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Rücklastschriftgebühr wegen nicht erfolgreicher Abbuchung

  • February 8, 2013
  • 6 Antworten
  • 148 Aufrufe

Ohmygod2
Besucher:in
Rücklastschriftgebühr wegen nicht erfolgreicher Abbuchung beträgt:

 

19,- Euro!!!?!?!?!

 

und einen Monat drauf dann: 7,50 Euro! 

 

Das ist ja wohl nicht euer Ernst O2?

 

 

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6 Antworten

bielo
Legende
  • February 8, 2013
Echt, verstehe ich auch nicht, warum o2 das billiger macht. Oder was war dein Begehren?


o2_Vivian
  • Moderatorin
  • February 8, 2013
Die Rücklastschriftgebühr wurde im Zuge der Vereinheitlichung von Serviceentgelten reduziert. Diese Änderung trat am 10. Januar 2013 in Kraft.


bs0
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  • Legende
  • February 8, 2013
Verstehe ich das richtig: der TE beschwert sich, weil die RL jetzt weniger kostet? Unglaublich. Vielleicht kann man ihm trotzdem weiterhin 19 Euro berechnen, wenn ihm das lieber ist  😀

 

@o2_Vivian

Unter anderem war das der Grund, ja  😉


Sandroschubert
Legende
Zumal 2x in Folge. hier sollte man mal Gedanken um seine Finanzen machen... Auf Überweisung umstellen und dann ist die Rücklastschrift im Monat 0,00 Euro. Aber sicher gibt es auch dann etwas zu meckern.

 

Gruß Sandroschubert


Natalie85
Besucher:in
  • Besucher:in
  • February 8, 2013
geht das denn auf rechnung?

bei alice ging das aber seitwann kann man handyrechnungen auf rechnung bezahlen?

wäre ja echt cool könnte ich mir ja auch überlegen.


bs0
Legende
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  • Legende
  • February 8, 2013
Auf Rechnung geht es ja immer, auch im Lastschriftverfahren, du meinst aber vermutlich per Überweisung. Auch das kann man bei der Mobilfunkrechnung machen, wenn man nicht mehr am Lastschriftverfahren teilnehmen will. Und im Gegensatz zu anderen Anbietern kostet das bei o2 keine zusätzliche Gebühr. Einfach die Einzugsermächtigung widerrufen und o2 sagen, dass du ab sofort überweisen willst. Du darfst dann nur nicht vergessen, jeden Monat den fälligen Betrag rechtzeitig zu überweisen. Mir wäre das persönlich unnötig umständlich.

 

Übrigens: Zwar darf grundsätzlich für den Vertragsschluss die Teilnahme am Lastschriftverfahren zwingend erforderlich sein, allerdings kann kein Vertragspartner darauf bestehen, dass man die Einzugsermächtigung nicht widerruft. Was erlaubt ist, ist für eine Überweisung oder andere Zahlungsmöglichkeit eine Bearbeitungsgebühr zu verlangen, solange mindesetsn 1 Zahlungsmöglichkeit kostenlos ist. Aber wie gesagt, bei o2 ist es egal ob du per Lastschrift oder Überweisung (oder sogar bar in einem o2 Shop) bezahlst.