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Adressermittlung nach Umzug

  • September 11, 2017
  • 5 Antworten
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T.Backoff
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Hallo O2 Team,

ich habe eben eine SMS von der Nummer 0176-0001050 erhalten mit der Info, dass O2 eine neue Adresse für mich ermittelt hat. Und das soll ich mit 1,29 € bezahlen. Wie kann das sein? Wenn ich Ihnen meine neue Adresse mitteilen möchte, dann tue ich das schon selbstständig. Also bitte machen Sie alles was in diesem Zusammenhang steht rückgängig!

Besten Dank und Grüße

Tobias Backoff

5 Antworten

bs0
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  • September 11, 2017
Ja, du solltest das selbständig machen, aber nicht wenn du möchtest sondern gemäß Vertrag umgehend (in Rechtsgeschäften = ca. 14 Tage). Hoffentlich hast du Banken und Versicherungen deine neue Adresse schon mitgeteilt, denn dort kann es schon mal 10 - 15 Euro kosten.


T.Backoff
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  • September 17, 2017
Ich habe einen Nachsendeauftrag bei DHL/POST erteilt (26.8.17), in dem gleichsam die Absender über meine neue Adresse informiert werden.

Quittung habe ich hier. Wenn die Kosten auf meiner Rechnung von 1,29€ erscheinen, ist dies unzulässig da ich meiner Meldepflicht durch Hinzuziehen eines Dienstleister (DHL/Post) nachgekommen bin.

Sollte der Fehlbetrag auf meiner Rechnung erscheinen, wird der gesamte Rechnungsbetrag zurückgefordert und ein Anwalt hinzugezogen.

Im Übrigen ist diese Klausel in meinen Augen Dummfang für jeden Kunden, der umzieht. Weder Banken noch Versicherungen haben bisher diesen Weg eingefordert, Ermittlungskosten bzgl. der Adresse einzuholen, zu mal ich nicht wüsste, dass es unzulässig ist, meine Adresse über einen Dritten (POST) an die jeweiligen Absender (hier O2/Telefonica) zu aktualisieren.


bs0
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  • September 17, 2017
T.Backoff schrieb:

Ich habe einen Nachsendeauftrag bei DHL/POST erteilt (26.8.17), in dem gleichsam die Absender über meine neue Adresse informiert werden.

Ja, und das passiert nur wenn du etwas per Post bekommst. 

T.Backoff schrieb:

Quittung habe ich hier. Wenn die Kosten auf meiner Rechnung von 1,29€ erscheinen, ist dies unzulässig da ich meiner Meldepflicht durch Hinzuziehen eines Dienstleister (DHL/Post) nachgekommen bin.

Nein, bist du nicht, denn es erfolgt keine Meldung wenn dir nichts per Post zugeschickt wird. Mit dem Erlaubnis, deine Adresse mitzuteilen, hast du lediglich dem Datenabgleich durch Vertragspartner der Post zugestimmt. Die kosten dafür regeln deine Vertragspartner (hier o2) in ihren Preislisten.

T.Backoff schrieb:

Sollte der Fehlbetrag auf meiner Rechnung erscheinen, wird der gesamte Rechnungsbetrag zurückgefordert und ein Anwalt hinzugezogen.

Erntshaft? Wegen EUR 1,29, die vertragsgemäß berechnet wurden, lässt du deine SIM-Karte sperren, verursachst Mahn- und Rücklastschriftgebühren, und rennst zu einem Anwalt? Klar, du machst das bestimmt "aus Prinzip", aber auch das ist hier wirklich maßlos übertrieben. Trotzdem: Dein Geld, deine Entscheidung, und dürfte hier niemanden interessieren wenn du das wirklich tust.

T.Backoff schrieb:

Im Übrigen ist diese Klausel in meinen Augen Dummfang für jeden Kunden, der umzieht. Weder Banken noch Versicherungen haben bisher diesen Weg eingefordert, Ermittlungskosten bzgl. der Adresse einzuholen.

Nicht alle Banken, Versicherungen und Behörden nutzen den Dienst Postadress Move. Sie schicken aber oft wichtige Sendungen - insbesondere Bankkarten - mit dem Vermerk "nicht nachsenden". Geht das Schreiben dann zurück wird u.U. eine EMA (Anfrage beim Einwohnermeldeamt) gemacht, die dann ca. 10 Euro kostet. 


Sächsin
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  • September 17, 2017
Ich habe einen Nachsendeauftrag bei DHL/POST erteilt (26.8.17), in dem gleichsam die Absender über meine neue Adresse informiert werden.

Und das macht die Post nicht für lau (Google mal "Post Adress Move").

Im Übrigen ist diese Klausel in meinen Augen Dummfang für jeden Kunden, der umzieht.

Wenn du dieser Meinung bist (was aber schon etwas krude ist, denn du hast ja die AGB bei Vertragsabschluss akzeptiert), dann wende dich an die VZ oder den Anwalt deines Vertrauens ... deren Aussagen dazu würden uns alle hier brennend interessieren.


bs0
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  • September 17, 2017
Hier nur 3 Beispiele aus Preisverzeichnissen, die ich schnell gefunden habe:

Deutsche Bank EUR 20,00

Barclaycard EUR 10,00

Bundesverwaltungsamt (BAföG) EUR 25,00

Und allgemein als weiterer Hinweis:

Entgelt für Adressermittlung

Es gehört zu den nebenvertraglichen Pflichten des Kunden, seinem Kreditinstitut bei Umzug die neue Anschrift unverzüglich mitzuteilen. Tut er das nicht und muss die Bank die Anschrift beim Einwohnermeldeamt ermitteln, hat der Kunde die Kosten des Einwohnermeldeamts sowie die Bearbeitungskosten der Bank zu tragen.

Quelle: https://www.verbraucherzentrale.de/Gebuehrendschungel-Unzulaessige-und-zulaessige-Bankentgelte-2