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Gelöst

Garantie erlischt wegen schleichendem Schaden?!

  • September 25, 2014
  • 6 Antworten
  • 59 Aufrufe

KidCuddy
Besucher:in
Hallo liebes Forum,

 

ich hoffe, dass ich im richtigen Unterforum gelandet bin?!

 

Seit fast vier Wochen befindet sich mein Galaxy S4, was ich hautpsächlich beruflich nutze, in den Händen von O2s tollem Kooperationspartner arvato.

 

Folgendes hat sich zugetragen:

 

Vor ca. fünf Wochen ist der Display meines S4 von jetzt auf nun kaputt gegangen.

Der Display blitzte noch einmal kurz auf und wurde darauf schwarz - ohne Einwirkung irgendeiner Gewalt.

Daraufhin meldete ich den Schaden direkt bei O2 und fügte hinzu, dass mir das Gerät schon ab und zu heruntergefallen sei, allerdings ausser Kratzer bzw. Ecken und Kanten im Gehäuse keine weiteren Schäden zurückgeblieben seien.

"Alles kein Problem", meinte der zuständige Sachbearbeiter, da dies ein normaler Garantiefall sei - um genau zu sein, hieß es auf der Schadenmeldung "freeze", also Einfrieren des Display.

 

Kurz darauf bekam ich von arvato einen Anruf, mit der Information, dass mich die dazugehörigen Unterlagen bald erreichten - da dies mein erster Handyschaden ist, kam mir gar nicht in den Sinn, dass es sich bei den Unterlagen um einen Kostenvoranschlag handeln würde.

 

Dann der Kracher: 

 

Man unterstellt mir einen eigenverschuldeten Schaden!!!!

Und daher erlischt der Garantieanspruch...

Der Versuch mich bei arvato dahingehend zu informieren scheiterte kläglich, da es sich um einen schleichenden Schaden handeln würde.

Was genau das ist weiß ich, da ich in meiner Branche das ein oder andere Mal mit Allmählichkeitsschäden zu tun habe.

 

Ich bin in keinster Weise dazu bereit, mich dieser Unterstellung zu beugen...bin mit meinem Latein aber auch irgendwie am Ende...

 

Ich hoffe, der ein oder andere hier im Forum weiß Rat!

 

Danke im Voraus

 

KidCuddy

Lösung von bielo

 dass mir das Gerät schon ab und zu heruntergefallen sei, 

Ich weiß nicht, ob dieser Satz klug war. Hier gibst du eigentlich zu, dass du dein Handy unsachgemäß behandelt hast. Dass davon Dislpayschäden auftreten können, sollte einleuchten. darauf springt ARVATO natürlich sofort an.

 

Lass es dir zurücksenden und bring es direkt zu Samsung.

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6 Antworten

bielo
Legende
  • Lösung
  • September 25, 2014
 dass mir das Gerät schon ab und zu heruntergefallen sei, 

Ich weiß nicht, ob dieser Satz klug war. Hier gibst du eigentlich zu, dass du dein Handy unsachgemäß behandelt hast. Dass davon Dislpayschäden auftreten können, sollte einleuchten. darauf springt ARVATO natürlich sofort an.

 

Lass es dir zurücksenden und bring es direkt zu Samsung.


KidCuddy
Besucher:in
  • Autor
  • Besucher:in
  • September 25, 2014
Ich wollte es nicht unbedingt auf eine Anzeigepflichtverletzung ankommen lassen. Außerdem wurde diese Aussage vom Sachbearbeiter nicht zur Kenntnis genommen, deswegen auch die Antwort "Alles kein Problem"!

Was denkst du, wie man den Schaden bei Samsung angeben sollte?

Die Bilddarstellung des Displays funktioniert nicht mehr?!


bielo
Legende
  • September 25, 2014
So einfach wie möglich.


KidCuddy
Besucher:in
  • Autor
  • Besucher:in
  • September 25, 2014
Ich werde es erstmal so versuchen...

 

Danke dir!


bielo
Legende
  • September 25, 2014
Berichte bitte. Das will ich wissen!


llurme
Besucher:in
  • Besucher:in
  • September 25, 2014
Selbst bei Samsung wird es schwierig, die IMEI und der Vorgang sind mit Sicherheit erfasst.