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ERINNERUNG: Widerspruch gegen Mobilfunkrechnungen



 



Sehr geehrte Damen und Herren,



 



ich beziehe mich auf mein Schreiben vom 4. November 2016. Bislang gab es keinerlei Reaktion auf meinen Widerspruch. Ich bitte Sie, schnellstmöglich den Sachverhalt zu klären.



 



Ich habe den Rechnungen xxxx und xxxx widersprochen. Mir wurden Verbindungsentgelte in Rechnung gestellt, gegen welche ich hiermit erneut Widerspruch einlege. Offensichtlich handelt es sich hierbei die Forderung eines Drittanbieters Google Play Store. wegen der Nutzung eines Mehrwertdienstes.



 



Ich weise darauf hin, dass mein Kind, welches die Anmeldung auf dieser Website durchgeführt haben soll, minderjährig ist. In einen entsprechenden Vertragsabschluss habe ich weder zuvor eingewilligt noch werde ich diesen nachträglich genehmigen. Da auch der so genannte Taschengeldparagraph (§ 110 BGB) hier keine Anwendung findet, ist der angebliche Vertragsschluss schlichtweg unwirksam.



 



Ich bitte um Ausstellung der Rechnungen abzüglich der Positionen, die mit GooglePlay in Verbindung stehen und um Ausstellung einer Gutschrift.