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Hallo zusammen,



ich habe eine recht neue Homebox (Modell müsste ich nochmal nachschauen, aber denke man kann auch so Hilfe geben) und das WLAN funktioniert auf Applegeräten (Mac und Iphone) und meinem Windows problemlos.



Ich wollte kürzlich einen (China) Minibeamer und auch gestern eine Garmin-WLAN-Waage ans Wlan anschließen.

Beide Geräte können sich nciht mit dem WLAN verbinden (eingeschränkter Zugriff beim Beamer und falsches Passwort bei der Waage).



Ich habe die Verschlüsselung schon von WPA2 EAS auf die "ältere" WPA/WPA2" umgestellt, da ich dachte, dass die Geräte nur die "alte" verschlüsselung können.

Hat leider nichts gebracht.



Habt ihr eine Idee?



Das mit der Kanalumstellung habe ich leider nicht verstanden.

Danke
Manche Geräte haben Probleme, wenn das Passwort Sonderzeichen enthält. Also nur Ziffern und normale Buchstaben (auch keine Umlaute) verwenden. Manche Dual Band-Geräte kommen auch nicht damit zurecht, wenn 2,4 GHz und 5 GHz Netzwerk die gleichen Namen tragen. Also ggf. unterschiedliche Namen verwenden.

Manche billig-Geräte unterstützen sogar nur den sehr alten "g"-Standard. Ansonsten würde ich das Problem bei den Clients suchen. Auf das CE-Zeichen am Gerät achten! Nicht standardkonforme Geräte dürfen in Europa nicht in Verkehr gebracht werden!
Lieber @blablup das CE Zeichen vergibt der Hersteller selbst. Ob das Gerät dann irgend einen Standard erfüllt sei dann erst mal dahingestellt. Und würde dann ja auch bedeuten das Geräte die vor der Einführung des CE Zeichen keinen Standard erfüllen.

Und ob das beim WLAN verbinden hilft glaube ich auch nicht.

Aber beim Rest hast Du recht.
Bevor ich der halben Welt gestatte, auf mein Netzwerk zuzugreifen (WPA braucht 2,4 Sekunden, bis das Passwort im Klartext vorliegt) verzichte ich auf chinamüll oder eine Waage, die mir den Fettbauch auch noch in eine App einträgt.



schau mal in die Datenblätter, was dort bei den WLAN Daten steht.



Versuche mal ein achtstelliges Passwort aus 4 Buchstaben und vier zahlen per wps aes und wie oben geschrieben, dem 5 GHz WLAN eine andere ssid zuweisen.



Wenn es dann nicht funktioniert, schicke den Beamer zurück.



garmin hat einen guten Support, da würde ich mal ne Mail hinwenden.
das CE Zeichen vergibt der Hersteller selbst



Lieber schluej, das ist mir bekannt. Mit dem CE-Zeichen auf dem Gerät erklärt der Hersteller die Übereinstimmung mit den europäischen Normen. Ist kein Zeichen auf dem Gerät, hat es in der EU nichts zu suchen und man kann wohl davon ausgehen, dass sich der Hersteller keine Gedanken um europäische Normen gemacht hat. Die für WLAN nutzbaren Frequenzen, zulässigen Sendeleistungen und Regelungen für Störsicherheit unterscheiden sich z.B. weltweit je nach Region. Produkte die nicht für die Verwendung in der EU konzipiert worden sind und daher kein CE-Zeichen tragen, funktionieren daher möglicherweise nicht. Und selbst wenn sie funktionieren würden, so dürften sie nicht genutzt werden. Vom Zoll werden Geräte ohne CE-Zeichen bei der Einfuhr beschlagnahmt, sofern das bei einer Kontrolle bekannt wird.



Aus den genannten Gründen halte ich den Hinweis in Bezug auf Eigenimporte für überaus angebracht.


das CE Zeichen vergibt der Hersteller selbst. Produkte die nicht für die Verwendung in der EU konzipiert worden sind und daher kein CE-Zeichen tragen, funktionieren daher möglicherweise nicht. Und selbst wenn sie funktionieren würden, so dürften sie nicht genutzt werden..








Das hält gerade die billig gadget Hersteller aus China nicht davon ab, ein CE Zeichen drauf zu kleben, auch wenn es nicht CE konform ist.



Manche verändern auch minimal das Original CE Loge indem sie einfach CE drauf schreiben, als Fantasiebezeichnung.
Das es mit dem CE Zeichen relativ ist... Erkennt man schon an dem Tipp das Netzteil der Homebox solle allein in der Steckdose sein...

Wenn man in die RICHTLINIE 2004/108/EG oder RICHTLINIE 2014/30/EU schaut

findet man

GRUNDLEGENDE ANFORDERUNGEN NACH ARTIKEL 5



1. Schutzanforderungen Betriebsmittel müssen nach dem Stand der Technik so konstruiert und gefertigt sein, dass

a) die von ihnen verursachten elektromagnetischen Störungen keinen Pegel erreichen, bei dem ein bestimmungsgemäßer Betrieb von Funk- und Telekommunikationsgeräten oder anderen Betriebsmitteln nicht möglich ist;

b) sie gegen die bei bestimmungsgemäßem Betrieb zu erwartenden elektromagnetischen Störungen hinreichend unempfindlich sind, um ohne unzumutbare Beeinträchtigung bestimmungsgemäß arbeiten zu können.



Man könnte jetzt vermuten das ein Netzteil das man nur allein in der Steckdose betreiben kann 1. b nicht erfüllt. Damit hätte man dann die Konformität zu unrecht erklärt.



@blablup Grundsätzlich hast Du recht. Wo bei ich bis jetzt alles durch den Zoll bekommen habe. Zur not zeigt man den Gewerbeschein und schon bringt man es nicht in den Verkehr.

Wäre mal interessant was ein Prüfung mit 500V für ein Ergebnis bringt🤔

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