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Warum O2
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Hallo,



 



ich habe meinen O2 DSL Vertrag gekündigt, da ich umgezogen bin und den Vertrag nicht mitnehmen konnte, da DSL Rahmen Verträge bereits in meinem neuen Zuhause existieren. Obwohl ich meinen Handy Vertrag verlängert habe und O2 zugesichert habe das ich sofort wenn ich an meinem neuen Arbeitsplatz eine Endgültige Wohnung bezogen habe wieder einen DSL Vertrag abschließen werde wurde mir die Kündigung verweigert.



 



Auf meine erneute Bitte wenigstens den Anschluss zu deaktivieren (ich zahl ja in Gottes Namen weiter) wurde mir gesagt, dass O2 nicht in der Lage ist einen Anschluss für den Nachmieter früher frei zu machen.



 



Dieses Verhalten gegenüber langjährigen Vertragskunden finde ich persönlich unter aller Kritik.



 



1. Darf ich nicht kündigen, obwohl es mir aus infrastrukturellen Gründen nicht mehr möglich ist die Leistung von O2 weiter zu beziehen und ich meinen Mobilfunkvertrag verlängert habe. Was ist denn bitte noch als Grund für eine außerordentliche Kündigung anzuführen?



 



2. Sagt O2 wir können eine Leitung nicht Sperren (auch wenn Sie weiter Zahlen) und der Nachmieter muss halt schaun wo er bleibt...



 



Was ist das denn bitte für ein Verhalten gegenüber Kunden? O2 ist in der Lage ein UMTS Netz und LTE Netz aufzubauen, aber es geht nicht, dass man eine Leitung früher deaktiviert?



 



Ich fühle mich als Kunde von O2 total verarscht. Zusätzlich empfinde ich das entnervte Verhalten der Mitarbeiter am Telefon, wenn man das Problem schildert einfach nur unglaublich. 😠



 



Ich werde dieses Thema als Themenvorschlag bei Stern TV einreichen. Da ich dort auch noch einen Bekannten in der Redaktion habe kann ich das O2 versprechen.



 



O2 ist wirklich Prima, was die Konditonen angeht aber Gott bewahre, wenn man wirklich mal Probleme hat.



 



 



 



 



Auch wenn es ärgerlich ist - ein Umzug berechtigt nicht automatisch zur vorzeitigen Kündigung



 



Siehe zB http://www.dslweb.de/dsl-kuendigung-vertrag-bei-umzug-kuendigen.php




salov schrieb:

Auch wenn es ärgerlich ist - ein Umzug berechtigt nicht automatisch zur vorzeitigen Kündigung



 



Siehe zB http://www.dslweb.de/dsl-kuendigung-vertrag-bei-umzug-kuendigen.php



Ja genau, ist auch höchstrichterlich entschieden worden.




Trotzdem gibt es ja das Wörtchen Kulanz. Aber O2 muss dies wohl erst im Fremdwörterbuch nachschlagen, denn das kennen die Mitarbeiter dort nicht.



 



Ich helf O2 da gerne mal:



Kulanz bezeichnet allgemein ein Entgegenkommen zwischen Vertragspartnern nach Vertragsabschluss  und damit einen Rechtsverzicht. Speziell umfasst sie das Gewähren von Reparatur- und Serviceleistungen bei Handelsgütern auf freiwilliger Basis nach Ablauf der gesetzlichen oder individualvertraglichen Gewährleistungsverpflichtungen.



Sie stellt in der Wirtschaft eine Maßnahme zur Kundenbindung dar: Auch ohne eine Verpflichtung sieht es der Kulanz-Gewährer als sinnvoll an, seinen Kunden in einem Problemfall zufriedenzustellen, um ihn als Kunden zu behalten und künftig weitere Geschäfte mit ihm tätigen zu können.



 



Mensch ich war Student!!! Und der Nachmieter ist wieder Student. Ohne Internet kann man nicht studieren ihr Helden. Also würde ich es begrüßen, wenn man eine Leitung frei machen würde. Aber Aufregung bringt da nichts. Für die Schwachen in der Gesellschaft setzt sich O2 nur ein, wenn eine Kamera aufgestellt und on Air ist damits auch ja gut für das Marketing ist.



 



Es gibt da übrigens auch etwas das sich Corporate Social Responsibility nennt. Aber wieder so ein Wort das O2 nicht nicht gehört zu haben scheint.




bielo schrieb:

salov schrieb:

Auch wenn es ärgerlich ist - ein Umzug berechtigt nicht automatisch zur vorzeitigen Kündigung



 



Siehe zB http://www.dslweb.de/dsl-kuendigung-vertrag-bei-umzug-kuendigen.php



Ja genau, ist auch höchstrichterlich entschieden worden.



