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Abo "Unlimited Games" nie abgeschlossen!!

  • June 15, 2023
  • 6 Antworten
  • 69 Aufrufe

Hallo, 

Ich habe heute eine Bestätigung per SMS bekommen, dass ich ein Abo für "Unlimited Games" abgeschlossen habe. Das habe ich aber nie gemacht. Werbung dazu habe ich gesehen aber 100% nicht drauf geklickt. Ich will es widerrufen aber die Option gibt es nicht!! Ich habe absolut kein Interesse daran! Und zahlen will ich natürlich auch nicht. Wie kann ich widerrufen? 

 

Danke.

Dafni Markopoulou 

Lösung von bielo

Es ist schon ein Unding, wie diese Abos immer “zufällig” entstehen, dass o2 es zulässt, dass eigene Aboangebote über Werbung “eingefangen” werden können und dass der Kunde es dann so schwer hat, alles wieder glatt zu ziehen.

Widerruf an: widerruf@cc.o2online.de

 

o2 ist nicht berechtigt, das Geld einzubehalten, wenn sie die Vorgaben der BNetzA nicht umsetzen.

 

Schutzmaßnahmen durch die Bundesnetzagentur

Die Bundesnetzagentur hat Regeln für die Abrechnung der Drittanbieterleistungen festgelegt. Seit Februar 2020 müssen Sie vor dem Kauf auf die Kosten ausdrücklich hingewiesen werden. So darf Ihr Mobilfunkanbieter Drittanbieterdienstleistungen nur dann abrechnen, wenn:

- entweder ein Redirect durchgeführt wurde; der Redirect ist eine Art Umleitung. Der Kunde wird vor dem Kauf auf die Internetseite seines Mobilfunkanbieters mit allen relevanten Produktinformationen umgeleitet. Hier wird er für eine Dienstleistung erst bezahlen, nachdem er z.B. auf „kaufen“ oder „zahlungspflichtig bestellen“ geklickt hat.
- oder das Mobilfunkunternehmen verschiedene festgelegte verbraucherschützende Maßnahmen implementiert (Kombinationsmodell).

Diese Kombinationslösung setzt sich u.a. aus Redirect, Registrierung und Login sowie Geld-Zurück-Garantie zusammen. Während das Redirect alleine eine technische Lösung bei der Identifizierung des Teilnehmers vorgibt, basiert das alternativ anwendbare Kombinationsmodell auf einer von der Bundesnetzagentur im Rahmen des Festlegungsverfahrens moderierten Selbstverpflichtung der Mobilfunkanbieter.

Die Festlegung der Bundesnetzagentur zum mobilen Bezahlen über die Mobilfunkrechnung finden Sie Verfügung Nr. 108 vom 16.10.2019 (Amtsblatt Nr. 20/2019) (pdf / 677 KB) .

 

https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/TK/Aerger/Faelle/Drittanbieter/artikel.html

 

Beschwerde – so geht es!

Für unsere Ermittlungen benötigen wir möglichst detaillierte Sachverhaltsschilderungen. Es ist deshalb sehr wichtig, dass Sie uns alle Details zu Ihrem Fall schildern.

Diese Informationen brauchen wir

  1. Ihre persönlichen Daten,
  2. Die betroffene Mobilfunkrufnummer, über die die Abrechnung des unerwünschten Drittanbieterdienstes erfolgt ist,
  3. Informationen zu Ihrem Mobilfunkanbieter,
  4. Informationen zum unerwünschten Drittanbieter,
  5. Ggf. Kopie der Mobilfunkrechnung,

 

Direkt zum Beschwerdeformular

6 Antworten

bielo
Legende
  • Lösung
  • June 15, 2023

Es ist schon ein Unding, wie diese Abos immer “zufällig” entstehen, dass o2 es zulässt, dass eigene Aboangebote über Werbung “eingefangen” werden können und dass der Kunde es dann so schwer hat, alles wieder glatt zu ziehen.

Widerruf an: widerruf@cc.o2online.de

 

o2 ist nicht berechtigt, das Geld einzubehalten, wenn sie die Vorgaben der BNetzA nicht umsetzen.

 

Schutzmaßnahmen durch die Bundesnetzagentur

Die Bundesnetzagentur hat Regeln für die Abrechnung der Drittanbieterleistungen festgelegt. Seit Februar 2020 müssen Sie vor dem Kauf auf die Kosten ausdrücklich hingewiesen werden. So darf Ihr Mobilfunkanbieter Drittanbieterdienstleistungen nur dann abrechnen, wenn:

- entweder ein Redirect durchgeführt wurde; der Redirect ist eine Art Umleitung. Der Kunde wird vor dem Kauf auf die Internetseite seines Mobilfunkanbieters mit allen relevanten Produktinformationen umgeleitet. Hier wird er für eine Dienstleistung erst bezahlen, nachdem er z.B. auf „kaufen“ oder „zahlungspflichtig bestellen“ geklickt hat.
- oder das Mobilfunkunternehmen verschiedene festgelegte verbraucherschützende Maßnahmen implementiert (Kombinationsmodell).

Diese Kombinationslösung setzt sich u.a. aus Redirect, Registrierung und Login sowie Geld-Zurück-Garantie zusammen. Während das Redirect alleine eine technische Lösung bei der Identifizierung des Teilnehmers vorgibt, basiert das alternativ anwendbare Kombinationsmodell auf einer von der Bundesnetzagentur im Rahmen des Festlegungsverfahrens moderierten Selbstverpflichtung der Mobilfunkanbieter.

Die Festlegung der Bundesnetzagentur zum mobilen Bezahlen über die Mobilfunkrechnung finden Sie Verfügung Nr. 108 vom 16.10.2019 (Amtsblatt Nr. 20/2019) (pdf / 677 KB) .

 

https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/TK/Aerger/Faelle/Drittanbieter/artikel.html

 

Beschwerde – so geht es!

Für unsere Ermittlungen benötigen wir möglichst detaillierte Sachverhaltsschilderungen. Es ist deshalb sehr wichtig, dass Sie uns alle Details zu Ihrem Fall schildern.

Diese Informationen brauchen wir

  1. Ihre persönlichen Daten,
  2. Die betroffene Mobilfunkrufnummer, über die die Abrechnung des unerwünschten Drittanbieterdienstes erfolgt ist,
  3. Informationen zu Ihrem Mobilfunkanbieter,
  4. Informationen zum unerwünschten Drittanbieter,
  5. Ggf. Kopie der Mobilfunkrechnung,

 

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Vilureef
Legende
  • June 15, 2023

Hallo @daf_mark,

schau mal bitte: 

LG


bielo
Legende
  • June 15, 2023

Ich halte den Widerruf für besser als eine Kündigung.


o2_Michi
  • Moderator
  • June 22, 2023

Hallo @daf_mark,

willkommen bei uns in der Community. 🙂

Genau, in diesem Fall würde ich auch zum Widerruf raten, wenn das Abo nicht gewünscht war. Hattest du evtl. schon widerrufen über die oben genannte E-Mail-Adresse?

 

Viele Grüße,

Michi


  • Autor
  • Besucher:in
  • June 22, 2023

Ich konnte schon über die E-Mail Adresse widerrufen. Es hat geklappt! Die Sperrung der Drittanbietern habe ich auch per E-Mail beantragt. Danke für die Hilfe an alle! 


o2_Michi
  • Moderator
  • June 22, 2023

Hallo @daf_mark,

sehr gut, danke dir für die superschnelle Rückmeldung. Danke auch von mir an alle für die Hilfe. 🙂

 

Viele Grüße,

Michi