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Gelöst

wegen angeblicher technischer Notwendigkeit Vertrag bekommen

  • February 19, 2016
  • 24 Antworten
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Cleofragt
Besucher:in
Hilfe bitte, bekam wegen angeblicher technischer Notwendigkeit in einem O2 shop einen Vertrag verkauft samt Handy (aus techn. Gründen) und nun zeigt sich, dass es die technische Möglichkeit, die mir versprochen wurde, gar nicht gibt. was tun? der entsprechende Herr bei Telefonica meldet sich nicht auf Brief - weder Tel noch mail möglich.

Lösung von Anonymous



Gibt es vielleicht doch noch eine Idee oder

ein paar Hinweise, wie das

a )  ohne Juristen oder

b ) per Anfechtung

klärbar wre mit O2?



Mir fällt nichts weiter ein. Anfechtung - ob mit oder ohne juristischen Beistand - halte ich persönlich nicht für sonderlich aussichtsreich, eine direkte Klärung mit o2 in Deinem Sinne auch eher nicht, aber das ist nur meine persönliche Meinung.

Vielleicht äußert sich ja noch ein/e o2-Moderator/in dazu, ob man Dir zumindest irgendwie entgegenkommen kann. Ob diese/r etwas grundlegend Anderes als das bisher Geschriebene mitteilen kann, glaube ich zwar nicht, aber man kann ja nie wissen.

24 Antworten

svx
Einsteiger:in
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  • Einsteiger:in
  • February 19, 2016
Sorry, aber: häääää? Wegen was für einer "technischen Notwendigkeit" solltest du Vertrag und Handy bekommen und warum schließt du sowas ab? Und welche Möglichkeit gibt es jetzt doch nicht?

Kannst du das vielleicht etwas konkreter formulieren, so dass ein Außenstehender es nachvollziehen kann?

Das wäre lieb, danke!


Cleofragt
Besucher:in
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  • February 19, 2016
Aber klar doch, gern.

Die Netzanbindung meiner Wohnung im EG in der Nähe des Rotkreuzplatzes in München ist sowohl für Internet- wie Handynutzung äußerst schlecht; die Störungsmeldungen beim O2-Kundendienst wurden gelegentlich auf mein Drängen hin entsprechend vermerkt. Immer dann, wenn das Internet trotz diverser Tricks wie an- und ausschalten des Rooters - wieder einmal nicht funktioniert, gehe ich per Smartphone mit Hotspot online. Obwohl ich schon für Handy und Internet zahle, fallen dadurch oft weitere Kosten an. Dennoch habe ich phasenweise weder Handy- noch Internetverbindung. Die nie zufriedenstellende Situation hat sich seit dem Sommer weiter zugespitzt

Im O2 Shop am Rotkreuzplatz wurde ich zur Lösung dieses Problems dahingehend beraten, dass das Problem lösbar wäre, wenn ich eine LTE-verbindung hätte. Dann würde mein Smartphone sicher funktionieren. Ich bräuchte dazu allerdings einen Neuvertrag plus ein LTE-fähiges Handy, da mein MotoG veraltet und nicht LTE-fähig sei.

Da die Beratung sehr seriös erschien, habe ich daraufhin in den sauren Apfel gebissen und die nötigen Abschlüsse getätigt. Denn wegen meiner gesundheitlichen Situation (u.a. 80% Schwerbehinderung), bin ich sowohl im Alltag, v.a. aber in Notfällen, auf eine funktionierende Verbindung nach außen angewiesen.

Die Entscheidung für den Neuvertrag samt Samsung S4 mini traf ich ausschließlich wegen  

der Beratung. Konnte m ir nicht vorstellen, dass der kompetent wirkende Mitarbeiter im

O2-shop so wenig Ahnung über die neueste Technik hat.. Nun habe ich 3 !! Verträge und nichts geht !!

