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Warum O2
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Widerruf nur zur Hälfte bearbeitet

  • August 23, 2022
  • 5 Antworten
  • 76 Aufrufe

Guten Tag,

Ich habe im März einen Vertrag online abgeschlossen. Kurz darauf habe ich ihn per Mail widerrufen. Beim Widerruf habe ich nicht explizit einen Teil meines Auftrags widerrufen, sondern den kompletten Auftrag. Da in den AGB's nichts davon steht, dass man die SIM- Karte zurückschicken muss, habe ich diese entsorgt und das Handy wie besprochen zurückgeschickt. Nun behauptet O2 ich hätte explizit den Widerruf des Vertrages extra erwähnen müssen und der Vertrag läuft nun 2 Jahre. In den AGB's steht nichts von dem was sie behaupten und ich möchte den Vertrag nicht auf mir sitzen lassen. Habe ich Chancen damit durchzukommen, dass O2 den Widerruf fehlerhaft gemacht hat oder ist es meine Schuld?

5 Antworten

bs0
Legende
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  • Legende
  • August 24, 2022

Du hast nur das Handy zurückgeschickt, den Mobilfunkvertrag aber nicht widerrufen? Dann wäre das in der Tat leider deine Schuld. Handyvertrag (Ratenzahlung) und Mobilfunkvertrag sind zwei getrennte Verträge, also müssen diese ggf. beide explizit widerrufen werden. Die SIM muss man tatsächlich nicht zurückschicken (sowas muss aber nicht in den AGB stehen), aber wenn du nicht widerrufst kann o2 nichts bearbeiten.


Bollermann
Legende
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  • August 24, 2022

@bs0 

Doch, es wurde lt TE widerrufen. 

 

"Kurz darauf habe ich ihn per Mail widerrufen. Beim Widerruf habe ich nicht explizit einen Teil meines Auftrags widerrufen, sondern den kompletten Auftrag." 

 

 


bs0
Legende
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  • Legende
  • August 24, 2022

@Bollermann Ja, die Frage ist aber was genau in der Mail widerrufen wurde - nur das Handy oder auch der Mobilfunkvertrag, da hier die Rede von einem Vertrag bzw. Auftrag ist. Mit etwas Glück hat der TE die E-Mail noch.


@bs0 ich habe den Auftrag mit der Auftragsnummer widerrufen, ansonsten habe ich keine Angaben gemacht.


Klaus_VoIP
Legende
  • August 24, 2022

Mir fehlt leider die Erfahrung mit MyHandy. Wenn die Auftragsnr. sich nur auf das Handy bezieht, dann wäre das unglücklich. Das könnte aber sein, da es 2 Verträge und 2 Abbuchungen gibt. Also wären 2 Auftragsnr. nicht verwunderlich.

Insofern gebe ich bs0 Recht - es kommt auf die genaue Formulierung an.
Ich sichere mich mit mit irgendwelchen Nummern und textlicher Beschreibung “ Auftrags.nr. 0815 … Vertrag und alle damit verbundenen Vereinbarungen …” doppelt ab.