Kommt aber auch darauf an, wie alt der Vertrag ist. Bis vor ca 1 Jahr stand noch in den AGB, das man kündigen kann, wenn man in ein von o2-DSL unversorgtes Gebiet zieht. Daran ändert auch das Urteil des BGH nichts und mit neuen TKG soll es wohl auch wieder möglich sein. Die Leitung muss o2 aber in jedem Fall für den Nachmieter freimachen.



 



gruß, zündi




Tja, dann erwarte ich jetzt hierzu offiziell von O2 eine Antwort. Ich setze mich morgen mit meinem Anwalt auseinander. Das dürfte Stern TV oder die Bild wirklich brennend interessieren, wenn das wirklich der Fall sein sollte. 



 



@zündi ich werde prüfen ob ich ein Kündigungsrecht habe. Mein DSL Vertrag ist seit dem 10.12.2008 geschaltet. Was denkst du? Gelten die alten oder neuen AGBs?



 



 



 



 




bielo schrieb:Ja genau, ist auch höchstrichterlich entschieden worden.



Ja - neuerdings (leider, früher war alles besser).



 



Vor dem 01.04.2011 gehörte o2 noch zu den fairen Unternehmen, die nicht abkassiert haben, wenn am neuen Wohnort technisch kein DSL möglich war. Wenn man also einen Vertrag hat, der vor 01.04.2011 abgeschlossen wurde, hat man ein Sonderkündigungsrecht, wenn man in ein von o2-DSL unversorgtes Gebiet zieht, steht wohl in den AGB.



 



Diesen Passus müsste man sich mal raussuchen, und genau gucken, ob der auch zutrifft, wenn o2 DSL nicht zur Verfügung steht, weil die Leitung zur TAE-Dose schon belegt ist.



 



Gruß



 



akapuma



 



Edit: Zündi war schneller (weil ich so lange nach den alten AGB gesucht habe, leider erfolglos)



@CEO: natürlich gelten die alten AGB!



 




Könnte mir jemand den Link zu den alten AGB posten? Das würde meinem Anwalt die Beweisführung erleichtern.




@CEO:



Du willst dich an Stern TV wenden, weil o2 nicht kulant ist und auf Vertragserfüllung pocht?



Na dann prost Mahlzeit.. dann könnte man Stern TV ja 24 Stunden 7 Tage die Woche füllen...




CEO schrieb:

Tja, dann erwarte ich jetzt hierzu offiziell von O2 eine Antwort. Ich setze mich morgen mit meinem Anwalt auseinander. Das dürfte Stern TV oder die Bild wirklich brennend interessieren, wenn das wirklich der Fall sein sollte. 



 



@zündi ich werde prüfen ob ich ein Kündigungsrecht habe. Mein DSL Vertrag ist seit dem 10.12.2008 geschaltet. Was denkst du? Gelten die alten oder neuen AGBs?



 



 



 



 



Wenn du seitdem nichts am Vertrag geändert hast (Tarifwechsel o.ä.), müssten noch die alten AGB gelten. Wenn du eine offizielle Antwort von o2 willst, würde ich empfehlen, eine E-Mail an vertragskunden-kontakt@cc.o2online.de zu schreiben (aber besser ohne gleich mit Bild und Stern-TV zu drohen 😉 ), siehe auch: http://forum.o2online.de/t5/Service/Kostenlose-Hotline/m-p/101410/highlight/true#M5051



 



 




zündi schrieb:Kommt aber auch darauf an, wie alt der Vertrag ist. Bis vor ca 1 Jahr stand noch in den AGB, das man kündigen kann, 



Das wäre in der Tat im Einzelfall zu prüfen. Dann darf aber m.E. auch nichts zwischendurch mit dem Vertrag gemacht worden sein. Dadurch gelten schnell mal neue AGB.



 



Edit: zu langsam 




Ich habe dieses hier gefunden: Beides steht in den AGB 2008 (war auf der Router DVD Rom)



 



8.4. Zieht der Kunde in ein von O2 DSL nicht nur vorübergehend

unversorgtes Gebiet, kann der Kunde den

Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende

zu kündigen. Der Umzug ist O2 durch eine

behördliche Bescheinigung, wie z.B. Meldebestätigung,

nachzuweisen.



 



Das Gebiet ist ja eigentlich versorgt. Nur das Wohnhaus nicht, da Rahmenverträge für die Mieter existieren.