Da bereits am Tag nach dem Kauf wieder einmal weder Internet noch Handy funktionierten, habe ich beim Kundenservice von O2 Rat gesucht. Dort wurde ich in die Technik weiter verbunden und erfuhr, dass ein LTE-Sendemast nur ca. 400 – 600 Meter streuen würde. Der meiner Wohnung nächstgelegene Sendemast aber steht zu weit entfernt, um mir auch nur annähernd zu nutzen und der in nächster Zeit geplante wird mir auch keine Verbesserung bringen.

Jetzt klarer?


Cleofragt
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  • February 19, 2016
Vielen Dank für den Tipp, dies auf diese Frage zu beschränken, dachte, ich könne es deutlicher machen mit der zweiten Frage

Bin erst das zweite Mal hier und kenne mich noch nciht aus, wo man was genau beantwortet....

Im Shop war ich und wurde weggeschickt, da man zwar Internet-Verträge kündigen kann,

nicht jedoch im Shop abgeschlossene

Ich finde aber, dass es bei einem solchen Beratgungsfehler, dern ich als Laie nicht bemerken konnte, eine Sonderkündigung geben müsste.


Sandroschubert
Legende
Jetzt klarer. Ich bin erschüttert was dir dort erzählt wurde. Leider hast du kein Rücktrittsrecht bei im shop abgeschlossener Verträge. Vielleicht kann ein Moderator weiterhelfen - die Chancen stehen aber aehr schlecht.

Eine Frage von mir. Ist nur das mobile Intwrnet bei Dir schlecht oder der Empfang gesamt?

Gruß


Cleofragt
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  • February 19, 2016
Leider ist sowohl das Festnetz grottig, wie auch der Mobilfunk

Wie bitte, kommt man an jemand Kompetenten, der auch in so einem Fall helfen kann.

sonst muss ich klagen, was ich aber ungern will.

Bin ja im Grunde schon beim Erstvertrag mit O2 veräppelt worden, weil man mir eine

ausreichend gute Anbindung zugesagt hat.


svx
Einsteiger:in
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  • Einsteiger:in
  • February 19, 2016
So wie sich das anhört, würde ich nicht unbedingt sagen, der Shopmitarbeiter hat keine Ahnung - eher geht er, wie meist in den Shops, für Umsatz über Leichen. Nur mein persönlicher Eindruck.

Ob du aus dem Vertrag raus kommst bezweifle ich erst einmal, vor allem, weil man dir seitens der o2-Mitarbeiter hier wohl nicht helfen kann. Ist bei Shop-Verträgen alles nicht so einfach. Wenn man sich dort querstellt, bliebe wohl nur der Weg zum Anwalt. Klar, die Aussagen sind wohl nicht wirklich haltbar, aber ebenso wenig beweisbar. Neuvertrag nur wegen LTE war schon Quatsch, dann ist die Frage, welche Moto G-Version du hattest, da gab es nämlich auch eins mit LTE-Unterstützung. Und schließlich noch der zu weit entfernte Mast. Wie auch immer - mehr als viel Glück wünschen kann ich da natürlich nicht.

Interessanter wäre aber aus meiner Sicht, wie man deinen DSL-Anschluss ordentlich zum Laufen bekommt. Kann ja nicht sein, dass du zusätzlich auf LTE angewiesen bist. Hier würde ich konsequent, jedes Mal wenn ein Fehler auftritt, über die Hotline Störungstickets erstellen lassen. Im Zweifel müsste man über eine fristlose Kündigung wegen Nichterfüllung nachdenken.

Ich hoffe, dass sich bald ein Moderator hier zu Wort meldet, der da mehr sagen kann. Hier aber bitte etwas Geduld, das kann schon mal 1-2 Tage dauern.


Cleofragt
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  • February 19, 2016
Ich danke Dir für Deine Antworten.

Hatte übrigens nicht den Eindruck, dass der Shop-Mitarbeiter unerhlich war. Er hatte sich auch mein  Moto G angesehen und erst dann gesagt, dass es nicht LTE-fähig sei.

