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unrechte position in der rechnung

  • January 19, 2014
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26 Antworten

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  • Besucher:in
  • January 23, 2014
Grundsätzlich wäre es wohl schon sinnvoll das Problem direkt mit dem Versicherungsanbieter zu lösen, aber grundsätzlich sollte auch o2 weiterhelfen können.

Denn man hat bei seinem Telekommunikationsanbeiter schon grundsätzlich das Recht auch Posten Dritter zu wiedersprechen. In dem Fall darf dann der Betrag nicht abgebucht werden. Stattdessen erhält der Drittanbieter dann auf Anfrage die Daten des Rufnummerninhabers, und müsste dann seine Forderungen selber geltend machen. In dem Fall kann man sich dann auf jedem Fall direkt mit dem Versicherungsanbieter auseinandersetzen.

Nur ist das die Frage ob das in diesem Fall wirklich klug wäre. Denn schlimmstenfalls müsste man das dann von Monat zu Monat machen.