 



Und ich habe dieses hier gefunden:



 



4.7 Die Änderung der TAL, von der aus der Kunde die

DSL-Dienstleistungen nutzt, ist nach Vertragsschluss

nur im Rahmen der vorhandenen technischen und

betrieblichen Umstände möglich. Sofern eine vom

Kunden gewünschte Änderung der TAL nicht möglich

ist, ergibt sich daraus kein Recht zur außerordentlichen

Kündigung oder zur Vertragsanpassung.



 



Steht als beides drin. Jetzt ist die Frage was da gilt. Unversorgtes Gebiet oder Änderung der TAL-



 



Ich denke das es keinen Erfolg hat dort hinzuschreiben, da ich ja ohnehin schon 2 Faxe und 3 Telefonate und 1 Email gesendet habe.




Wenn es versorgt ist, sieht es wohl schon schlechter aus.




Ich sag ja aufregen bringt nix. Als Kunde einfach ruhig bleiben und immer schön Bitte sehr sagen.



 



O2 sagt ja auch beim Abbuchen der Rechnung Danke. 😉



 



Übrigens vielen Dank für die zahlreichen netten Antworten. Dieses Forum hier bietet wirklich eine gute Unterstützung und die Mitglieder haben im vergleich zu anderen Foren wirklich Niveau. *so, jetzt aber ende mit dem schleimen*



 



Also ich denke ich lasse es einfach auf sich beruhen. Nur das mit der Leitung für meine Nachmieterin tut mir leid.




Hab mal Tante Google gefragt:



 



https://o2online.de/nw/assets/blobs/business/pdfs/agb-business-dsl.pdf



 



Punkt 8.4.: Zieht der Kunde in ein von O2 DSL nicht nur vorübergehend unversorgtes Gebiet, kann der Kunde den

Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende zu kündigen. Der Umzug ist O2 durch eine

behördliche Bescheinigung, wie z.B. Meldebestätigung, nachzuweisen.



 



 



Beantwortet natürlich jetzt nicht unbedingt die Frage, ob man kündigen kann, wenn der Anschluss in der neuen Wohnung schon belegt ist.



 



 



Edit: Jetzt war ich zu langsam






Es gäbe noch die Möglichkeit einer Vertragsübernahme seitens des Nachmieters, wenn derjenige Internet braucht.




So jetzt habe ich einmal mit meinem Anwalt telefoniert.



 



Mein derzeit gemeldeter Wohnsitz also meine Vertragsadresse (zum Nachprüfen für euch von O2) liegt in einem UNVERSORGTEN Gebiet.



 



In meiner neuen bleibe, wo ich ja nicht angeschlossen bin weil Rahmenverträge existieren, bin ich ja nicht Hauptmieter sondern meine Freundin. Folglich kann an MEINE gemneldete Adresse kein Anschluss mitgenommen werden.



 



O2 verstößt somit eindeutig gegen Ihre eigenen AGBs, da man ja in ein dauerhaft unversorgtes Gebiet den Anschluss innerhalb 4 Wochen kündigen kann. Heißt im prinziep für mich, da es ja ein Student Tarif mit 3 monatiger Kündigungsfrist war, dass ich 2 Monate zu viel bezahlt habe. Nun ist die andere Seite, dass dies ein sehr geringer Streitwert ist.... aber dafür ist man ja im Rechtsschutz.



 



 




Bislang konnte man mit dir ganz gut diskutieren. Warum wirst du jetzt beleidigend?



 



Den Rest verstehe ich nicht ganz. An deiner jetzigen Adresse hast du doch einen Vertrag und bist versorgt. Was soll das mit einer evt. alten Übersicht, wo "unversorgt" drinstehen mag, zu tun haben? Du bekommst doch Leistung. Oder verstehe ich das falsch.



 



Wie wirst du denn an deiner neuen Adresse gemeldet sein?



 



Edit: Schön, dass du die Beleidigung editiert hast.




Entschuldigung, dass war nicht meine Absicht. Aber es ist schon sehr gemein von O2 einfach auf solche Einwände nicht zu reagieren und mir selbst am Telefon keine Chance zu geben meine Probleme dazulegen.



 



Also: Mein Student Vertrag war an meinem Studienort. Das war mein Nebenwohnsitz. Mein Hauptwohnsitz hat keine DSL Möglichkeit. Und der bleibt ja bei Abmeldung des Nebenwohnsitzes der einzig verbleibende Wohnsitz. Und da ist eine Mitnahme nicht möglich.



