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Telekommunikationsvertrag ohne Hardwarelieferung gültig


Hallo,
bei der Bestellung eines Smartphones mit Vertrag handelt es sich doch um verbundene Verträge nach §358 BGB. Wenn nun das Smartphone nicht geliefert wird (weil z.B. keine zusätzliche Vorauszahlung geleistet wird), warum wird dann die SIM-Karte des Telekommunikationsvertrag trotzdem automatisch aktiviert? Ohne Smartphone kann die SIM-Karte ja gar nicht genutzt werden! Konkreter Fall: Die Rechnung für den Telekommunikationsvertrag kam an, mit Posten "Hardware Rabatt" (--> das beweist ja die Verbundenheit der Verträge!), aber das Smartphone selbst wurde nie geliefert!

Und dazu gleich die zweite Frage: Wenn das Smartphone nicht geliefert wird, wird dann der Vertrag für die Hardware seitens O2 irgendwann aufgelöst oder bleibt er zweitlich unbegrenzt schwebend?

2 Antworten

Benutzerebene 7
Abzeichen +7
Wenn du das Handy nicht bekommst und der Rabatt deswegen nicht gewährt wird, du also ohne Hardware mehr zahlen würdest, dann wird auch der Mobilfunkvertrag aufgelöst. Eventuell ist das Handy noch nicht ausgebucht?

Was sagt die Kundenbetreuung dazu?

Im konkreten Fall: Warum wurde das Handy nicht geliefert?

Das Argument, die SIM kann nicht ohne das bestellte Handy verwendet werden ist übrigens unpassend, da die SIM nicht mit diesem Handy verknüpft ist!
Benutzerebene 7
Hallo @Fred_0815 ,

zunächst einmal herzlich willkommen in unserem Forum. Schön dass du den Weg zu uns gefunden hast. :-)

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Viele Grüße,
Andrea

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