Es scheint tatsächlich so zu sein, dass O2 seine Leute nicht gut über solche speziellen Gegeben heiten informiert. Habe an den Shop-Betreiber geschrieben, was man interessanter Weise nur per Brief tun  kann - sprich: O2 akzeptiert keine mail- oder Telefonanfrage!!!!

>>  Wieso wusste ihr Verkäufer dies nicht? Stattet O2 seine Mitarbeiter nicht mit entsprechenden

Infos aus, damit sie ihre Kunden nicht so vollkommen am Bedarf vorbei beraten? Noch dazu ohne eine Schutzklausel im Vertrag, die bei solchen, letztlich von O2 verursachten, Fehlkäufen auf Grund inkompetenter Beratung schützen?

Oder nimmt O2 etwa billigend in Kauf, dass solche, komplett am Bedarf vorbeigehenden Beratungen passieren nur damit die Menge der Vertragsabschlüsse steigt? Ging es also nur um den Abschluss eines neuen Vertrages , egal wie, sogar unter Vorspiegelung falscher Tatsachen? Dann wäre das wohl sittenwidrig.


Ich bitte umgehend um schriftliche Bestätigung der Kündigung/Vertragsauflösung 

und Rückerstattung bereits eingezogener Beträge gegen Rückgabe des mir sinnlos

verkauften Samsung S4mini-Geräts. <<

Seit 1 Woche warte ich nun auf Antwort

Schade, dass O2 sich hier genauso ungut verhält, wie viele Mobilfunkanbieter....


Sandroschubert
Legende


Es scheint tatsächlich so zu sein, dass O2 seine Leute nicht gut über solche speziellen Gegeben heiten informiert. Habe an den Shop-Betreiber geschrieben, was man interessanter Weise nur per Brief tun  kann - sprich: O2 akzeptiert keine mail- oder Telefonanfrage!!!!

Nicht o2 - der Shop!

Gruß


Cleofragt
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  • February 19, 2016
Doch O2 - denn die haben diese fiesen Vertragsbedingungen ja geschaffen,

nach denen man einen im Internet abgeschlossenen Vertrag innert 14 Tagen

kündigen kann, nicht aber einen im O2-Shop geschlossenen.

Aber offensichtlich sind die Shop-Betreiber auch nicht ehrenwerter als das

Unternehmen, mit dem sie zusammenarbeiten.....


Sandroschubert
Legende


Doch O2 - denn die haben diese fiesen Vertragsbedingungen ja geschaffen,

nach denen man einen im Internet abgeschlossenen Vertrag innert 14 Tagen

kündigen kann, nicht aber einen im O2-Shop geschlossenen.

Ab diesem Punkt verrennst du Dich und ich überlege mir Dir weiter zu antworten. Nein O2 hat nicht die Vertragsbedingungen geschaffen. Verträge die in Shops (nicht nur bei O2 abgeschlossen werden) sind nicht widerrufbar, ausser der Shop stimmt zu.

Du kannst dich gern an O2 selbst wenden und eine Händlerbeschwerde aufgeben.

Gruß


Cleofragt
Besucher:in
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  • February 19, 2016
Ich versuche ja, vom Shopbetreiber ein Entgegenkommen zu erreichen,

aber er hat sich halt ja nciht gemeldet.

Weil ich versucht hatte, mit O2 Kontakt aufzunehmen, weiß ich das mit dem LTE. Doch

bekam ich nie jemand mit Entscheidungsbefugnis ans Telefon, sondern wurde auf den

Schriftweg verwiesen. Suuuper.... möglichst alles so lange verkomplizieren, bis der

Kunde klein beigibt. Sorry, wenn Dich meine kritische Haltung stört!

Aber:

Ob ich mich verrenne, sei mal dahin gestellt. Mein Wissensstand ist, dass O2 - wie auch andere Anbieter -

den Shops vorschreiben, wie die Verträge zu sein haben bzw. die Shops.

