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Wie komme ich zu meinem Recht bei fehlerhafter Rechnung nach telefonischer Vetragsverlängerung?

  • May 16, 2019
  • 3 Antworten
  • 97 Aufrufe

astrid987
Besucher:in
Sehr geehrter Herr H.

Ich hoffe, dass meine Nachricht Sie auf einem der Wege erreicht und wende mich direkt an Sie in der Hoffnung auf eine zeitnahe Klärung. Ich bin seit 2015 Kundin bei O2, ich arbeite in der Schweiz, hatte bisher Rechnungen mit einer Grundgebühr von 20 plus 5 für die EU-flat und nur geringe Verbindungsgebühren.

Ich kündigte meinen Vertrag anfangs Jahr, da ich in die Schweiz umzog.
Daraufhin machte mir jemand am 8.3.19 um 15.11 Uhr am Telefon ein Angebot (ist es aufgezeichnet und auffindbar?), dass ich bleiben könne zu denselben Konditionen, aber einem höheren Rabatt für die EU-flat inklusive Schweiz, dem ich zustimmte.

Leider passierte daraufhin bei O2 ein Fehler, nämlich der Nichteinschluss CH, und ich staunte am 18.4.19 beim zufälligen einloggen über eine hohe Rechnung mit über 400 Euro seit der Anpassung.
Ich versuchte sofort via Shop, mit Faxen Telefonaten und Emails an Mahn- und Beschwerdestelle eine korrekte Rechnung zu erhalten (Auszug unten) , jedoch erfolglos. Ich rief den fehlerhaften Betrag zurück und seit heute wurde der Internetzugang gesperrt.

Ich bitte Sie hiermit höflich um eine Klärung der Angelegenheit, dem Wiederfreigeben der ursprünglich gebuchten Services und eine entsprechend korrekte Rechnung.

Gern würde ich Sie in diesem Zusammenhang auch bitten, die fehlerhafte Rechnung über 80 Euro kurz nach meinem Vertragsabschluss im Jahr 2015 zu korrigieren, ich hatte per Telefonlog nachgewiesen, dass ich nach ST Gallen (071) und nicht (niemals) nach Kasachstan (0071) telefoniert hatte an dieser exakten Zeitpunkt, aber es wurde von O2 nie ausgeglichen.

Besten Dank für Ihre Aufmerksamkeit im Voraus und

Freundliche Grüsse

Edit by o2_Tatjana: Angaben Dritter aus Datenschutzgründen entfernt

3 Antworten

bs0
Legende
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  • Legende
  • May 16, 2019
Dir ist schon bewusst, dass du dich hier in einem Diskussionsforum befindest? Oder ist das nur eine Kopie eines Schreibens an o2?

Für deine Forderung aus 2015 dürfte die Verjährungsfrist Ende 2018 abgelaufen sein, für das aktuelle Anliegen stellt sich die Frage warum du nicht widerrufen hast, wenn die Konditionen in der Auftragsbestätigung nicht deinen Vorstellungen entsprechen. In den aktuellen Tarifen ist in der EU-Flat die Schweiz nämlich nicht dabei. Was stand denn als Auslandsoption in der Vertragsbestätigung?

o2_Tatjana
  • Team
  • May 16, 2019
Hallo @astrid987,

schön dich in unserer o2 Community begrüßen zu können. 😊

Bitte beachte, dass du dich hier in einem öffentlichen Forum befindest. Persönliche Daten und Daten Dritter die du hier postest, könnte jeder sehen. Daher habe ich deinen Eingangspost ein wenig editiert. Außerdem ist unsere Community ein Kunden-helfen-Kunden-Forum und kein Echtzeitmedium ist. Eine 1:1 Kundenbetreuung bieten wir auf diesem Kanal nicht an.

Wie ich in deinem Datensatz sehe , hattest du gestern schon Kontakt mit den Kollegen. Konnte dein Anliegen gelöst werden oder brauchst du noch weitere Unterstützung? Für die Zukunft möchte ich dich bitten, dich nur über einen Kanal (Hotline, Community, Chat etc.) an uns zu wenden. so können wir dein Anliegen schneller bearbeiten.

Viele Grüße, Tatjana

o2_Tatjana
  • Team
  • May 17, 2019
Moin @astrid987,

kann ich an dieser Stelle noch etwas für dich tun? 🤓

Viele Grüße, Tatjana