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Vertragsänderung

  • November 26, 2016
  • 4 Antworten
  • 169 Aufrufe

kfs
Besucher:in
Da sich keine wirklich schlüssigen Antworten darauf finden lassen, wie die Änderung eines bestehenden Vertrages unkompliziert durchgeführt werden kann, wäre ich sehr dankbar für die Hilfe auf diesem Wege. Um einen Tarif zu wechseln (bisslang Basic mit Multicard, nun Wechsel zu Free S), sei der neue Vertrag abzuschließen, die Zusammenführung und der Beibehalt der bisherigen Rufnummer würden selbstverstädnlich automatisch erfolgen. Leider ist dies nicht der Fall, so dass nun die dritte SIM Card da ist samt neuer Rufnummer. Irgendwelche Optionen, die ein Zusammenführen in gewünschter Weise (neue SIM Card im Tarif Free S mit Multicard = Zweit-SIM-Card unter der bisherigen Rufnummer ⚠️) erlauben wrden, finde ich nicht. Früheren Einträgen zufolge stehe ich mit dieser Problematik auch nicht alleine da. Ich hoffe auf schnelle (umgehende!) Abhilfe ohne Umstände durch Widerspruch gegen Doppelbelastung (Rechnung für beide Tarife). Vielen Dabk im Voraus!

Lösung von Sonic28

Hallo kfs,

um einen bestehenden Mobilfunkvertrag zu verlängern, muss man keinen neuen Tarif abschließen, bei dem man eine neue SIM Karte mit neuer Rufnummer bekommt. Bei einer Vertragsverlängerung behällt man die SIM Karte von dem Vertrag, den man verlängern will, und man behällt auch die dazu gehörige Rufnummer. Daran ändert sich also nichts. Das einzige was sich ändert, wäre der Mobilfunktarif und die dazugehörigen Konditionen. Das hat aber nichts damit zu tun, dass man dadurch eine neue SIM Karte und eine neue Rufnummer bekommt.

Ich vermute mal, genau wie der User bielo es bereits erwähnt hat, dass du einen neuen Mobilfunkvertrag abgeschlossen hast, statt deinen vorhandenen zu verlängern. Hättest du nur verlängert, dann hättest du keine neue SIM Karte erhalten und erst recht keine neue Rufnummer.

Also würde ich diesen Vertrag, sofern du ihn online auf der o2 Homepage oder telefonisch bei der Kundenbetreuung oder im Kundenchat abgeschlossen hast, widerrufen. Dazu hast du ab Vertragsabschluss ganze 14 Tage Zeit. Solltest du ihn aber in einem o2 Shop (oder Saturn bzw. Media Markt etc.) abgeschlossen haben, dann hast du eigentlich kein Widerrufsrecht. Du kannst nur in den gleichen o2 Shop (oder Saturn bzw. Media Markt etc.) gehen und den dortigen Mitarbeiter bitten, dieses rückgängig zu machen. Macht er es, dann ist alles gut. Macht er es nicht, dann hast du schlichtweg "Pech gehabt", denn einen gesetzlichen Anspruch darauf, dass er es machen muss, hast du nicht. Steht alles so im Fernabsatzgesetz drin.

Gruß, Sonic28

4 Antworten

bielo
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  • November 26, 2016
Ich vermute stark, du hast nicht den Vertrag verlängert, sondern einen neuen abgeschlossen. Du solltest ihn widerrufen. 


LMSMDK
Legende
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  • Legende
  • November 26, 2016
Hallo,

in der Regel kann man die Verträge ab 3 Monate vor Ende der Laufzeit des Vertrages verlängern (auch mit Tarifwechsel in einen anderen Tarif).

Im Rahmen einer Vertragsverlängerung behält man auch seine Rufnummer.

Sollten die Verträge unter separaten Kundennummern laufen, müssten diese kostenpflichtig zusammengeführt werden, sodass nur  noch eine Rechnung erstellt wird.

Sollte der Zweitvertrag durch eine durchführbare Vertragsverlängerung (in den Free S) des ersten Vertrages nicht benötigt werden, sollte dieser, sofern noch möglich, widerrufen werden.


Sonic28
Legende
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  • Legende
  • Lösung
  • November 26, 2016
Hallo kfs,

um einen bestehenden Mobilfunkvertrag zu verlängern, muss man keinen neuen Tarif abschließen, bei dem man eine neue SIM Karte mit neuer Rufnummer bekommt. Bei einer Vertragsverlängerung behällt man die SIM Karte von dem Vertrag, den man verlängern will, und man behällt auch die dazu gehörige Rufnummer. Daran ändert sich also nichts. Das einzige was sich ändert, wäre der Mobilfunktarif und die dazugehörigen Konditionen. Das hat aber nichts damit zu tun, dass man dadurch eine neue SIM Karte und eine neue Rufnummer bekommt.

Ich vermute mal, genau wie der User bielo es bereits erwähnt hat, dass du einen neuen Mobilfunkvertrag abgeschlossen hast, statt deinen vorhandenen zu verlängern. Hättest du nur verlängert, dann hättest du keine neue SIM Karte erhalten und erst recht keine neue Rufnummer.

Also würde ich diesen Vertrag, sofern du ihn online auf der o2 Homepage oder telefonisch bei der Kundenbetreuung oder im Kundenchat abgeschlossen hast, widerrufen. Dazu hast du ab Vertragsabschluss ganze 14 Tage Zeit. Solltest du ihn aber in einem o2 Shop (oder Saturn bzw. Media Markt etc.) abgeschlossen haben, dann hast du eigentlich kein Widerrufsrecht. Du kannst nur in den gleichen o2 Shop (oder Saturn bzw. Media Markt etc.) gehen und den dortigen Mitarbeiter bitten, dieses rückgängig zu machen. Macht er es, dann ist alles gut. Macht er es nicht, dann hast du schlichtweg "Pech gehabt", denn einen gesetzlichen Anspruch darauf, dass er es machen muss, hast du nicht. Steht alles so im Fernabsatzgesetz drin.

Gruß, Sonic28


kfs
Besucher:in
  • Autor
  • Besucher:in
  • November 26, 2016
Vielen Dank für die Hinweise! Widerruf des wirklich fälschlicherweise neu abgeschlossenen Vertrages ist (per Widerrufformular) bereits erfolgt ebenso wie via Hotline die vorzeitige Verlängerung meines bestehenden Mobilfunkvertrages - dies mit dem neuen Wunschtarif. Riesengroßes Lob an die Hotline: 20 Minuten Wartezeit, aber extrem freundlich, zuvorkommend und zielführend die unmittelbare Erledigung meines Anliegens. Neuer Tarif nun schon - mit gleicher Rufnummer - ab morgen ☺️