Bei mir steht jedenfalls wörtlich:

>> Der Verkauf erfogt in Namen und für Rechnung von Telefonica Germany.

Es gelten die Verkaufs- und Lieferbedingungen der Telefonica.... <<


bielo
Legende
  • February 19, 2016
Bitte befasse dich mit dem Vertragsrecht. Es ist so, dass man nirgends in einem Shop ein Recht auf Widerruf hat. Wenn MM oder Real zum Beispiel das macht, dann aus Kulanz. Einen Anspruch hast du nicht, es sei denn die Ware ist mangelhaft.


Cleofragt
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  • February 19, 2016
Hallo? Wer bitte behauptet, dass ich das Vertragsrecht nicht kennen würde?

Aber nur, weil es dieses Vertragsrecht gibt, darf ich nicht monieren,

dass ich das Fehlen einer Schutzklausel für den Fall einer eklatanten

Fehlberatung für unfair halte?

Es ist bekannt, dass Recht und Gerechtigkeit nicht das gleiche sind. Aber soll

ich mir deshalb das kritische Denken verbieten lassen?


bielo
Legende
  • February 19, 2016
Gegen Fehlberatung gibt es ggf. andere Schutzmechanismen. Müsste man mal im Vertragsrecht prüfen. Aber die kennst du dann ja selbst. 😉


Cleofragt
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  • February 19, 2016
Denn eine solche Fehlberatung entspricht für mich einer *schlechten Ware*

ergo: habe ich dann also durchaus das Recht, zu monieren.

Dabei ist mir auch klar, dass ich schlechte Karten habe, weil der Mitarbeiter

das natürlich nciht zugeben wird - sein Job hängt ja dran


bielo
Legende
  • February 19, 2016


Denn eine solche Fehlberatung entspricht für mich einer *schlechten Ware*

ergo: habe ich dann also durchaus das Recht, zu monieren.

Nein, das hat damit wirklich nicht zu tun.


Cleofragt
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  • February 19, 2016
Nur weil ich weiß, dass es zunächst keine Rückgabemöglichkeit gibt,

weiß ich längst nicht alles.

Also fände ich Tipps echt cool   😀


Cleofragt
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  • February 19, 2016
Dann verrat mir doch bitte, welche Schutzmechanismen Du meintest


  • February 20, 2016


Dann verrat mir doch bitte, welche Schutzmechanismen Du meintest



Wahrscheinlich meinte er leider keine, die auf Deinen Fall zutreffen dürften. Das Gewährleistungsrecht trifft jedenfalls nicht auf Deinen Fall zu, aber dazu wurde ja schon etwas ausgesagt. Du hättest höchstens eine Chance, wenn Du generell Probleme mit dem Mobilfunk hättest, wenn o2 also nicht in der Lage wäre, Dir hinreichende Mobilfunkleistungen in ganz Deutschland zur Verfügung zu stellen. Wenn Du nur an einem Ort oder einzelnen Orten nicht ausreichend telefonieren und surfen kannst, sieht es schlecht für Dich aus. Ferner hättest Du eine Chance, wenn Dir in betrügerischer Absicht ein Vertrag "angedreht" wurde. Das müsstest Du jedoch ggfs. belegen können, und das wird Dir m.E. eher nicht gelingen, weil der Shop-Verkäufer etwas Anderes aussagen dürfte als Du.

Fakt ist so oder so: Bei in einem Shop abgeschlossenen Verträgen (egal ob bei Waren oder Dienstleistungen) gibt es kein gesetzliches Widerrufsrecht. Nur bei sog. "außerhalb von Geschäftsräumen" ("Haustür", Direktvertrieb, "Kaffeefahrt" etc.), online oder telefonisch geschlossenen Verträgen gibt es so etwas, vgl. §§ 312b ff BGB.


bielo
Legende
  • February 20, 2016
Meine Idee ging in Richtung Anfechtung. Zwar schwierig,  aber darum ging es nicht.  Aber Vertragrecht kennt er ja.


