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Sonderkündigung O2 durch Auslandsumzug


Guten Tag! 

 

Zwei Mal habe ich nun versucht mit meiner Sonderkündigung an O2 heranzutreten. 

Jetzt kommt der Oberknaller: Nicht mal eine Eingangsbestätigung bekommt man! Ich habe es per Fax und per Mail versucht mit Schreiben, Unterschrift. Da ich gar nichts von O2 höre und ab Januar nicht mehr in Deutschland bin, habe ich die Vollmacht zur Abbuchung zum 31.12. entzogen und bin gespannt, ob dann was von O2 kommt. Noch hinzu kommt, dass ich hier vieles im Forum lese, dass man 3 Monate Kündigungsfrist hat? Das hat mir der Kollege bei der Vertragsverlängerung als ich ihn noch AKTIV darauf ansprach, das ich gehen werde nicht verraten und sagte nur dass ich von meinem Sonderkündigungsrecht gebrauch machen kann und einfach das Datum angeben muss. Wie kann das sein und wieso kümmert sich hier scheinbar keiner in der Abteilung? 

 

Lisa 

 

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4 Antworten

Benutzerebene 7
Abzeichen +3
Es besteht schlichtweg kein außerordentliches Kündigungsrecht, weil der Mobilfunkvertrag auch im Ausland nutzbar ist.

 

Eine Vertragsbeendigung ist nur möglich, wenn o2 den Vertrag aus Kulanz auflöst.

Was hast du genau an o2 geschrieben? Was hast du für Nachweise beigefügt?

 

Die Einzugsermächtigung kannst du natürlich entziehen. Das entbindet dich aber natürlich nicht davon die Rechnungen zu bezahlen.

Lisafu schrieb:
Guten Tag! 

 

Zwei Mal habe ich nun versucht mit meiner Sonderkündigung an O2 heranzutreten. 

Jetzt kommt der Oberknaller: Nicht mal eine Eingangsbestätigung bekommt man! Ich habe es per Fax und per Mail versucht mit Schreiben, Unterschrift. Da ich gar nichts von O2 höre und ab Januar nicht mehr in Deutschland bin, habe ich die Vollmacht zur Abbuchung zum 31.12. entzogen und bin gespannt, ob dann was von O2 kommt. Noch hinzu kommt, dass ich hier vieles im Forum lese, dass man 3 Monate Kündigungsfrist hat? Das hat mir der Kollege bei der Vertragsverlängerung als ich ihn noch AKTIV darauf ansprach, das ich gehen werde nicht verraten und sagte nur dass ich von meinem Sonderkündigungsrecht gebrauch machen kann und einfach das Datum angeben muss. Wie kann das sein und wieso kümmert sich hier scheinbar keiner in der Abteilung? 

 

Lisa 

 

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Benutzerebene 7
Abzeichen +7
Und die Kündigungsfrist steht in den AGB. Darauf hinweisen muss man dich nicht. Du hättest auch fragen können.
Benutzerebene 7
Hallo Lisafu,

 

wen ich aus einem früheren Beitrag richtig informiert bin, bist Du Businesskundin. Leider habe ich damit keinen Zugriff auf Deine Kundendaten und kann mir den bisherigen Werdegang daher nicht ansehen.

 

Ein grundsätzliches Recht auf Kündigung, weil Du ins Ausland verziehst, besteht, wie @stefanniehaus schon schreibt, nicht. Einfach die Zahlung ab Januar einzustellen empfehle ich daher nicht.

 

Bitte erfrage daher am besten einmal den Bearbeitungsstand an der Businesshotline.

 

Gruß

Christian