Hallo,
ich bin seit Jahren Kunde von 02 und ziehe jetzt um. Zusätzlich zu den 50€ Umzugspauschlage verlangt O2 zusätzlich noch einen Regionalzuschlag von 5€ monatlich. ( wie der Regionalzuschlag entsteht weiß ich)
Von zusätzlichen Kosten bei diesem Verein und überteuerten/überforderten Hotlines habe ich genug!
Ich würde gerne wissen, ob dieser Zuschlag ( aufgrund einer Vertragsänderung o.ä. ) einen Grund für eine außerordentliche Kündigung darstellt.
Vielen Dank für Eure Antworten
lg
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Geht es um DSL?
Da gibt es so etwas nämlich und hängt mit den Gebühren zusammen, die O2 abführen muss. Das machen andere Anbieter auch, die sich die Leitung anmieten.
Da gibt es so etwas nämlich und hängt mit den Gebühren zusammen, die O2 abführen muss. Das machen andere Anbieter auch, die sich die Leitung anmieten.
Ja richtig , es handelt sich um einen DSL Vertrag.
Kann sein dass ich nicht richtig geschaut hab, aber ich meine ich finde in den AGBs nichts von Regionalzuschlag.
Deswegen die Frage ob eine Sonderkündigung in diesem Fall akzeptiert wird.
Kann sein dass ich nicht richtig geschaut hab, aber ich meine ich finde in den AGBs nichts von Regionalzuschlag.
Deswegen die Frage ob eine Sonderkündigung in diesem Fall akzeptiert wird.
... und noch was:
Ich nehme mal an, da der Umzug in eine eher ländliche Umgebung erfolgt, dass mein ursprünglicher 6.000 Vertrag nun auch nicht mehr voll genutzt werden kann.
Reicht das als Kündigungsgrund?
-oder kann man (ohne Zusaztkosten) bspw. auf den 2.000 "downgraden" bzw. eine Reduktion der Grundgebühr fodern?
weiterhin vielen Dank für Eure Antworten
Ich nehme mal an, da der Umzug in eine eher ländliche Umgebung erfolgt, dass mein ursprünglicher 6.000 Vertrag nun auch nicht mehr voll genutzt werden kann.
Reicht das als Kündigungsgrund?
-oder kann man (ohne Zusaztkosten) bspw. auf den 2.000 "downgraden" bzw. eine Reduktion der Grundgebühr fodern?
weiterhin vielen Dank für Eure Antworten
Aus einer verminderten Geschwindigkeit könntest du o2 keinen Strick drehen können.
Selbst wenn o2 dir am neuen Wohnort kein DSL schalten könnte, hättest du kein Sonderkündigungsrecht, weil das nicht in den Verantwortungsbereich von o2 fällt.
Die Preiserhöhung durch den Regionalzuschlag könnte aber in der Tat ausreichend für eine außerordentliche Kündigung sein.
Selbst wenn o2 dir am neuen Wohnort kein DSL schalten könnte, hättest du kein Sonderkündigungsrecht, weil das nicht in den Verantwortungsbereich von o2 fällt.
Die Preiserhöhung durch den Regionalzuschlag könnte aber in der Tat ausreichend für eine außerordentliche Kündigung sein.
stefanniehaus schrieb:
Aus einer verminderten Geschwindigkeit könntest du o2 keinen Strick drehen können.
Selbst wenn o2 dir am neuen Wohnort kein DSL schalten könnte, hättest du kein Sonderkündigungsrecht, weil das nicht in den Verantwortungsbereich von o2 fällt.
Das stimmt so nicht. Wenn man einen Vertrag hat, der vor 1.4.2011 abgeschlossen wurde, hat man ein Sonderkündigungsrecht, wenn man in ein von o2-DSL unversorgtes Gebiet zieht, steht ausdrücklich in den AGB.
stefanniehaus schrieb:Bei einem älteren Vertrag mit Sicherheit, bei neueren Verträgen eher nicht, da o2 sich wahrscheinlich AGB-mäßig abgesichert hat.
Die Preiserhöhung durch den Regionalzuschlag könnte aber in der Tat ausreichend für eine außerordentliche Kündigung sein.
Vielen Dank zündi
war sehr aufschlussreich
war sehr aufschlussreich
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