Cleofragt
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  • February 20, 2016
vielen dank.

aber genau das ist ja bei mir der fall. ich zitiere mich mal selbst:

>> Die Netzanbindung meiner Wohnung im EG in der Nähe des Rotkreuzplatzes in München ist sowohl für Internet- wie Handynutzung äußerst schlecht; die Störungsmeldungen beim O2-Kundendienst wurden gelegentlich auf mein Drängen hin entsprechend vermerkt. Immer dann, wenn das Internet trotz diverser Tricks wie an- und ausschalten des Rooters - wieder einmal nicht funktioniert, gehe ich per Smartphone mit Hotspot online. Obwohl ich schon für Handy und Internet zahle, fallen dadurch oft weitere Kosten an. Dennoch habe ich phasenweise weder Handy- noch Internetverbindung. Die nie zufriedenstellende Situation hat sich seit dem Sommer weiter zugespitzt

Im O2 Shop am Rotkreuzplatz wurde ich zur Lösung dieses Problems dahingehend beraten, dass das Problem lösbar wäre, wenn ich eine LTE-verbindung hätte. Dann würde mein Smartphone sicher funktionieren. Ich bräuchte dazu allerdings einen Neuvertrag plus ein LTE-fähiges Handy, da mein MotoG veraltet und nicht LTE-fähig sei. <<

>> Bin ja im Grunde schon beim Erstvertrag mit O2 veräppelt worden, weil man mir eine

ausreichend gute Anbindung zugesagt hat.  <<


Cleofragt
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  • February 21, 2016
Gibt es vielleicht doch noch eine Idee oder

ein paar Hinweise, wie das

a )  ohne Juristen oder

b ) per Anfechtung

klärbar wre mit O2?

Oder wie man an einen Ansprechpartner kommt?

Ich hab gelesen, dass das 2-3 Tage dauern kann,

abrer vielleicht kennt doch jemand nen direkterenWeg?

Danke jedenfalls allen für Ihre Tipps

Cleo


Cleofragt
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  • February 21, 2016
Werter Bielo:

ich kene nicht Vertragsrecht, bin aber als einigermaßen mündiger Bürger, respektive Bürgerin, durchaus in der Lage zu verstehen, wenn es heißt, dass der in einem Laden geschlossene Vertrag nicht kündbar ist. Deshalb habe ich auf Deine Bemerkungen: Beschäftige Dich doch mal mit.... entspechend reagiert.

Weil zu der obersten, so offen liegenden Kündigunsklausel konnte doch wohl so ziemlich jeder kommen - denke ich. Insofern finde ich solche Bemerkungen als absolut überflüssig.

Freuen würde ich mich über eine Expertenmeinung wie: Dass solche Verträge an sich nicht kündbar sind, ist Dir sicher bekannt. Vierlleicht aber könnte man in Deinem Fall........

Und ja, bitte, sag mir dazu noch was, wie könnte ich das noch anders anfechten,

wie mit dem bereits versuchten?

Grüße

Cleo


  • Lösung
  • February 21, 2016


Gibt es vielleicht doch noch eine Idee oder

ein paar Hinweise, wie das

a )  ohne Juristen oder

b ) per Anfechtung

klärbar wre mit O2?



Mir fällt nichts weiter ein. Anfechtung - ob mit oder ohne juristischen Beistand - halte ich persönlich nicht für sonderlich aussichtsreich, eine direkte Klärung mit o2 in Deinem Sinne auch eher nicht, aber das ist nur meine persönliche Meinung.

Vielleicht äußert sich ja noch ein/e o2-Moderator/in dazu, ob man Dir zumindest irgendwie entgegenkommen kann. Ob diese/r etwas grundlegend Anderes als das bisher Geschriebene mitteilen kann, glaube ich zwar nicht, aber man kann ja nie wissen.