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Warum O2
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Abofalle


Micha111111
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Hallo, da man ja bei euch nicht mehr durch kommt was eine absolute Sauerei ist muss ich es hier versuchen. Am 2.7 bin ich in eine Abofalle getappt. Ich möchte das ihr das bitte wiederruft. Die Anbietersperre habe ich heute aktiviert.

Lösung von bs0

Das Abo musst du selber beim Drittanbieter widerrufen. Die Kontaktdaten findest du u.a. auf der Rechnung.

23 Antworten

bs0
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  • Lösung
  • July 4, 2016
Das Abo musst du selber beim Drittanbieter widerrufen. Die Kontaktdaten findest du u.a. auf der Rechnung.


Micha111111
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  • July 4, 2016
Es kann ja aber nicht sein das sie das über o2 abrechnen da sie dafür keine Berechtigung haben, nur o2 darf von meinem Konto abbuchen.


bs0
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  • July 4, 2016
Abrechnen ja, abbuchen natürlich nicht (aber abgebucht hat bestimmt o2, oder?). Das TKG ermöglicht das Inkasso über die Mobilfunkrechnung, sofern keine Drittanbietersperre gesetzt ist.


Micha111111
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  • July 4, 2016
Ich habe heute aber einige Einträge im Internet gefunden die sagen das o2 das wiederrufen kann, sogar mit Bildern des Chats mit o2?


bs0
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  • July 4, 2016
Was genau meinst du soll von o2 widerrufen werden? (wiederrufen eher nicht, denn sonst hast du das Abo wieder 😉). Eventuell meinst du aber der Berechnung widersprechen?

Verlinke mal am besten die genannten Einträge.


Micha111111
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  • July 4, 2016
irgendwie ist ja am 02.07 eine Art Vertrag zustande gekommen mit wem auch immer. Dieser will jetzt laut SMS 4,99 für 7 Tage haben. Ob nun jede 7 Tage oder nur einmalig weiß ich nicht da nicht mehr in dieser SMS stand.

Wie bekomme ich denn Auskunft was es genau ist und ob die alle 7 Tage 4,99 haben wollen oder nur einmalig?


Micha111111
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  • July 4, 2016

Micha111111
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  • July 5, 2016
Moin, könnte mal jemand gucken ob das Abo noch aktiv ist?

Hatte heute Kontakt zu dem drittanbieter und er wollte es raus nehmen.

Gruß Micha


bielo
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  • July 6, 2016
@Moderatoren: Bitte Datenautomtaik deaktivieren und Abo prüfen.

https://

https://

@Micha111111‌ benötigst du eine Drittanbietersperre? Schau mal: https://‌


o2_Markus
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  • July 6, 2016
Hallo @Micha111111,

Ich habe kein aktives Abo finden können.

Die Drittanbieterdienste sind seit dem 04.07.2016 bereits gesperrt und die Datenautomatik ist seit dem 06.07.2016 deaktiviert.

Beste Grüße

Markus


Predi9
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  • August 20, 2016
Habe heute auch eine SMS bekommen ich hätte ein Abo über 4,99€ pro Woche abgeschlossen von MoCoPay was ich natürlich nicht gemacht habe. War im Shop und hab die Drittanbieter sperre einrichten lassen. Sollten der Betrag auftauchen in der nächsten Rechnung werde ich es zurückbuchen lassen.


bs0
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  • August 20, 2016
Dann kannst du dich über Mahnungen und eine Internetsperre freuen. Zwecks Kündigung und Erstattung solltest du dich an den Drittanbieter anwenden.


Predi9
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  • August 20, 2016
Ich werde auch nur den rechtmäßigen Betrag an o2 überweisen. Habe keinen Vertrag abgeschlossen und daher besteht auch keine Rechtsgrundlage für die geforderten Summe von 4,99 €. Habe schon bei denen gekündigt obwohl es ja eigentlich nichts zum Kündigen gibt.


bs0
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  • August 20, 2016
Du musst aber vorher der Rechnung wirksam, also schriftlich widersprechen, weil nur so bist du betrchtigt die Rechnung gem. TKG kürzen.


Predi9
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  • August 20, 2016
Ja werde ich auch machen. Wie kommt es überhaupt zustande das o2 Geld abbucht für Dienste wo kein Vertrag besteht? O2 müsste ja was in der Hand haben dann wenn sie abbuchen.


Nachtschattengesoecks
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Sorry, O2, ihr macht es euch da zu einfach, auf den Drittanbieter zu verweisen... IHR seid es, die per Handyrechnung eine Zahlung verlangen, wenn auch im Namen des Drittanbieters.

Laut einem Urteil des Landesgerichtes Dresden (Az. 2 O 340/14) seid ihr verpflichtet den beanstandeten Betrag von der Rechnung zu nehmen.

Im übrigen gilt seit 2012 das "Buttonprinzip": Ein Kauf im Internet oder ein Abo ist erst dann gültig, wenn der Kunde erkennen kann, mit welchem Klick er den Kauf ausgelöst hat. Hierzu muss er einen Button mit einem eindeutigen Hinweis ankli­cken, beispiels­weise „kosten­pflichtig bestellen“ oder „jetzt kaufen“. Ein Klick auf ein Werbebanner oder das Herunterladen einer App gilt somit nicht als abgeschlossener Vertrag und somit bedarf es auch keiner Kündigung.

Somit ist der Kunde auch im Recht, wenn er die Rechnung eigenmächtig um den betreffenden Betrag kürzt.


M-G
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  • October 15, 2017
Und woher soll o2  Wissen das da steht  jetzt kostenpflichtig bestellen oder jetzt kaufen?Ich kann mir nicht vorstellen das o2 auf das Geld verzichten muss und der Kunde es ohne weiteres einfach nicht zahlen muss.Verlinke doch mal das Urteil.


Nachtschattengesoecks
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Ääääh, kannst du mal nen vernünftigen Satz bilden, so dass man weiß, was mit "da steht" gemeint ist?


M-G
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  • October 15, 2017
Ist es jetzt genehm für den Herr oder Dame?


Nachtschattengesoecks
Besucher:in
Bitte schön: Bürgerservice Berlin - Brandenburg 

Somit haben wir hier einen Präzedenzfall.

Und mit Geschlechtserkennung hast dus wohl auch net so? 😉


M-G
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  • October 15, 2017
Sorry meine Glaskugel hat gerade Urlaub.Habe es jetzt extra für dich geändert.


bs0
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  • October 15, 2017
Das zitierte Urteil erging nicht gegen o2. Falls du selber klagen möchtest kannst du natürlich auf das Urteil verweisen, wenn du der Ansicht bist, dass es zu deiner Argumentation und dem Sachverhalt deines Falls passt.

Übrigens, o2 verweist nicht mehr an den Drittanbieter, sondern übernimmt die Kommunikation für den Kunden. Somit dürfte dein Einwand hinfällig sein.


Nachtschattengesoecks
Besucher:in
Ach, als ob ich wegen 4,99 € klage... da ist mir meine Zeit zu kostbar...

allerdings gibt es ja nun durchaus Leute, bei denen sich über die Zeit unbemerkt ein ziemlich großer Betrag angehäuft hat. Für die mag es durchaus interessant sein. Und jene sind für jeden Tipp dankbar.

Im übrigen schrieb handelt es sich doch bei einem Präzedenzfall um einen ähnlich gelagerten Fall, hab doch nie behauptet, dass das Urteil gegen O2 erging.

Also, in diesem Sinne... falls es euch net betrifft, einfach mal... ihr wisst schon...