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Warum O2
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Gelöst

Unverschämte Rechnungsstellung

  • October 28, 2014
  • 6 Antworten
  • 123 Aufrufe

mslilly
Besucher:in
Hallo zusammen.

 

Am 11.10. habe ich meinen Mobilfunktarif incl. Handy bestellt.

Ich mußte Unterlagen einschicken, die am 15.10. eingegangen sind (Bestätigung per Mail).

Am 17.10. wurde mir mitgeteilt, daß der Vertrag aktiviert wurde. Jedoch schon rückwirkend zum 15.10.!!

 

Am 21.10. bekam ich erst Handy+SIM.

Und jetzt stellt mir O2 eine Rechnung in Höhe von 2,50 EUR für den Zeitraum vom 15.10.-19.10. aus.

Der 19.10. ist übrigens das Ende des Rechnungszeitraums.

 

Kann ich dagegen Widerspruch einlegen? Es geht mir nicht um die 2,50 EUR, es geht mir darum, daß ich solch eine Unverschämtheit nicht dulden kann.

Lösung von mslilly

Hmm, der Vermittler aktiviert die Karte, obwohl ich eine Aktivierungsbestätigung direkt von o2 erhalten habe? Okaaay, dann werde ich mich wohl an diesen wenden...

Vielen Dank für eure freundlichen Rückmeldungen!

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6 Antworten

stefanniehaus
Legende
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Hast du den Vertrag bei o2 abgeschlossen oder einem Vermittler?

 

Bei o2 selbst muss man nichts einschicken!

Und bei o2 abgeschlossene Verträge werden nicht vor Versand aktiviert.

 

Vermittler hingegen aktivieren die SIM gerne vor Versand. Dafür kann o2 aber nichts.

 


mslilly
Besucher:in
  • Autor
  • Besucher:in
  • October 28, 2014
Ich hab den Vertrag über einen Vermittler abgeschlossen.

Jedoch kann dieser den Vertrag nicht aktivieren. o2 muß mich auch auf diesem Wege "akzeptieren".

Die Mail, daß der Vertrag aktiviert wurde, kam direkt von o2.


Sandroschubert
Legende
Ansprechpartner ist dein Vermittler, dieser hat die Sim vorabaktiviert. Bei Bestellungen direkt über o2 fängt die Abrechnung mit Aktivierung der Karte an.

 

Gruß


stefanniehaus
Legende
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Generell beginnt das Vertragsverhältnis mit Aktivierung der Karte.

Und die Aktivierung der Karte hat der VERMITTLER vorgenommen. Nicht o2.

 


Edin-
Besucher:in
  • Besucher:in
  • October 28, 2014
Hallo, mslilly,

 

bedenke bei der ganzen Geschichte, dass du bei nahezu allen Vertragsabschlüssen die Möglichkeit hast, deine Willenserklärung zurückzuziehen. In den meisten Fällen hast du zwei Wochen Widerspruchsrecht. Ich will dir jetzt nicht einreden, dass du dieses und jenes machen sollst. Behalte aber nur im Hinterkopf, dass du mit der Drohung eines Widerrufs vielleicht etwas erreichen kannst. Sei es eine Rücknahme der unberechtigten Forderung oder was auch immer. Lies dir am besten nochmal deinen unterschriebenen Vertrag durch.


mslilly
Besucher:in
  • Autor
  • Besucher:in
  • Lösung
  • October 30, 2014
Hmm, der Vermittler aktiviert die Karte, obwohl ich eine Aktivierungsbestätigung direkt von o2 erhalten habe? Okaaay, dann werde ich mich wohl an diesen wenden...

Vielen Dank für eure freundlichen Rückmeldungen!