdings eh ausschließlich online. Am Montag, 04. Dezember, bekomme ich dann eine SMS von Telefonica, dass meine Adresse ermittelt werden musste und mir dafür €1,29 in Rechnung gestellt werden. 

Totaler Quatsch - meine Rechnung erhalte ich ja auch so, eben online, und selbst Post bekomme ich ja auch, gerade wegen des Nachsendeantrages.

Hotline ist dauernd besetzt, e-mail-Adresse für derlei Fragen gibt es keine, in einen shop komme ich in nächster Zeit nicht - an wen kann man sich wie wenden, um diese Gebührenerhebung rückgängig zu machen?

Bin seit über 10 Jahren O2-Kunde, so einen Mist hab ich allerdings noch nie erlebt...sehr enttäuschend.

Danke für Hilfe!

5 Antworten

bielo
Legende
  • December 4, 2017
Dein Nachsendeauftrag bei der Post, mit dem Kreuz bei Absender über neue Adresse informieren, war der Auslöser dieser Gebühr. o2 zahlt für diesen Service der Post Gebühren und gibt diese weiter, so du die Änderung o2 nicht selber mitteilst.



 

Ob du Briefe erhältst oder nicht, ist unerheblich. Du hast nämlich mit o2 vereinbart, dass du eine Änderung der Adresse unverzüglich mitteilst. Siehe dazu die AGB.

 

Ich gehe davon aus, dass man dir diese Gebühr dennoch in Form einer Guthabenbuchung erlassen wird.


bs0
Legende
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  • Legende
  • December 4, 2017
Was hat die Tatsache, dass du deine Rechnungen online bekommst damit zu tun, dass du vertraglich verpflichtet bist, deine aktuelle Adresse umgehend mitzuteilen?

Da du erst vor wenigen Tagen umgezogen bist wird man dir bestimmt die 1,29 wieder gutschreiben.


girasole77
Besucher:in
  • Autor
  • Besucher:in
  • December 4, 2017
Danke für die Antwort.

Natürlich bin ich vertraglich dazu verpflichtet, die Adresse zu ändern, ist ja auch logisch, aber im Vertrag ist ja von "unverzüglich" die Rede, was äußerst schwammig ist. Da wird keine konkrete Frist genannt. Leider haben wir seit dem Umzug noch kein Internet, so dass ich eben erst jetzt, am Montag dazu gekommen bin - vorher kam aber schon die sms von Telefonica. Die haben mich quasi "überholt". Und das Argument, dass die Adressen ständig abgeglichen werden, damit die Kunden ihre Rechnungen bekommen, ist eben hier nicht zutreffend, da ich, wie die meisten anderen, die Rechnung auch so bekomme. Daher finde ich das als Begründung fragwürdig. Dann sollte vielleicht eine genaue Frist von z.B. 2 Woche genannt werden.

Muss ich die Gutschreibung noch separat anfordern?!

Danke für eine Info.


bielo
Legende
  • December 4, 2017
Unverzüglich heißt "ohne schuldhaftes zögern". Die Rechtsprechung geht dabei von 14 Tagen aus.

girasole77 schrieb:

Muss ich die Gutschreibung noch separat anfordern?!

Danke für eine Info.

Nein, "nur" hier warten. ggf. in paar Tagen hier im Thread nachfragen.


girasole77
Besucher:in
  • Autor
  • Besucher:in
  • December 4, 2017
danke.

vom 1. bis 4. Dezember sind ja keine 14 Tage, noch nicht mal ab Datum des Nachsendeantrages...

Aber ich habe gesehen, dass dieser Fall ja öfters auftritt, vielleicht wird das ja mal geändert.

Vielen Dank jedenfalls für die Antworten!