 



Das unversorgte Haus wegen Rahmenverträge liegt in der Stadt in der meine Freundin lebt. Ich bin hier eingezogen um meine Bewerbungsgespräche besser führen zu können. Mit diesem Haus habe ich zuerst Argumentiert, aber mein Anwalt sagte das ich rechtlich gar nicht relevant, da nur MEIN rechtlich gemeldeter Wohnsitz für eine DSL Mitnahme entscheidend ist. Und dahin ist nunmal eine Mitnahme nicht möglich.




bielo schrieb:
Ja genau, ist auch höchstrichterlich entschieden worden.


Die Begründung ist auch durchaus nachvollziebar:



 



Niemand wird gezwungen, einen 24-Monats-Vertrag abzuschließen. Jeder kann auch einen Vertrag ohne MVLZ abschließen. Wer langfristige Verträge abschließt, trage das Risiko, diese aufgrund veränderter persönlicher Verhältnisse nicht mehr nutzen zu können.



 



Gruß



 



akapuma




War ein Student Tarif mit 3 monatiger Laufzeit. Trotzdem finde ich es gemein für 2 Monate ungenutzte Leistung zu bezahlen




CEO schrieb:
[...]

Mein derzeit gemeldeter Wohnsitz also meine Vertragsadresse (zum Nachprüfen für euch von O2) liegt in einem UNVERSORGTEN Gebiet.



 



In meiner neuen bleibe, wo ich ja nicht angeschlossen bin weil Rahmenverträge existieren, bin ich ja nicht Hauptmieter sondern meine Freundin. Folglich kann an MEINE gemneldete Adresse kein Anschluss mitgenommen werden.



 



 



Was denn nun? Das sind zwei völlig unterschiedliche Sachen.



Ein unversorgtes Gebiet liegt vor, wenn o2 in dem Ort grundsätzlich keine DSL-Anschlüsse anbieten kann.



Wenn jedoch lediglich kein DSL-Anschluss geschaltet werden kann, weil der DSL-Anschluss von einem anderen Anbieter belegt ist, dann liegt das im Verantwortungsbereich des Anschlussinhabers und hat rein garnichts mit unversorgtem Gebiet zu tun.



Entsprechend würden solche Regelungen in den AGB auch nicht greifen.




Also der Anschluss der nicht geschaltet werden kann liegt im Wohnhaus meiner Freundin. Nicht mein Bier rechtlich gesehen.



 



Mein Hauptwohnsitz liegt in einem Ort in dem es kein DSL gibt.




CEO schrieb:

da nur MEIN rechtlich gemeldeter Wohnsitz für eine DSL Mitnahme entscheidend ist. Und dahin ist nunmal eine Mitnahme nicht möglich.



Du hast einen Vertrag an einen bestimmten Ort abgeschlossen. Dieser Vertrag ist wirksam. Beide Vertragspartner haben einen Nutzen davon. Es ist deine Absicht, diesen Wohnsitz aufzugeben und nur noch an deinem Hauptwohnsitz gemeldet zu sein. Dieser Wohnsitz ist durch O2 unversorgt.



 



In diesem Fall kommt es, wie in diesem Thread beschrieben darauf an, welche AGB für dich gelten.



 



Was würde ich tun. Ich würde O2 beauftragen, den Vertrag auf meinen Hauptwohnsitz umzuschreiben. Auf diese Reaktion würde ich warten.




akapuma schrieb:

Die Begründung ist auch durchaus nachvollziebar:



 



Niemand wird gezwungen, einen 24-Monats-Vertrag abzuschließen. Jeder kann auch einen Vertrag ohne MVLZ abschließen. Wer langfristige Verträge abschließt, trage das Risiko, diese aufgrund veränderter persönlicher Verhältnisse nicht mehr nutzen zu können.



 



 



Da bin ich voll bei dir.



 



Nur in diesem Fall wäre halt zu prüfen, ob für den TE noch die AGB gelten, wonach ein Umzug in ein nichtversorgtes Gebiet, ein Recht auf Kündigung nach sich zieht.




CEO schrieb:

Also der Anschluss der nicht geschaltet werden kann liegt im Wohnhaus meiner Freundin. Nicht mein Bier rechtlich gesehen.



 





Das war aber bislang deine Argumentation. Von der anderen Konstellation wusste ja keiner was. Außerdem hättest du den vertrag schon gern mitgenommen, wenn in der Wohnung deiner Freundin nicht eine andere Vertragslage herschen würde.



 



Aber dies ist ja nun vom Tisch.